Ein Kommentar von Claus Hulverscheidt

Das politische Geplänkel um die Pendlerpauschale lenkt davon ab, dass Koch und Steinbrück in der Sache Recht haben.

Eigentlich war es nach dem Getöse der Sommermonate zuletzt wieder etwas ruhiger geworden um die Pendlerpauschale. Zwar zieht CSU-Chef Erwin Huber in Ermangelung schlauerer Alternativen weiter mit der Forderung durch den bayerischen Landtagswahlkampf, die Steuersubvention umgehend wieder einzuführen. Da die Benzinpreise aber in den letzten Wochen wieder leicht gesunken sind und die mediale Unterstützung fehlt, hat das Thema an Attraktivität verloren.

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Neu entfachte Debatte um die Pendlerpauschale: Bei der Wahl des Wohnorts spielen viele Faktoren eine Rolle - die Enfernung zur Arbeitsstätte ist nur einer. (© Foto: AP)

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Da erscheint es auf den ersten Blick umso erstaunlicher, dass nun ausgerechnet Hubers Widersacher Peer Steinbrück und Roland Koch die Diskussion neu eröffnen. In einem gemeinsam verfassten Beitrag für diese Zeitung lehnten der SPD-Bundesfinanzminister und der hessische CDU-Ministerpräsident eine Rückkehr zur alten Regelung kategorisch ab. Adressat des Papiers ist neben der CSU das Bundesverfassungsgericht, das kommende Woche über die Pendlerpauschale verhandeln und noch in diesem Jahr über die Vereinbarkeit der Neuregelung mit dem Grundgesetz entscheiden will.

Hieb gegen Ypsilanti als willkommener Nebeneffekt

Dass CDU-Mann Koch und SPD-Kollege Steinbrück ihrer gemeinsamen Gegnerin Andrea Ypsilanti mit dem Artikel noch eins auswischen können, ist ein willkommener Nebeneffekt: Mit dem einen ringt Ypsilanti derzeit um das Amt des hessischen Regierungschefs, der andere wehrt sich gegen die Pläne der Parteifreundin, ein von der Linkspartei toleriertes rot-grünes Bündnis einzugehen.

Derlei politisches Geplänkel lenkt davon ab, dass Koch und Steinbrück in der Sache recht haben: Die Pendlerpauschale war ein Steuerprivileg, und wer im Schlagwort Subventionsabbau mehr als ein Versatzstück für Sonntagsreden sieht, muss ihre Wiedereinführung ablehnen.

Bei der Wahl des Wohnorts spielen viele Faktoren eine Rolle. Die Entfernung zur Arbeitsstätte ist nur einer davon - und zudem der einzige, der beruflich bedingt ist.

Alle anderen Kriterien sind privater Natur: Soll es Stadt oder Land sein? Was kann ich mir leisten? Wie ist das soziale Umfeld? Wo wohnen die Freunde? Gibt es in der Nähe ordentliche Schulen und Kindergärten?

Privatentscheidung des Einzelnen

Für den Staat, also die Gemeinschaft der Steuerzahler, gibt es somit keinen Grund, die Privatentscheidung eines Einzelnen für den einen oder den anderen Wohnort steuerlich zu subventionieren - zumal das geltende Recht Härtefallregelungen für Fernpendler, Familienheimfahrer und Behinderte umfasst. Wer täglich in Anzug und Krawatte im Büro erscheinen muss, kann seine Rechnungen schließlich auch nicht beim Finanzamt einreichen.

Dabei wird es auch in Zukunft bleiben, selbst wenn Karlsruhe den Staat mit Blick auf die Pendlerpauschale dazu verpflichten sollte, die persönlichen Lebensumstände des einzelnen Bürgers stärker als bisher bei der Besteuerung zu berücksichtigen. Kochs und Steinbrücks Behauptung, ein solches Urteil würde Bund und Länder ihrer Reformfähigkeit berauben, ist deshalb ebenso unsinniges Getöse wie Hubers Wahlkampfplattitüden.

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(SZ vom 04.09.2008/hai)