Plädoyers im Buback-Prozess:Bundesanwaltschaft hält Becker für mitschuldig

"Sie ist schuldig - das steht für uns fest": Die Bundesanwaltschaft ist überzeugt, dass Verena Becker am Anschlag auf Siegfried Buback und seine Begleiter beteiligt war. Auch mit Bubacks Sohn gehen die Bundesanwälte hart ins Gericht - und wehren sich gegen dessen Vorwürfe.

"Nach unserer Überzeugung ist sie der Beteiligung an einem Anschlag auf Buback und seine Begleiter überführt", sagte die Anklagevertreterin Silke Ritzert im Plädoyer der Bundesanwaltschaft vor dem Oberlandesgericht Stuttgart. Die frühere RAF-Terroristen Verena Becker ist nach Ansicht der Bundesanwaltschaft zwar nicht die Schützin bei dem Mordanschlag auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback im Jahr 1977, trägt aber dennoch Mitschuld: "Sie ist schuldig - das steht für uns fest."

Bundesanwaltschaft beginnt mit Plaedoyer im Buback-Prozess

Ihre Beteiligung an dem Mordanschlag steht für die Bundesanwaltschaft fest: Verena Becker.

(Foto: dapd)

Bundesanwaltschaft widerspricht Buback-Sohn

Es gebe aber keine belastbaren Beweise, die für sie als unmittelbare Täterin sprächen, sagte Bundesanwalt Walter Hemberger. Weder gebe es Zeugen, welche die unmittelbaren Täter erkennen konnten, noch gebe es objektiv Beweismittel wie DNA-Spuren, die eine Identifizierung ermöglichen würden, sagte Hemberger - auch mit Blick auf den Nebenkläger und Sohn des Opfers, Michael Buback.

Es gebe keine Beweise für dessen These, Becker sei die Todesschützin bei den Morden an Buback und seinen beiden Begleitern am 7. April 1977 gewesen. Hemberger warf dem Nebenkläger in diesem Zusammenhang vor, er wolle Becker als Täterin "zurechtbiegen" und unterstelle dazu den damals ermittelnden Beamten, Zeugenaussagen unterschlagen und belastende Beweise manipuliert zu haben.

Die heute 59-Jährige habe von keinem Zeugen als Person auf dem Soziussitz des Tatmotorrads identifiziert werden können. Auch die Untersuchung der Haare an den bei der Tat benutzten Motorradhelmen habe weder 1977 noch bei einer Nachuntersuchung mit heutiger Kriminaltechnik eine Übereinstimmung mit Verena Becker ergeben. Vielmehr wurde festgestellt, dass die Haare von Männern stammen.

Hemberger bezeichnete Aussagen von Zeugen, die eine Frau auf dem Tatmotorrad gesehen haben wollen, als unglaubwürdig. Die Zeugen hätten sich in "gravierende Widersprüche" verwickelt. Wer tatsächlich der Todesschütze war, ist damit weiter ungeklärt.

Bundesanwalt Hemberger widersprach Michael Buback in einem weiteren Punkt. Er hatte immer wieder Vermutungen geäußert, es habe eine "schützende Hand" für die Angeklagte gegeben. Dies seien "haltlose Spekulationen", sagte Hemberger. Von staatlicher Seite sei "die Aufklärung des Anschlags gefördert und gestützt" worden. "Nichts wurde absichtlich unterlassen, schon gar nicht zur Vertuschung", betonte Hemberger.

Täterschaft oder Beihilfe?

Allerdings ist die Bundesanwaltschaft dennoch von einer Beteiligung Beckers überzeugt. "Wir nehmen der Angeklagten ihre Behauptung 'Ich war nicht dabei' nicht ab", sagte Anklagevertreterin Ritzert. Becker hatte in einer Erklärung vor Gericht jede Beteiligung an dem Mordanschlag bestritten. Genauere Angaben zur Art der angeblichen Beteiligung machte Ritzert zunächst nicht. Sie verwende den Begriff der "Beteiligung" bewusst als Oberbegriff, der sowohl Täterschaft als auch Beihilfe umfasse. Zur genauen rechtlichen Einordnung - damit zur Frage, ob es um Mittäterschaft oder Beihilfe geht - wollte sie erst zum Schluss des Plädoyers kommen. Angeklagt ist Verena Becker als Mittäterin.

Am Donnerstag und Freitag soll Buback seine Sicht der Dinge darlegen. Ein Urteil soll am 6. Juli verkündet werden.

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