Von Claus Hulverscheidt

Dass Pendler ihre Fahrt zur Arbeit erst ab dem 21. Kilometer geltend machen können, ist reine Willkür - und könnte Finanzminister Steinbrück in Karlsruhe eine Niederlage bescheren.

Die Kunst der Finanzpolitik besteht häufig darin, statt von vorne nach hinten von hinten nach vorne rechnen zu können. Ein Beispiel dafür sind die jüngsten Beschlüsse von Bundestag und Bundesrat zur Erbschaftsteuer: Dass Kinder künftig 400.000 Euro steuerfrei erben können, die Geschwister des Verstorbenen aber nur 20.000 Euro, liegt keineswegs daran, dass Erstere dem Gesetzgeber 20-mal so wichtig oder gar wertvoll wären wie Letztere.

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Finanzminister Peer Steinbrück: Für den Fall, dass er in Karlsruhe scheitert, hat er einen Plan B in der Tasche. (© Foto: dpa)

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Der Grund für die scheinbar groteske Ungleichbehandlung ist vielmehr ein rein mathematischer: Weil am Ende der Rechnung jährliche Steuereinnahmen von mindestens vier Milliarden Euro für die Bundesländer stehen sollten, und der politische Wunsch nach einem höheren Freibetrag für Kinder bestand, blieb für die übrige Verwandtschaft schlicht nicht mehr übrig.

Ähnlich verhielt es sich vor gut zwei Jahren bei der Neuregelung der Pendlerpauschale. Um den Bundeshaushalt ins Lot zu bringen, erhöhte die große Koalition seinerzeit nicht nur die Mehrwertsteuer, vielmehr verordnete sie auch den Berufspendlern einen Konsolidierungsbeitrag von 2,5 Milliarden Euro.

Um auf diese Summe zu kommen, musste der Steuervorteil für die ersten 20 Fahrtkilometer gestrichen werden. Rein politisch betrachtet, hätte die Grenze genauso gut bei 10, 15 oder 25 Kilometern gezogen werden können, dann aber wäre die Rechnung nicht aufgegangen.

Die Willkürlichkeit der 20-Kilometer-Grenze ist es nun, die Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) in Karlsruhe eine Niederlage bescheren könnte. In der Praxis gibt es seit dem 1. Januar 2007 Pendler erster und Pendler zweiter Klasse, nämlich solche, die immerhin vom 21. Kilometer an noch 30 Cent je Kilometer von der Steuer absetzen können, und solche mit einer kürzeren Fahrtstrecke, die komplett auf ihren Kosten sitzen bleiben.

Ob Letztere generell auf Beistand aus Karlsruhe hoffen können, ist ungewiss, denn es gibt durchaus renommierte Finanzjuristen, die in den Fahrtkosten der Arbeitnehmer keine beruflich, sondern privat veranlasste Aufwendungen sehen - frei nach dem Motto: Wo jemand wohnt, ist sein Bier. Ob das Bundesverfassungsgericht aber auch die derzeitige Ungleichbehandlung tolerieren wird, ist fraglich.

Selbst im Fall, dass er in Karlsruhe verliert, will Steinbrück aber nicht einfach zur alten Pendlerpauschale zurückkehren. Vielmehr werden im Finanzministerium seit Monaten Alternativmodelle durchgerechnet mit dem Ziel, zumindest einen Teil der Steuermehreinnahmen von 2,5 Milliarden Euro zu sichern. So ist zwar denkbar, dass am Ende wieder alle Arbeitnehmer in den Genuss der Pendlerpauschale kommen werden. Zugleich könnte aber der Kilometersatz von 30 auf 25 oder gar 20 Cent gesenkt werden.

Aus Steinbrücks Sicht wäre das durchaus begründbar, schließlich sind die Preise für Benzin und Diesel in jüngster Zeit kräftig gefallen. Allerdings kommen ihm nun die Finanz- und Wirtschaftskrise und die damit einhergehende Diskussion über ein zweites Konjunkturprogramm der Regierung in die Quere. Vor allem die CSU würde die Debatte nur allzu gern dazu nutzen, die Pendlerpauschale unter der Überschrift "Mehr netto für die Arbeitnehmer" endlich vollständig wiederherzustellen.

Ob Kanzlerin Angela Merkel den Willen und die Kraft hätte, das Ansinnen der CDU-Schwesterpartei noch einmal in Bausch und Bogen abzulehnen, wird selbst unter Christdemokraten bezweifelt - zumal die CSU-Forderung auch von CDU-Ministerpräsidenten wie dem Saarländer Peter Müller sowie von Teilen der SPD unterstützt wird.

Steinbrücks Problem ist, dass er wegen der Konjunkturkrise sein Ziel eines ausgeglichenen Haushalts im Jahr 2011 aufgeben musste und ihm jetzt ein Druckmittel fehlt. Stattdessen steigt die Neuverschuldung 2009 auf 18,5 Milliarden Euro. Damit ist leicht vorstellbar, wie die Befürworter der Pendlerpauschale argumentieren werden: Wenn das Ziel ohnehin nicht erreichbar ist, kommt es auf 2,5 Milliarden Euro auch nicht mehr an.

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(SZ vom 09.12.2008)