Diese Politik durchbricht und beendet die Trennung zwischen Polizei und Geheimdienst. Die hatte und hat aber ihren guten Grund. Die Geheimdienste stehen nämlich außerhalb der allgemeinen rechtsstaatlichen Kontrolle, sonst könnten sie ihre geheime Arbeit nicht tun.
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Zwingende Konsequenz dieses Privilegs aber ist eine äußerst enge Beschreibung von Aufgabe und Kompetenzen. Geheimdienst und geheimdienstliche Methoden - das bedeutet immer: der Betroffene erfährt nichts, er kann sich nicht wehren, eine richterliche Kontrolle gibt es nicht.
Die Zurückhaltung der Geheimdienste, die Beschneidung ihrer Kompetenzen, gehört zur Staatsvernunft, sie gehört zu den Lehren aus der deutschen Geschichte, sie steht am Anfang der Geschichte der Bundesrepublik. Warum? Zu Beginn des Zweiten Weltkriegs war von den Nationalsozialisten ein Reichssicherheitshauptamt eingerichtet worden: ein Generalstab, der die Führung von Geheimer Staatspolizei, Sicherheitsdienst SD und Kriminalpolizei koordinierte.
Alles, was in diese Richtung geht, sollte in der demokratischen Bundesrepublik Deutschland verboten sein. Deshalb schrieben die West-Alliierten im sogenannten Polizeibrief der Militärgouverneure vom 8./14. April 1949 über die Geheimdienste: "Der Bundesregierung wird es gestattet, eine Stelle zur Sammlung und Verbreitung von Auskünften über umstürzlerische, gegen die Bundesregierung gerichtete Tätigkeiten einzurichten. Diese Stelle soll keine Polizeibefugnis haben." Entscheidend ist und bleibt dieser letzte Satz. Er ist zur Verfassungstradition der Bundesrepublik geworden. Diese Verfassungstradition wird nun zerstört.
Seltsame Dinge des Geheimdienstes
Die bundesdeutsche Geschichte zeigt, wie viele seltsame Dinge sich die Geheimdienste schon erlaubt haben. Ihre Geschichte ist auch eine Geschichte der Affären. Mehr als die Hälfte aller Untersuchungsausschüsse, die in den deutschen Parlamenten eingerichtet wurden, haben sich mit Geheimdienstaffären beschäftigt.
Die Affäre um das sogenannte Celler Loch gehört zu den Spitzenreitern auf der Liste geheimdienstlicher Verfehlungen: 1978 hatte der niedersächsische Verfassungsschutz nach Absprache mit dem Ministerpräsidenten ein Loch in die Mauer des Gefängnisses von Celle gesprengt und die Aktion Terroristen in die Schuhe geschoben, auf dass man sich so beim Wähler als effektiver Terroristenverfolger empfehlen konnte. Opfer wurden Unschuldige, aber auch die Polizei, die an eine terroristische Aktion glaubte; das Parlament und die Öffentlichkeit wurden zum Narren gehalten.
Der Skandal um das Celler Loch wird noch übertroffen von einem Schmuggel, den der Bundesnachrichtendienst 1994 einfädelte: Ein hochgefährlicher Plutonium-Schmuggel von Moskau nach München im August 1994 war von vorn bis hinten eine Inszenierung des Geheimdienstes.
Deutsche sogenannte Lockspitzel hatten so lange mit so viel Geld gewedelt, bis "normale" Kriminelle ins Nuklearschmuggel-Geschäft eingestiegen waren. Sie waren mit der Nase aufs Plutonium gestoßen worden - und der zu bekämpfende Markt auf diese Weise erst geschaffen worden. Kriminelle Banden handeln mit nuklearem Material: Aus dieser abstrakten Gefahr machte der Geheimdienst eine konkrete - und gefährdete damit die öffentliche Sicherheit in erheblicher Weise.
Die Vermischung von Geheimdienst und Polizei macht die Bekämpfung und Verfolgung von Straftaten zu einem unverantwortlichen Abenteuer für den Rechtsstaat. Auf diese Weise setzt sich die Staatsgewalt eine Tarnkappe auf.
Es geht nicht an, dass die Regeln, die das Polizeirecht und die Strafprozessordnung formulieren, dadurch umgangen werden, dass man die Bekämpfung von Straftaten einem Organ überträgt, für das diese Gesetze nicht gelten. Wenn ein Geheimdienst wie eine Polizei arbeitet, muss er künftig auch wie die Polizei angeleitet und kontrolliert werden - von Staatsanwaltschaft und Justiz. Eine Geheimpolizei darf es im Rechtsstaat Bundesrepublik nicht geben.
