Szenario 2: Die Regelung entspricht der Verfassung. Die Klage wird abgelehnt.
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Das ist die wohl unwahrscheinlichste Lösung. Bleibt es bei der bisherigen Regelung, wonach die ersten 20 Kilometer nicht von der Steuer abgesetzt werden können, kommen auf diejenigen Pendler, die gegen den Steuerbescheid für 2007 Einspruch eingelegt und die "Aussetzung der Vollziehung" beantragt haben, Nachforderungen zu. "Das zu viel einbehaltene Geld muss der Bürger dann zurückzahlen", erklärt Daumoser. Außerdem würde das Finanzamt Zinsen kassieren - monatlich 0,5 Prozent des zu viel an den Steuerzahler ausgezahlten Betrags.
Außerdem haben sich viele Pendler für das Jahr 2008 einen entsprechenden Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen, der bereits für die ersten 20 Kilometer galt. Dieser Freibetrag führte dazu, dass ihr Arbeitgeber in diesem Jahr aus dem Bruttolohn Monat für Monat weniger Steuern ans Finanzamt abgeführt hat.
Bestätigt das Karlsruher Gericht die seit 2007 geltenden Regeln, holt sich das Finanzamt über die Einkommensteuerveranlagung für das Jahr 2008 diese Beträge von den Bürgern zurück.
Szenario 3: Die Neuregelung entspricht nicht der Verfassung - sie bleibt aber für eine Übergangszeit weiter gültig.
Dieses Szenario ergäbe eine vertrackte Situation für Steuerzahler wie Politiker. Rein rechtlich würde eine solche Entscheidung die Folgen wie in Szenario 2 nach sich ziehen - also Nachzahlungen für einige aus dem Jahr 2007 und höhere Abgaben für 2008. "Politisch wäre es aber ein Schlag ins Gesicht der Steuerzahler, sie für eine Übergangszeit eine als verfassungswidrig eingestufte Steuer zahlen zu lassen", sagt NVL-Geschäftsführer Rauhöft. "Letztlich wäre die Politik dann gefordert, möglichst rasch die vom Verfassungsgericht geforderte Neuregelung umzusetzen."
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(SZ vom 09.12.2008)
Staatsbesuch in Israel
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O.k. Urteil war klar. Nu gehts drum, WIE neu geregelt wird. Ich WETTE, dass sie einfach pauschal gekürzt wird.
weil unsere nebenbeschäftigten Berufspolitiker schon lange keine ausgewogene und am Wohl der Allgemeinheit orientierte Politik und Gesetzgebung betreiben ...
Gesetze und Reformen sind gekennzeichnet von bestenfalls kostenneutralen Änderungen - in der Regel immer auf Kosten, zu Lasten und zum Nachteil der Arbeitnehmer, der Arbeitslosen, der Jugendlichen und der Rentner ...
Den politisch interessierten Bürger wundert es auch nicht sonderlich, nachdem die Gesetze und Reformen inzwischen regelmäßig zuvor hinter verschlossenen Türen "in erfolgreicher Zusammenarbeit" zwischen nebenbeschäftigten Politikern, gesponsorten Wirtschaftswissenschaftlern und führenden Vertretern der Wirtschaft ausformuliert werden ...
Dies geschieht nicht selten auch in den sog. "Think-Tanks" der Wirtschaft, namentlich im "Konvent für Deutschland" und insbesondere in der "Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft" ...
Im Ergebnis werden Einkommen, Leistungen und Rechte für Arbeitnehmer und normale Bürger gekürzt und Ausgaben, Belastungen erhöht - während die Arbeitgeberseite und die Wirtschaft parallel entlastet, weniger kontrolliert und reguliert wird ...
Bei der Bundestagswahl 2009 wird der Wahltag hoffentlich auch zum Zahltag ...
Für das Jahr 2007 finden wir uns damit ab, dass die Pendlerpauschale abgeschafft wurde. Ab dem Jahr 2009 finden wir uns dann damit ab, dass für Kapitalvermögen unsere eigenen Aufwendungen nicht mehr anerkannt werden. Sondern nur noch den Pauschbetrag von EUR 51,00 ansetzten können. Egal ob wir Depotgebührn von über diesem Pauschbetrag bezahlen oder nicht. Darüber beschwerd sich allerdings wieder mal keiner.
Die Pendlerpauschle soll die Aufwendungen der Arbeitnehmer auffangen, damit er seine Einkünfte erziehlen kann. Es werden damit keine "Häuser im Grünen" subventioniert. Inzwischen ist es auch so, dass es keine Rolle mehr spielt, ob der Arbeitsweg mit dem Auto, Fahrrad, zu Fuß oder mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt wird. Jeder Arbeitnehmer darf dafür seine EUR 0,30 für jeden Kilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ansetzten.
Jetzt verlierst du, DerekReign, allerdings 7 Km (EUR 2,10 pro Tag, bei 230 Arbeitstagen im Jahr, Werbungskosten pro Jahr EUR 483,00) für die Berechnung deiner Pendlerpauschale. Mit diesen EUR 483,00 Werbungskosten verlierst du also in deiner Steuererklärung gar nix, da du unter dem Pauschbetrag von EUR 920,00 liegst. In meinem Fall fahre ich 17 Km in die Arbeit. Bei der selben Berechnung wie oben könnte ich nach alten Recht EUR 1173,00 als Werbungskosten an setzen. Durch die neue Regelung würde ich also EUR 253,00 mehr Einkünfte zu versteuern haben.
Ich werde auch beim Kapitalvermögen auf Werbungskosten sitzen bleiben, da es da keine Möglichkeit mehr gibt diese ab zu setzen. Könntest du (DerekReign) bitte mir mal erklären, warum du dich so intensiv über Dinge beschwerst, die dich gar nicht betreffen? Ich nehm dich hier jetzt einfach mal ganz speziell raus, weil ich es in deinem Fall einfach erkennen kann. Ich will dich hier keinen Falls persönlich angreifen.
warum wird die pendlerpauschale nicht geändert - und zwar so:
bis zu den *ersten* 20 km ist der weg absetzbar - und darüberhinaus nichts mehr
folge: *alle* bekommen was, aber diejenigen, die arbeitsplatznah wohnen bekommen prozentual am meisten
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