Polen:Frontal gegen das höchste Gericht

Die Regierung in Warschau verschärft den Druck auf die Verfassungsrichter des Landes noch weiter. Und trotz Besuchs aus Brüssel schert sie sich dabei offenbar sehr wenig um die Regeln und Anforderungen der EU.

Von F. Hassel und A. Mühlauer, Warschau/Brüssel

Es sollte endlich wieder eine normale Gerichtssitzung werden, zu der Verfassungsgerichtspräsident Andrzej Rzepliński geladen hatte. Erstmals seit fünf Monaten urteilte Polens Verfassungsgericht nicht in eigener Sache, sondern in anderen Fragen: wann von wem die Grenzen der Wahlkreise geändert werden dürfen. Doch als Rzepliński am Mittwochmorgen die Verhandlung begann, fehlten die Vertreter von Regierung, Parlament und Generalstaatsanwalt.

Polens Generalstaatsanwalt ist Zbigniew Ziobro, der auch Justizminister ist und enger Vertrauter von Jarosław Kaczyński, Chef der Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (Pis). In einem Brief an Gerichtspräsident Rzepliński sprach Ziobro dem Verfassungsgericht jede Legitimität ab - und drohte den Richtern mit Konsequenzen, sollten sie weiter urteilen wie bisher. Der Brief war nicht das einzige Zeichen, dass Warschau den Konflikt mit dem Verfassungsgericht noch verschärft - unmittelbar, nachdem es hohen Vertretern Europas angebliche Gesprächsbereitschaft versichert hatte.

Erst am Dienstag war Frans Timmermans zu Gast in Warschau, Vizepräsident der EU-Kommission. Tags darauf beriet die EU-Kommission in Brüssel, ob sie das gegen Warschau eröffnete Rechtsstaatsverfahren weitertreiben soll. Das ist erst einmal nicht der Fall. Timmermans sagte - offenbar noch in Unkenntnis des Ziobro-Briefes und anderer Äußerungen - er sei "ermutigt" aus Warschau gekommen. Man sei im Dialog, er reise binnen zwei Wochen erneut. Die Regierung in Warschau müsse nun einen "Ausgangspunkt" schaffen: "Das Urteil des Verfassungsgerichts muss erst veröffentlicht werden." Zwar habe Polens Regierung das Recht, ihr Wahlprogramm umzusetzen. "Aber sie muss sich im Rahmen der Verfassung bewegen."

Die aber verletzt Polen ebenso wie europäische Verpflichtungen und Rechtsmaßstäbe. Das haben Polens Verfassungsgericht und die Venedig-Kommission des Europarates festgestellt. Das von Timmermans angesprochene Urteil ist vom 9. März: Die Richter erklärten ein Gesetz für verfassungswidrig, mit dem die Regierung die Kompetenz des Verfassungsgerichtes stark beschneiden und seine Führung entlassen wollte.

Die klassische Gewaltenteilung passt Kaczyński nicht. Für ihn zählt der "Wille des Volks"

Sowohl EU-Kommissionsvize Timmermans wie Europarat-Generalsekretär Thorbjorn Jagland unterstrichen, die Regierung müsse nicht nur die Urteile des Verfassungsgerichts veröffentlichen. Polens Präsident müsse auch drei vom vorherigen Parlament rechtmäßig gewählte Verfassungsrichter vereidigen.

Doch am Mittwoch bekräftigte die Regierung, dass sie nichts davon tun will. Der Vizepräsident des Parlaments, Joachim Brudziński, rechte Hand von Pis-Chef Kaczyński, nannte die Expertise der Venedig-Kommission "lediglich eine Meinungsäußerung". Die Standpunkte Jaglands und Timmermans seien "für uns wichtig, aber in keiner Weise verpflichtend". Generalstaatsanwalt-Justizminister Ziobro unterstrich in seinem Brief ans Verfassungsgericht, die Richter müssten sich dem - rechtskräftig für verfassungswidrig erklärten - Gesetz zur Beschneidung ihrer Vollmachten unterwerfen. Andernfalls müssten sie mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Und Ziobros Stellvertreter Patryk Jaki beharrte, das Urteil der Verfassungsrichter werde "nicht veröffentlicht".

Parlamentsvize Brudziński und Jaki stehen hinter der Ablehnung der klassischen Gewaltenteilung von Pis-Chef Kaczyński. Kaczyński findet, der "Wille des Volkes", der sich in einer gewählte Parlamentsmehrheit, Regierung und Parlament ausdrückt, stehe über dem Verfassungsgericht. Der Präsident des Verfassungsgerichts, Rzeplinski, gehöre zu "den Leuten, die nicht zulassen wollen, dass in Polen ein echter Wandel beginnt", sagte Jaki, und auch nicht, "dass Polen ein souveräner Staat ist". Jaki plädierte für eine Gesetzesänderung, damit "eine Mehrheit von zwei Drittel der Stimmen im Parlament Urteile des Verfassungsgerichts aufheben kann".

Wie geht es weiter? Laut Verfassungsgerichtspräsident Rzeplinski haben die Richter Dutzende Fälle zur Entscheidung vorbereitet. Folgen die Gerichte den Urteilen der Verfassungsrichter, und fahren Regierung und Parlamentsmehrheit mit ihrem Boykott fort, steht Polen vor rechtlichem Chaos: Solange die Regierung das Verfassungsgericht und seine Urteile nicht anerkennt, gibt es "kein System, in dem es wirklich eine Herrschaft des Gesetzes gibt", sagte Europarats-Generalsekretär Jagland. Dann würden voraussichtlich viele Polen ihre Regierung wegen Missachtung ihrer Grundrechte vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verklagen. "Und hier gibt es überhaupt keine Diskussion: Entscheidungen des Gerichts müssen von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden", so Jagland.

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