Pflege:Schutz vor Betrug

Ein Skandal um betrügerische Abrechnungen hat Folgen: Ein neues Gesetz soll Pflegebedürftige und ihre Angehörigen nun besser schützen.

Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sollen künftig intensiver beraten und besser vor Pflegebetrug geschützt werden. Das sieht das dritte Pflegestärkungsgesetz vor, das am Freitag in erster Lesung sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat beraten wurde. Wie die Parlamentarische Staatssekretärin im Gesundheitsministerium, Ingrid Fischbach (CDU), erläuterte, soll das Netz der Beratungsstellen ausgebaut werden. Kommunen sollen dazu für fünf Jahre die Möglichkeit erhalten, Pflegestützpunkte einzurichten. Allerdings müssten sie sich "angemessen an den entstehenden Kosten beteiligen". Um Abrechnungsbetrug in der Pflege konsequenter zu verhindern, erhält die gesetzliche Krankenversicherung ein systematisches Prüfrecht. Damit reagiert das Ministerium auf einen Betrugsskandal um vor allem russischstämmige Pflegedienstbetreiber.

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