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(sueddeutsche.de/mati/gba)
"Undercover" bei Paketzusteller GLS
Unsere Verfassung soll die Grundrechte schützen, die eine Demokratie erst zur Demokratie macht. Der Schutz einer solchen Verfassung ist ein Grundbedürfnis für jeden aufrechten Demokraten.
Wenn jetzt Interessengruppen ihre Vorrechte und Vorteile benutzen, um den Widerstand von Benachteiligten zu verhindern oder zu neutralisieren, dann wird unter dem Deckmantel des Verfassungsschutzes Interessenpolitik für Minderheiten praktiziert, wo nur das Etikett "Demokratie" nichts an dem wirklichen Vorgang ändert.
Die Menschen im Land können denken und das lässt sich weder verbieten, noch verhindern.
Die Wahrheit kennt viele Wege und der Erfolg eines Etikettenschwindels hängt nicht vom Etikett, sondern der Vertrauensseligkeit der Glaubenden ab.
Die Taten legen immer schon eine eindeutige Spur zur Wahrheit.
"Verfassungsschutz" als Etikett für den Schutz von Interessen von Minderheiten ist Etikettenschwindel und ein schwankendes Brett, solange sich die Wahrheit nicht ausschließen lässt.
Dass sollten die bedenken, die sich auf die Perfektion von Kontrollen und Einschränkungen verlassen.
Je größer der Druck, desto heftiger der Ausbruch aus den noch so kleinen Lücken,die man übersehen hat.
Der 'Demokratie-Proxy', über den aller Internetverkehr läuft, wird dafür sorgen, unbedarfte Bürger vor Subversivem des Internets zu schützen. Wir können stolz sein auf unsere zu schützenden Tugenden.
Geheimes Staatssicherheitsministerium
Zitat aus Geheimquelle: Morgens, 7 Uhr. Die Lebenspartner und Lebenspartnerinnen stellen ihren BKA-Beamten das Frühstück vor die Nase, inklusive Zeitung. Sie frühstücken, er liest die Zeitung, keiner sagt etwas. Drei Stunden später sitzt er immer noch am Tisch, liest die Zeitung, nickt ab und zu ein, schaut manchmal aus dem Fenster... Da sagt die Frau: "Sag mal, Schatz, mußt du heute gar nicht ins Büro fahren?" Er springt total erschrocken auf: "Mist, ich dachte, da wäre ich längst..."
Also, keine Sorge!
Man sollte bloß keine Drohvideos ins Netz stellen, dann werden die vielleicht von ihrem Dienstherren gestört, weil Herr Springer einen Einbruch der Klicks auf seinen Informationsmedien im Netz festgestellt hat und wütend zum Telefon greifen könnte :). Da gibt es was komischeres als die Springerpress... im Netz....
@ Wawerka: Da habe ich, wie bereits heute morgen geschrieben, massive Zweifel. Der typische CDU-Wähler will beschützt werden und ist gerne bereit für ein wenig vermeintliche Sicherheit mühsam erkämpfte demokratische Bürgerrechte abzugeben.
Das glaube ich auch. Ich glaube eher die Veröffentlichung geht, so paradox das klingen mag, zu Lasten der SPD, die an FDP (und ggf. auch an die Piraten) verlieren wird)
Denn: Am Sonntag geht es um Schwarz-Gelb oder die Große Koalition.
Daher muss man sich die Frage stellen, wer Schäubles (bzw. sein Ministerium) besser unter Kontrolle halten kann, die FDP oder die SPD?
Von der Steinmeier-SPD weiß man, dass sie es nicht kann; sie verfasste unter anderem: das Gesetz über die Vorratsdatenspeicherung, das BKA-Gesetz, das Gesetz über die Internetsperren, die Otto-Kataloge, das Luftsicherheitsgesetz. Nebenbei seien auch die Überflugsrechte im Irakkrieg und der Fall Murnat Kurnaz erwähnt.
Bei der FDP käme es im Hinblick auf die Bürgerrechte zumindest auf einen Versuch an, schließlich ist sie neben der Linken die einzige Partei, die geschlossen ohne jede Gegenstimme gegen o.g. Gesetze gestimmt hat (nachzuprüfen unter abgeordnetenwatch). Zudem dürfte die ohne jeden Zweifel erhabene Frau Leutheusser-Schnarrenberger Justizministerin werden, auf deren Gewicht ich vertraue. Eine neue Justizministerin tut im Übrigen Not: keine Justizministerin hat mehr verfassungswidrige Gesetze verantwortet als Frau Zypries, da ist es doch fast ein Hohn, dass sie in den vergangenen Jahren als Richterin am BVerfG gehandelt wurde.
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