Plädoyers im NSU-Prozess:"Sie hat aus ihrem Fehlverhalten gelernt"

Plädoyers im NSU-Prozess: "Kein rechtsradikales Gedankengut mehr"? Die Angeklagte Beate Zschäpe steht am im Oberlandesgericht in München an ihrem Platz im Gerichtssaal.

"Kein rechtsradikales Gedankengut mehr"? Die Angeklagte Beate Zschäpe steht am im Oberlandesgericht in München an ihrem Platz im Gerichtssaal.

(Foto: Peter Kneffel/dpa)
  • Die Vertrauensanwälte der mutmaßlichen Rechtsterroristin Beate Zschäpe fordern für ihre Mandantin maximal zehn Jahre Haft.
  • Borchert und Grasel argumentieren in ihrem Plädoyer: Aus ihrem Ausharren zuhause, während die Männer mordeten, könne keine Beihilfe bei den Morden und Anschlägen hergeleitet werden.
  • Grasel stellte dem Gericht vor allem die restriktive Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Mittäterschaft vor Augen.
  • Für eine Sicherungsverwahrung sieht er keinen Grund.

Aus dem Gericht von Annette Ramelsberger und Wiebke Ramm

Für die Verteidigung von Beate Zschäpe ist klar: Die Hauptangeklagte im NSU-Prozess, die 13 Jahre mit ihren mörderischen Gefährten im Untergrund gelebt hat, ist weder gleichberechtigte Mittäterin - so wie das die Bundesanwaltschaft sieht - noch hat sie Beihilfe zu den zehn Morden und zwei vor Gericht gebrachten Sprengstoffanschlägen geleistet. Aus ihrem Ausharren zu Hause, während die Männer mordeten, könne keine "psychische Beihilfe" und schon gar keine gleichberechtigte Tatherrschaft bei den Morden und Anschlägen hergeleitet werden.

Deswegen fordern ihre Verteidiger auch nicht mehr als zehn Jahre Haft für Zschäpe. Die Bundesanwaltschaft verlangt hingegen lebenslang, plus Feststellung der besonderen Schwere der Schuld.

Zschäpes Anwalt Mathias Grasel appellierte an das Gericht: "All diese Verbrechen wurden allein von Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos begangen. Diese beiden Täter sind tot und stehen für eine Strafverfolgung nicht mehr zur Verfügung. Der verständliche Wunsch nach Strafverfolgung rechtfertigt nicht, meine Mandantin für diese abscheulichen Taten verantwortlich zu machen. Der Rechtsstaat wird es aushalten müssen, dass es Verbrechen gibt, für die die eigentlichen Täter nicht mehr belangt werden können." Es könne nicht gelten: "Den letzten beißen die Hunde."

Grasel sagte, lediglich bei den 15 Raubüberfällen des Trios habe Zschäpe sich der Beihilfe mitschuldig gemacht, weil sie keine andere Möglichkeit sah, wie man im Untergrund an Geld kommen könnte und deswegen die Überfälle guthieß. Die einzige Tat, bei der sie selbst Hand anlegte, sei die Brandstiftung, als sie nach dem Tod der beiden Männer ihren Unterschlupf in Zwickau in die Luft gejagt hatte.

Von einem Mordversuch an der alten Nachbarin und zwei Handwerkern im Haus - wie von der Bundesanwaltschaft angeklagt - könne nicht die Rede sein, von diesem Vorwurf sei Zschäpe freizusprechen.

Grasel stellte dem Gericht vor allem die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Mittäterschaft vor Augen - und die ist in der Tat sehr restriktiv.

So gibt es zum Beispiel dieses Urteil des BGH aus dem Jahre 2015: Eine Frau sei nicht als Mittäterin bei einem Tankstellenüberfall zu sehen - obwohl sie gemeinsam mit ihrem Komplizen den Tatort ausgespäht, das Auto für den Überfall angemietet, es sogar gefahren und auch die Tatwaffen mitbesorgt und von der Beute profitiert hatte. Der Mann ging dann nur noch allein rein und hielt dem Personal die Schreckschusspistole unter die Nase. Dennoch sah der BGH die Frau nicht als Mittäterin. Allein das Interesse am Gelingen der Tat reiche nicht aus, um sie als Mittäterin zu verurteilen. Diese Entscheidung traf der 3. Strafsenat des BGH - genau derjenige, der für die Revision im Fall Zschäpe zuständig wäre.

"Ich bin persönlich überzeugt, dass bei ihr kein rechtsradikales Gedankengut mehr vorliegt."

Würden diese Kriterien des BGH auf Beate Zschäpe angelegt, dann würde eine Verurteilung als Mittäterin - wie sie die Bundesanwaltschaft gefordert hatte - vor dem BGH wieder aufgehoben, geben die Anwälte zu verstehen.

Verteidiger Grasel erklärte, nicht einmal eine Verurteilung wegen Beihilfe zu den Morden der NSU-Männer würde vom BGH gehalten. Denn Beihilfehandlungen seien Zschäpe nicht nachzuweisen und die Grenzen für eine "psychische Beihilfe" würden vom BGH ebenfalls eng gezogen. So reiche das bloße Dulden einer Tat nicht aus, genauso wenig wie Gespräche über Taten. Und "neutrale Handlungen" wie das Führen des Haushalts für die Männer schon gar nicht. Zschäpe gibt an, sie habe die Taten ihrer Männer abgelehnt und immer erst im Nachhinein davon erfahren.

Wichtig war Grasel, dass bei Zschäpe keine Voraussetzungen für eine Sicherungsverwahrung vorliegen, wie sie der Gerichtspsychiater gesehen hat. "Aus zahlreichen Gesprächen bin ich persönlich überzeugt, dass bei ihr kein rechtsradikales Gedankengut mehr vorliegt", sagte Grasel. "Sie hat aus ihrem Fehlverhalten gelernt und beabsichtigt nicht, sich wieder ins kriminelle Fahrwasser von zwei Intensivstraftätern zu begeben." Zschäpe habe sich von der rechtsextremen Szene distanziert und sich entschieden, diesen verhängnisvollen Lebensabschnitt zu beenden.

Ihr Anwalt Hermann Borchert sagte noch, aus dem Schweigen von Zschäpe vor Gericht könne nicht auf ihre Unglaubwürdigkeit geschlossen werden. "Das Geständnis mit Heulen und Zähneklappern muss nicht mehr Wahrheitsgehalt enthalten als das Verlesen einer Erklärung." Die Angeklagte habe Angst vor "unsachlicher Befragung" durch die Angehörigen der Opfer gehabt.

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