Gerichtsurteil:EU-Parlament muss weiter zwischen Straßburg und Brüssel pendeln

Der Europäische Gerichtshof hat ein Urteil über die Arbeitsbedingungen der EU-Parlamentarier gesprochen: Das Parlament muss für seine zwölf Plenartagungen weiter wie bisher zwischen Straßburg und Brüssel pendeln.

Der Europäische Gerichtshof hat ein Urteil über die Arbeitsbedingungen der EU-Parlamentarier gesprochen: Das Parlament muss für seine zwölf Plenartagungen weiter wie bisher zwischen Straßburg und Brüssel pendeln.

Das Vorhaben des Parlaments, eine Sitzung in Straßburg zu streichen, ist unzulässig. Frankreich hatte geklagt, weil das Parlament eine der viertägigen Plenartagungen im Oktober 2012 und 2013 in Straßburg gestrichen und eine zum Haushalt zweigeteilt hatte, um formal wieder auf das Ergebnis von zwölf Sitzungen in Straßburg zu kommen.

Laut Urteil hatten die EU-Staaten 1992 vertraglich festgelegt, dass der in Straßburg festgelegte Sitz des Parlaments "den Ort darstellt, an dem in regelmäßigen Zeitabständen zwölf ordentliche Plenartagungen" mit je vier Tagen einschließlich der Haushaltstagung abzuhalten sind. Dass die Haushaltstagung angeblich schon in zwei Tagen abgeschlossen werden könne, ändert daran den Richtern zufolge jedoch nichts.

Der EuGH hob nun hervor, dass die Ausübung der Haushaltszuständigkeit durch das Parlament in Plenarsitzungen, "ein grundlegendes Element des demokratischen Lebens" der EU sei und daher "mit der ganzen Aufmerksamkeit, Genauigkeit und Energie erfolgen muss". Die öffentliche Erörterung in einer Plenarsitzung, ermögliche es den Bürgern zudem, sich "eine politische Meinung über die Handlungen der Union zu bilden".

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