Von Peter Blechschmidt

Dank eines Abkommens zwischen der EU und Kenia könnten die gefangenen Piraten an Kenia überstellt werden. Falls die Staatsanwaltschaft Haftbefehle erwirkt, kommen sie nach Deutschland.

Das Schicksal der gefangenen Seeräuber an Bord der deutschen Fregatte Rheinland-Pfalz war am Freitag weiter ungewiss. Verteidigungsministerium und Auswärtiges Amt in Berlin verwiesen auf die Hamburger Staatsanwaltschaft, die nach eigenen Angaben jetzt konkret gegen die neun Somalier ermittelt.

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Verhaftete Piraten in Kenia: Auch jene von der Deutschen Marine festgenommenen Seeräuber könnten nach Kenia überstellt werden. (© Foto: AFP)

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Falls die Staatsanwaltschaft beim Hamburger Amtsgericht Haftbefehle gegen die Piraten erwirken sollte, würden die neun nach Deutschland gebracht. Eine Entscheidung darüber dürfte erst Anfang nächster Woche fallen, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft mitteilte.

Falls die Piraten nicht in Deutschland vor Gericht kommen, sollen sie an Kenia überstellt werden. Ein Abkommen über die Strafverfolgung von Seeräubern zwischen der EU und Kenia wurde am Freitag in Nairobi unterzeichnet. Dabei handelt es sich nach Auskunft des Auswärtigen Amtes um eine grundsätzliche Übereinkunft. Einzelheiten wie etwa die Unterbringung von Gefangenen oder eine finanzielle Beteiligung der EU an den Kosten müssen noch ausgehandelt werden.

Ein förmliches Ersuchen an Kenia auf Übernahme der Piraten von der Rheinland-Pfalz wurde nach Angaben des Auswärtigen Amtes noch nicht gestellt. Allerdings würden die Modalitäten einer möglichen Übergabe in Nairobi informell sondiert, hieß es. Grundsätzlich sei der Weg durch die Unterzeichnung des Abkommens mit Kenia aber frei.

Die Rheinland-Pfalz fährt derweil weiter durch den Indischen Ozean mit Kurs auf die kenianische Hafenstadt Mombasa, wo sie Mitte nächster Woche erwartet wird. Sollte Haftbefehl gegen die Piraten erlassen werden, würde die Fregatte Dschibuti am Horn von Afrika anlaufen.

Dort würden die Piraten Beamten der Bundespolizei übergeben werden, die zuvor von der Bundeswehr nach Dschibuti gebracht werden müssen. Diese Polizisten würden die Piraten formell festnehmen und nach Hamburg bringen, wo sie dem Haftrichter vorgeführt würden. Derzeit sind die Piraten nicht nach deutschem Recht Festgenommene, sondern nach dem Völkerrecht in Gewahrsam genommen.

Seit Freitagmorgen liegt der Staatsanwaltschaft in Hamburg auch das gesamte Beweismaterial gegen die neun Männer vor, das die Bundeswehr gesammelt hat.

Dazu gehören die Personalien der Piraten, so weit diese sie angegeben haben, die Protokolle der ersten Vernehmungen durch die Feldjäger an Bord der Rheinland-Pfalz sowie die Aussagen der Hubschrauber-Besatzung und des Boarding-Teams, die am Dienstag den Angriff der neun auf einen deutschen Frachter abgewehrt hatten. Weiteres Beweismaterial sind Fotos von den Waffen der Piraten sowie Radar- und Positionsdaten über den Kurs des Piratenbootes.

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(SZ vom 07.03.2009/gba)