Die Wand, die den Inlandsgeheimdienst bislang von der Polizei trennte, wird eingerissen. Warum aus dem Verfassungsschutz keine geheime Polizei werden darf.
45 Jahre lang war die Tür zwischen Polizei und Geheimdienst in Deutschland zugesperrt und verriegelt. Vor 15 Jahren wurde sie erstmals aufgesperrt und einen Spalt weit geöffnet; das geschah mit dem sogenannten Verbrechensbekämpfungsgesetz von 1994.
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Online-Durchsuchung: Die Tür zwischen Polizei und Geheimdienst soll ganz aufgerissen werden. (© Foto: ddp)
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Dann wurde die Tür zwischen Polizei und Geheimdienst ganz aufgerissen; das geschah mit den Sicherheitsgesetzen nach dem 11. September 2001.
Dann wurde sie ganz aus den Angeln gehoben und ausgehängt; das geschah mit dem sogenannten Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz von 2006.
In der nächsten Legislaturperiode soll nun, so die Pläne des Bundesinnenministeriums, die ganze Wand eingerissen werden. Aus dem Verfassungsschutz, aus dem Inlandsgeheimdienst also, soll eine allgemeine Sicherheitsbehörde werden. Das heißt: Polizei und Geheimdienst werden zusammengeführt. Die Verquickung von Polizei und Geheimdienst, die 1994 begonnen hat, soll nun vollendet werden. Das also ist die neue Sicherheitsarchitektur, von der seit Jahren die Rede ist.
Die Geheimdienste erhalten, darin besteht die Politik der inneren Sicherheit seit 15 Jahren, immer mehr Kompetenzen, und zwar nicht irgendwelche, sondern Kompetenzen im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung. Das heißt: Der Geheimdienst übernimmt immer mehr Polizei- und Staatsanwaltsaufgaben, ohne aber den gerichtlichen Kontrollen zu unterliegen, wie sie für die ordentlichen Sicherheitsbehörden, also für Polizei und Staatsanwaltschaft, vorgesehen sind. Aus dem Geheimdienst wird eine Geheimpolizei.
1994 wurde der Bundesnachrichtendienst, also der Auslandsgeheimdienst, zum großen Ohr der Polizei; er bekam das Recht, zur Bekämpfung der Drogenkriminalität Gespräche des internationalen Telefonverkehrs aufzuzeichnen, sobald bestimmte Stichwörter fallen. Die Erkenntnisse darüber werden, ohne dass Betroffene davon erfahren, an andere Sicherheitsbehörden weitergegeben. Solche Ermittlungsbefugnisse wurden seitdem stark ausgeweitet. Den Geheimdiensten sind Sonderrechte aber eigentlich nur zum Schutz der freiheitlichen Grundordnung eingeräumt. Die neueren Sicherheitsgesetze verleihen ihnen diese Sonderrechte auch zur allgemeinen Kriminalitätsbekämpfung und losgelöst von den Kontrollen, die sonst bei der Verhütung und Verfolgung von Straftaten gelten.
Die Pläne, die im Bundesinnenministerium ausgearbeitet wurden und die Grundlage für die Koalitionsverhandlungen werden sollen, sehen alles vor, was das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verboten hat: Der Inlandsgeheimdienst soll künftig Computer online durchsuchen dürfen. Das höchste Gericht in Karlsruhe hat das, als Nordrhein-Westfalen ein solches Gesetz für den Landesverfassungsschutz gemacht hat, ausdrücklich verboten.
Der Inlandsgeheimdienst soll auch auf die Daten der Vorratsspeicherung zugreifen dürfen, also auf die Verbindungsdaten jedes Menschen, der in Deutschland telefoniert, faxt, E-Mails oder SMS-Kurzmitteilungen verschickt. Das dürfen bislang nur Polizei und Justiz, und auch diese Befugnis ist äußerst umstritten. Das einschlägige Gesetz liegt dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vor. Dem Inlandsgeheimdienst sollen schließlich Lausch- und Spähangriffe in Privatwohnungen erlaubt werden, offensichtlich ohne die strikten und scharfen Bedingungen, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zum großen Lauschangriff der Polizei und der Justiz auferlegt hat. Der Verfassungsschutz wird auf diese Weise zur Geheimpolizei.
Von langer Hand vorbereitet
Die Pläne zum Umbau des Verfassungsschutzes in eine allgemeine Sicherheitsbehörde sind von langer Hand vorbereitet. Man muss zwanzig Jahre zurückblättern, in die Jahre 1989/90. Der damalige und heutige Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble stellte mit gelassener Genugtuung den Verfassungsschutzbericht vor: Die Bedrohung aus dem Osten war zusammengebrochen, die Gefahren, so lange beschworen, existierten nicht mehr. Wer sollte jetzt noch wühlen, wer noch zersetzen? Die zahlreichen Ableger der SED im Westen waren eingegangen.
Der Verfassungsschutzbericht, den der Bundesinnenminister Schäuble im Juli 1990 vorlegte, war deshalb der letzte von der alten Art. War mit dem Ende des Berichtszeitraums 1989 die große Geschäftsgrundlage entfallen, auf welcher der Verfassungsschutz seit seiner Gründung gearbeitet hatte? War der Verfassungsschutz nun überflüssig. Spannend war deshalb damals nicht Schäubles Rückblick, sondern sein Ausblick in die Zukunft. Das gesetzliche Aufgabenspektrum, so sagte er damals, "wird sich allen politischen Umwälzungen zum Trotz nicht verengen". Das machte hellhörig. Neue Aufgaben sollten die alten, die entfallenen, ersetzen.
