Plädoyer im NSU-Prozess:Verteidiger: Zschäpe an "keiner einzigen Mordtat" beteiligt

NSU-Prozess

Beate Zschäpe mit ihrem Wahlverteidiger Hermann Borchert im NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München.

(Foto: dpa)
  • Mit heftigen Vorwürfen an die Bundesanwaltschaft haben die Wunschverteidiger der Hauptangeklagten Beate Zschäpe ihr Plädoyer im Münchner NSU-Prozess fortgesetzt.
  • Zschäpe sei weder an der Planung noch an der Durchführung "auch nur einer einzigen Mordtat" beteiligt gewesen, sagt ihr Anwalt.
  • Sie habe sich für den Weg in den Untergrund entschieden, für den Weg in den Terror entschied sie sich ihm zufolge nicht.

Aus dem Gericht von Wiebke Ramm

Absurd, manipulierend, irreführend - auch am zweiten Tag seines Plädoyers erhebt Beate Zschäpes Wahlverteidiger Hermann Borchert im NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München harsche Vorwürfe gegen die Bundesanwaltschaft. Borcherts Hauptargument: Beate Zschäpe habe doch gesagt, wie es wirklich war. Doch die Ankläger ignorierten Zschäpes Aussage, klagt er. Stattdessen tue die Bundesanwaltschaft alles, um ihr Ziel nicht zu gefährden. Das Ziel der Ankläger sei es, dass Zschäpe als NSU-Terroristin wegen Mittäterschaft an zehn Morden, zwei Bombenanschlägen und 15 Raubüberfällen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt wird.

"Fakten sind für die Bundesanwaltschaft offenbar nicht von Belang, Mutmaßungen reichen", schimpft Borchert. "Und was nicht passt, wird passend gemacht." Was die Anklagebehörde seiner Mandantin vorwerfe, lasse sich bayerisch auf den Punkt bringen: "So ein Schmarrn!"

Immer wieder richtet Borchert das Wort direkt an Oberstaatsanwältin Anette Greger. Sie war zuständig für die Anklage gegen Beate Zschäpe, sie war es auch, die vortrug, warum nach jahrelanger Beweisaufnahme Zschäpes Schuld erwiesen sei. Zschäpes eigene Aussage, verlesen und verfasst von Verteidiger Borchert, spielte in Gregers Beweiswürdigung eine eher untergeordnete Rolle. "Ein Hinweis auf die Aussage der Mandantin erfolgt nicht", wirft Borchert der Anklägerin nun vor. Borchert wiederholt den Satz neunmal. Er zählt die neun NSU-Morde an Migranten auf, nennt die Indizien der Bundesanwaltschaft für eine Tatbegehung durch die NSU-Terroristen, bestreitet eine Tatbeteiligung seiner Mandantin und wirft der Anklägerin vor, Zschäpes eigene Darstellung nicht gewürdigt zu haben. Wieder und wieder schleudert er Greger den einen Satz entgegen: "Ein Hinweis auf die Aussage der Mandantin erfolgt nicht." Zschäpe sei weder an der Planung noch an der Durchführung "auch nur einer einzigen Mordtat" beteiligt gewesen, sagt Borchert. Zschäpe habe sich für den Weg in den Untergrund entschieden, für den Weg in den Terror entschied sie sich nicht, sagt er.

Einem Mord widmet sich Zschäpes Verteidiger ausführlicher. Am 15. Juni 2005 wurde Theodoros Boulgarides in München ermordet. Am selben Tag wurde von einem Handy in Zwickau eine Handynummer gewählt, die sich auf einem Zettel in der Frühlingsstraße fand, neben der Nummer steht das Wort "Aktion". Das angerufene Handy befand sich in München. Der Anruf erfolgte von einem Handy mit einer SIM-Karte, die Zschäpe einst erwarb. Das beweise gar nichts, sagt Borchert. "Aktion" sei ein allgemeingebräuchliches Wort. Und den Schluss, dass Zschäpe die Nummer wählte, weil sie wusste dass es die Nummer des Handys ist, mit dem Mundlos und Böhnhardt unterwegs sind, wenn sie "Aktionen" durchführten, also mordeten, sei hanebüchen. Daran ändere auch nichts, so Borchert, dass der NSU seine Morde nachweislich als "Aktion Dönerspieß" und "Aktion Polizeipistole" bezeichnete. Dass Zschäpe den Zettel mit der Telefonnummer überhaupt kannte, sei eine bloße Vermutung der Bundesanwaltschaft.

Vorher noch hatte Borchert sich der Liebe zugewandt. Oberstaatsanwältin Greger bezweifelt Zschäpes Behauptung, sie und Böhnhardt seien auch im Untergrund noch ein Paar gewesen. Zschäpe hatte hingegen über ihren Anwalt ausgesagt, sie habe sich wegen ihrer Liebe zu Böhnhardt und ihrer finanziellen Abhängigkeit in all den Jahren nicht von den Uwes lösen können, obwohl sie angeblich entsetzt gewesen sei, dass die beiden Mord um Mord begingen. "Meine Mandantin ist Uwe Böhnhardt in Liebe zugeneigt gewesen", trägt Borchert nun vor und ruft Greger zu: "Frau Oberstaatsanwältin, widerlegen Sie doch die von der Mandantin geschilderte Liebe zu Uwe Böhnhardt!"

"Herr Borchert ignoriert fünf Jahre Beweisaufnahme und erhebt die von ihm selbst formulierte Einlassung Zschäpes zum alleinigen Maßstab", kommentierte Nebenklagevertreter Björn Elberling schon am Vortag das Plädoyer des Verteidigers. Opferanwalt Alexander Hoffmann ergänzte am Mittwoch via Twitter: "Borchert sagt: 1. Die Einlassung Zschäpes ist nicht zu widerlegen. 2. Indizienbeweise sind nicht geeignet, diese Einlassung zu widerlegen. Diese Grundannahmen sind falsch."

Am Donnerstag soll Zschäpes zweiter Vertrauensanwalt, Mathias Grasel, plädieren.

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