Nach Willen der Anklage soll Ex-Rüstungsstaatssekretär Ludwig- Holger Pfahls für zwei Jahre und drei Monate hinter Gitter. Der 62-jährige sei der Vorteilsnahme sowie der Steuerhinterziehung schuldig.
Pfahls habe der Bundesrepublik Deutschland mit seinem Verhalten schweren Schaden zugefügt, so Oberstaatsanwalt Christoph Wiesner.
Die Anklage fordert zwei Jahre und drei Monate haft für den Ex-Rüstungsstaatssekretär. (© Foto: dpa)
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"Wir sind keine Bananenrepublik", fügte er hinzu.
Unmittelbar nach der Staatsanwaltschaft begann auch Verteidiger Volker Hoffmann mit seinem Plädoyer.
Sein Mandant habe sich der Vorteilsannahme und der Steuerhinterziehung schuldig gemacht, räumte Hoffmann zu Beginn ein.
Eine im Vorfeld zwischen Gericht, Anklage und Verteidigung getroffene Absprache über eine Höchststrafe von zwei Jahren und drei Monaten sei zwar für die von Pfahls eingeräumte Annahme von knapp zwei Millionen Euro Schmiergeld angemessen, sagte Verteidiger Hoffmann weiter.
Eine Strafe etwas darunter wäre aber nach dessen umfassendem Geständnis gerechter.
Das Urteil soll am kommenden Donnerstag gesprochen werden.
Pfahls hatte zugegeben, zwei Millionen Euro erhalten zu haben
Pfahls hatte zum Prozessauftakt gestanden, im Zusammenhang mit Rüstungsgeschäften von dem nach Kanada geflüchteten Waffenlobbyisten Karlheinz Schreiber rund zwei Millionen Euro Schmiergeld angenommen und nicht versteuert zu haben.
Oberstaatsanwalt Wiesner sagte, Pfahls' Schuld bewege sich im Schnittbereich von Vorteilsannahme und Bestechlichkeit.
"Pfahls hatte die wichtige Aufgabe von Schreiber übertragen bekommen, die möglicherweise rostigen Räder einer Ministerialbürokratie zu schmieren."
Kohl-Aussage brachte entscheidende Wende
Nach der Zeugenaussage von Altkanzler Helmut Kohl (CDU) war die Staatsanwaltschaft vom Vorwurf der Bestechlichkeit gegen Pfahls abgerückt.
Kohl hatte ausgesagt, dass ein umstrittener Export von "Fuchs"-Panzern nach Saudi-Arabien von 1991 allein seine eigene Entscheidung gewesen sei und Pfahls darauf keinen Einfluss gehabt habe.
"Es ist nicht das charakterliche Verdienst des Angeklagten, nicht bestechlich geworden zu sein, sondern durch die politischen Umstände und die Aussage von Helmut Kohl kann ihm keine Bestechlichkeit vorgeworfen werden", sagte Wiesner.
Staatsanwalt: Pfahls "tanzte auf des Messers Schneide"
Staatsanwalt Ulrich Staudigl als zweiter Vertreter der Anklage sagte: "Der Angeklagte tanzte auf des Messers Schneide. Er hat sich durch sein Verhalten in mehr als bedenkliche Nähe zu Bestechlichkeit gebracht. Das Glück in Gestalt des Bundeskanzlers stand jedoch auf seiner Seite."
Bei der beantragten Haft berücksichtigte die Staatsanwaltschaft strafmildernd das Geständnis von Pfahls.
"Um Korruption aufzudecken, muss sich das Geständnis für den Angeklagten lohnen", erklärte Wiesner. Dennoch sei auch Vorteilsannahme kein Bagatelldelikt.
Den Umfang der hinterzogenen Steuer bezifferte die Staatsanwaltschaft mit umgerechnet rund einer Million Euro.
(dpa/AFP)
Documenta-Leiterin Carolyn Christov-Bakargiev