Das politische Geplänkel um die Pendlerpauschale lenkt davon ab, dass Koch und Steinbrück in der Sache Recht haben.
Eigentlich war es nach dem Getöse der Sommermonate zuletzt wieder etwas ruhiger geworden um die Pendlerpauschale. Zwar zieht CSU-Chef Erwin Huber in Ermangelung schlauerer Alternativen weiter mit der Forderung durch den bayerischen Landtagswahlkampf, die Steuersubvention umgehend wieder einzuführen. Da die Benzinpreise aber in den letzten Wochen wieder leicht gesunken sind und die mediale Unterstützung fehlt, hat das Thema an Attraktivität verloren.
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Neu entfachte Debatte um die Pendlerpauschale: Bei der Wahl des Wohnorts spielen viele Faktoren eine Rolle - die Enfernung zur Arbeitsstätte ist nur einer. (© Foto: AP)
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Da erscheint es auf den ersten Blick umso erstaunlicher, dass nun ausgerechnet Hubers Widersacher Peer Steinbrück und Roland Koch die Diskussion neu eröffnen. In einem gemeinsam verfassten Beitrag für diese Zeitung lehnten der SPD-Bundesfinanzminister und der hessische CDU-Ministerpräsident eine Rückkehr zur alten Regelung kategorisch ab. Adressat des Papiers ist neben der CSU das Bundesverfassungsgericht, das kommende Woche über die Pendlerpauschale verhandeln und noch in diesem Jahr über die Vereinbarkeit der Neuregelung mit dem Grundgesetz entscheiden will.
Hieb gegen Ypsilanti als willkommener Nebeneffekt
Dass CDU-Mann Koch und SPD-Kollege Steinbrück ihrer gemeinsamen Gegnerin Andrea Ypsilanti mit dem Artikel noch eins auswischen können, ist ein willkommener Nebeneffekt: Mit dem einen ringt Ypsilanti derzeit um das Amt des hessischen Regierungschefs, der andere wehrt sich gegen die Pläne der Parteifreundin, ein von der Linkspartei toleriertes rot-grünes Bündnis einzugehen.
Derlei politisches Geplänkel lenkt davon ab, dass Koch und Steinbrück in der Sache recht haben: Die Pendlerpauschale war ein Steuerprivileg, und wer im Schlagwort Subventionsabbau mehr als ein Versatzstück für Sonntagsreden sieht, muss ihre Wiedereinführung ablehnen.
Bei der Wahl des Wohnorts spielen viele Faktoren eine Rolle. Die Entfernung zur Arbeitsstätte ist nur einer davon - und zudem der einzige, der beruflich bedingt ist.
Alle anderen Kriterien sind privater Natur: Soll es Stadt oder Land sein? Was kann ich mir leisten? Wie ist das soziale Umfeld? Wo wohnen die Freunde? Gibt es in der Nähe ordentliche Schulen und Kindergärten?
Privatentscheidung des Einzelnen
Für den Staat, also die Gemeinschaft der Steuerzahler, gibt es somit keinen Grund, die Privatentscheidung eines Einzelnen für den einen oder den anderen Wohnort steuerlich zu subventionieren - zumal das geltende Recht Härtefallregelungen für Fernpendler, Familienheimfahrer und Behinderte umfasst. Wer täglich in Anzug und Krawatte im Büro erscheinen muss, kann seine Rechnungen schließlich auch nicht beim Finanzamt einreichen.
Dabei wird es auch in Zukunft bleiben, selbst wenn Karlsruhe den Staat mit Blick auf die Pendlerpauschale dazu verpflichten sollte, die persönlichen Lebensumstände des einzelnen Bürgers stärker als bisher bei der Besteuerung zu berücksichtigen. Kochs und Steinbrücks Behauptung, ein solches Urteil würde Bund und Länder ihrer Reformfähigkeit berauben, ist deshalb ebenso unsinniges Getöse wie Hubers Wahlkampfplattitüden.
(SZ vom 04.09.2008/hai)
Szene München
Das ist richtig, Selbstständige haben einen gewissen Vorteil, was die Kfz-Kosten angeht. Aber wie schon gesagt wurde, der Selbstständige muss inzwischen nachweisen können, dass er sein Fahrzeug über 50% betrieblich nutzt. Sobald es ein Fahrtenbuch gibt, stürzt sich jeder Betriebsprüfer drauf. Da werden dann Die Einträge im Fahrtenbuch mit Belegen von Tankstellen und Werkstätten abgeglichen. Es wird auch darauf geachtet, ob in der Schrift, Stift oder die Kilometer überträge irgend etwas nicht so richtig zusammen passt oder eben zu gut.
Werkstattkosten oder neue Reifen dagegen bleiben bei jeder Betrachtung eines Geschäftswagens außen vor.
Was die Sache mit dem Anzug angeht, da hat der Selbstständige auch gar keine Chance den in seiner Steuererklärung oder als Betriebsausgabe an zusetzten. Da leiden also beide, ob Angestellter der Selbstständiger. Da heißt es im Gesetz ganz klar typische Berufskleidung. Damit sind Kleidungsstücke gemeint wie der Kettenhandschuh vom Fleischer oder die Robe vom Richter.
Was soll das Rumgeweine, daß Selbständige angeblich bevorzugt werden?
Es steht jedem frei sich per sofort selbständig zu machen. Also los!
Typisch Deutsch: Neid-Neid-Neid.
Und dann wundern Sie sich, daß sie sich regelmäßig das Maul an´s Tischeck hauen, heulen rum und der Andere war schuld.
Dieser tägliche Arbeitsstättentourismus ist doch sowieso purer Wahnsinn und kostet die Gemeinschaft wirtschaftlich mehr als jede Kilometer. pauschale ersetzen kann.
Zu denen, die meinen der "Selbstständige" sei bevorteilt: Natürlich kann hier die steuerliche "Förderung" gestrichen werden- dann gehen halt die Preise nach oben.
Nicht nur Gier frißt Hirn. Siehe oben.
Als selbständiger muss ich genauso ständig dahinter her sein und belegen, welche Kosten geschäftlich und welche privat sind. Ein Angestellter, der von seiner Firma einen Dienstwagen erhält, den er auch privat nutzen kann, hat die gleichen "Freiräume", wie ein Selbständiger. Außerdem: Als Selbständiger habe ich weder einen Tariflohn, noch eine gesetzlich oder tarifvertraglich festgeschriebene Arbeitszeit. Im Prinzip muss ich mich rund um die Uhr um die Sicherung der Existenz sorgen. Deswege ist es mit der angeblichen Benachteiligung der Angestellten gar nicht so weit her.
Aber: Als Selbständiger neige ich dennoch dazu, die Pendlerpauschale zu befürworten, denn nicht jeder Betrieb kann in der Stadt sein. Auf dem Land habe ich also generell das Problem, dass die geeignetsten Bewerber um eine Stelle nicht gleich um die Ecke wohnen. Da ist es dann auch für den Arbeitgeber schon von Bedeutung, ob jemand hohe oder nicht ganz so hohe Wegekosten hat.
Haben Sie sich schon mal in diesen Fragen mit dem FA auseinandergesetzt? Auch wenn der Selbständige statistisch nur alle 19 Jahre geprüft wird, die haben ein Elefantengedächtnis. Inzwischen müssen Belege eindeutig einem Auto zuordenbar sein, sonst kann man sich die Buchung sparen, auffälliger Verbrauch wird hinterfragt und 1% auf einen Cayenne - NeuwagenLISTENpreis sind nicht ohne.
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