Schäuble meinte unter anderem Aufgaben im Bereich der organisierten Kriminalität und des Handels mit Rauschgift. Es sei darüber nachzudenken, "ob und gegebenenfalls wie der Verfassungsschutz zur Lösung der Probleme eingesetzt werden kann". Damals begannen die Überlegungen, aus dem Verfassungsschutz eine Bundesbehörde für innere Sicherheit zu machen.
Dieser Umbau wurde sodann betrieben - er begann noch zu Zeiten der Regierung Kohl, also während der CDU/CSU-FDP-Koalition, er wurde fortgesetzt zu Zeiten der Regierung Schröder, also während der rot-grünen Koalition und unter der Ägide von Innenminister Schily, und er ging weiter zu Zeiten der Regierung Merkel, also während der schwarz-roten Koaliton mit Innenminister Schäuble.
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Unsere Verfassung soll die Grundrechte schützen, die eine Demokratie erst zur Demokratie macht. Der Schutz einer solchen Verfassung ist ein Grundbedürfnis für jeden aufrechten Demokraten.
Wenn jetzt Interessengruppen ihre Vorrechte und Vorteile benutzen, um den Widerstand von Benachteiligten zu verhindern oder zu neutralisieren, dann wird unter dem Deckmantel des Verfassungsschutzes Interessenpolitik für Minderheiten praktiziert, wo nur das Etikett "Demokratie" nichts an dem wirklichen Vorgang ändert.
Die Menschen im Land können denken und das lässt sich weder verbieten, noch verhindern.
Die Wahrheit kennt viele Wege und der Erfolg eines Etikettenschwindels hängt nicht vom Etikett, sondern der Vertrauensseligkeit der Glaubenden ab.
Die Taten legen immer schon eine eindeutige Spur zur Wahrheit.
"Verfassungsschutz" als Etikett für den Schutz von Interessen von Minderheiten ist Etikettenschwindel und ein schwankendes Brett, solange sich die Wahrheit nicht ausschließen lässt.
Dass sollten die bedenken, die sich auf die Perfektion von Kontrollen und Einschränkungen verlassen.
Je größer der Druck, desto heftiger der Ausbruch aus den noch so kleinen Lücken,die man übersehen hat.
Der 'Demokratie-Proxy', über den aller Internetverkehr läuft, wird dafür sorgen, unbedarfte Bürger vor Subversivem des Internets zu schützen. Wir können stolz sein auf unsere zu schützenden Tugenden.
Geheimes Staatssicherheitsministerium
Zitat aus Geheimquelle: Morgens, 7 Uhr. Die Lebenspartner und Lebenspartnerinnen stellen ihren BKA-Beamten das Frühstück vor die Nase, inklusive Zeitung. Sie frühstücken, er liest die Zeitung, keiner sagt etwas. Drei Stunden später sitzt er immer noch am Tisch, liest die Zeitung, nickt ab und zu ein, schaut manchmal aus dem Fenster... Da sagt die Frau: "Sag mal, Schatz, mußt du heute gar nicht ins Büro fahren?" Er springt total erschrocken auf: "Mist, ich dachte, da wäre ich längst..."
Also, keine Sorge!
Man sollte bloß keine Drohvideos ins Netz stellen, dann werden die vielleicht von ihrem Dienstherren gestört, weil Herr Springer einen Einbruch der Klicks auf seinen Informationsmedien im Netz festgestellt hat und wütend zum Telefon greifen könnte :). Da gibt es was komischeres als die Springerpress... im Netz....
@ Wawerka: Da habe ich, wie bereits heute morgen geschrieben, massive Zweifel. Der typische CDU-Wähler will beschützt werden und ist gerne bereit für ein wenig vermeintliche Sicherheit mühsam erkämpfte demokratische Bürgerrechte abzugeben.
Das glaube ich auch. Ich glaube eher die Veröffentlichung geht, so paradox das klingen mag, zu Lasten der SPD, die an FDP (und ggf. auch an die Piraten) verlieren wird)
Denn: Am Sonntag geht es um Schwarz-Gelb oder die Große Koalition.
Daher muss man sich die Frage stellen, wer Schäubles (bzw. sein Ministerium) besser unter Kontrolle halten kann, die FDP oder die SPD?
Von der Steinmeier-SPD weiß man, dass sie es nicht kann; sie verfasste unter anderem: das Gesetz über die Vorratsdatenspeicherung, das BKA-Gesetz, das Gesetz über die Internetsperren, die Otto-Kataloge, das Luftsicherheitsgesetz. Nebenbei seien auch die Überflugsrechte im Irakkrieg und der Fall Murnat Kurnaz erwähnt.
Bei der FDP käme es im Hinblick auf die Bürgerrechte zumindest auf einen Versuch an, schließlich ist sie neben der Linken die einzige Partei, die geschlossen ohne jede Gegenstimme gegen o.g. Gesetze gestimmt hat (nachzuprüfen unter abgeordnetenwatch). Zudem dürfte die ohne jeden Zweifel erhabene Frau Leutheusser-Schnarrenberger Justizministerin werden, auf deren Gewicht ich vertraue. Eine neue Justizministerin tut im Übrigen Not: keine Justizministerin hat mehr verfassungswidrige Gesetze verantwortet als Frau Zypries, da ist es doch fast ein Hohn, dass sie in den vergangenen Jahren als Richterin am BVerfG gehandelt wurde.
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