Persönlichkeitsrecht:Mein Nachbar, der Spion

Eine Kamera im Türspion oder vorsichtshalber den Hausflur filmen? Besser nicht: Gerichte setzen der privaten Videoüberwachung enge Grenzen.

Von Wolfgang Janisch

Schwer zu sagen, wie es um die Gemeinschaft in jenem Mehrfamilienhaus im Bergischen Land wirklich bestellt ist. Was darüber in einem dieser Tage bekannt gewordenen Urteil des Amtsgerichts Bergisch-Gladbach nachzulesen ist, klingt jedenfalls, sagen wir: angespannt. Ein Wohnungseigentümer installierte einen digitalen Türspion, ein ganz modernes Ding, mit dem er auch von auswärts per Smartphone mit den Menschen vor der Tür in Kontakt treten oder Fotos von ihnen schießen konnte. Der Mann - ein Jäger mit Waffenschein - hielt das für eine gute Idee, um seine als Waffenlager genutzte Wohnung vor Einbrechern zu schützen. Aber auch, um dem Nachbarn auf die Spur zu kommen, der immer mal wieder mit dem Fuß gegen seine Tür trat. Warum sollte, was in internationalen Konflikten hilft, nicht auch für den Hausflur taugen - der Einsatz modernster Aufklärungstechnik.

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