Nach Gewalttaten in Berlin:Gesetz über Warnschussarrest kommt

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Wie umgehen mit jugendlichen Gewalttätern? Trotz vielfältigen Protests will die Bundesregierung ein Gesetz zum Warnschussarrest beschließen, um potentielle Täter abzuschrecken. Die Haft ist an enge Voraussetzungen geknüpft - doch die Zahl der möglichen Fälle hoch.

Heribert Prantl

Trotz des Widerstands der Fachwelt will die Bundesregierung den "Warnschussarrest" gegen Jugendliche und Heranwachsende einführen. Das bedeutet: Wenn eine Jugendstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird, soll zusätzlich ein Arrest verhängt werden können. Bisher war die Kopplung des Arrestes mit einer Bewährungsstrafe nicht möglich.

Die Bundesregierung will einen "Warnschussarrest" einführen. (Foto: AP)

Die Zahl der möglichen Anwendungsfälle ist hoch: 2009 erhielten 12.010 Verurteilte eine Jugendstrafe auf Bewährung. Sie müssen künftig mit dem zusätzlichen Arrest rechnen. Bei "Warnschuss" denkt man eigentlich an schnelle staatliche Reaktionen, die auf eine Tat folgen; aber auf die Schnelligkeit des Verfahrens haben die geplanten Neuerungen im Jugendstrafrecht keinen Einfluss. Der Warnschussarrest ist auch keine neue Form der Untersuchungshaft. Im Übrigen gibt es auch bisher schon Arreste, die den Namen Warnschussarrest verdienen: Freizeit-, Kurz- und Dauerarrest.

Der neue Arrest in Verbindung mit der Bewährungsstrafe kommt erst dann in Betracht, wenn der Täter schon etliches begangen hat. Er hat Warnschüsse also schon abgekriegt - in Form von anderen Arresten, die offenbar nicht viel genützt haben. Dies ist auch die Kritik, die etwa der Richterbund übt. Oberstaatsanwältin Andrea Titz, Vize-Vorsitzende des Bundes, verweist außerdem auf überfüllte Jugendhaftanstalten. Dies dürfte auch ursächlich sein für die hohen Rückfallquoten. Nach einem Jugendarrest werden mehr als 70 Prozent der Täter rückfällig: Denn es passiert mit den Jugendlichen in der Haft nichts oder wenig - Pädagogik findet im Arrest nicht statt.

Gleichwohl sehen die CDU/CSU-Rechtspolitiker im Warnschussarrest ein Rezept gegen immer brutalere Taten. Unions-Fraktionsvize Günter Krings (CDU) meint, es dürfe nicht mehr sein, "dass Jugendliche ihre Bewährungsstrafen wie Trophäen vorzeigen".

Der Entwurf des Gesetzes liegt der Süddeutschen Zeitung vor. Neben dem Arrest ist darin eine Erhöhung der Höchststrafe im Jugendstrafrecht von zehn auf 15 Jahre vorgesehen - bei Mord, für Heranwachsende. Die bisherige Höchststrafe von zehn Jahren ist im Jahr 1923 unter Reichsjustizminister Gustav Radbruch ins Jugendstrafrecht geschrieben worden. Zudem soll eine "Vorbewährung" eingeführt werden: Die Entscheidung über die Aussetzung einer Jugendstrafe zur Bewährung wird nicht mehr im Urteil getroffen, sondern um bis zu sechs Monate aufgeschoben, um dann zu prüfen, wie sich der Verurteilte verhält.

Beim Warnschussarrest und der neuen Höchststrafe handelt es sich um Verschärfungen, die von der Union seit 20 Jahren gefordert werden und die im schwarz-gelben Koalitionsvertrag stehen. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat sich gegen diese Forderungen gesträubt; der politische Druck war zuletzt nach den Gewalttaten in Berlin aber gewachsen. Die Ministerin knüpft den Warnschussarrest an "sehr enge Voraussetzungen": weil nicht Sühne, sondern Prävention im Vordergrund stehen müsse.

© SZ vom 30.04.2011 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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