Szenario 2: Die Regelung entspricht der Verfassung. Die Klage wird abgelehnt.

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Das ist die wohl unwahrscheinlichste Lösung. Bleibt es bei der bisherigen Regelung, wonach die ersten 20 Kilometer nicht von der Steuer abgesetzt werden können, kommen auf diejenigen Pendler, die gegen den Steuerbescheid für 2007 Einspruch eingelegt und die "Aussetzung der Vollziehung" beantragt haben, Nachforderungen zu. "Das zu viel einbehaltene Geld muss der Bürger dann zurückzahlen", erklärt Daumoser. Außerdem würde das Finanzamt Zinsen kassieren - monatlich 0,5 Prozent des zu viel an den Steuerzahler ausgezahlten Betrags.

Außerdem haben sich viele Pendler für das Jahr 2008 einen entsprechenden Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen, der bereits für die ersten 20 Kilometer galt. Dieser Freibetrag führte dazu, dass ihr Arbeitgeber in diesem Jahr aus dem Bruttolohn Monat für Monat weniger Steuern ans Finanzamt abgeführt hat.

Bestätigt das Karlsruher Gericht die seit 2007 geltenden Regeln, holt sich das Finanzamt über die Einkommensteuerveranlagung für das Jahr 2008 diese Beträge von den Bürgern zurück.

Szenario 3: Die Neuregelung entspricht nicht der Verfassung - sie bleibt aber für eine Übergangszeit weiter gültig.

Dieses Szenario ergäbe eine vertrackte Situation für Steuerzahler wie Politiker. Rein rechtlich würde eine solche Entscheidung die Folgen wie in Szenario 2 nach sich ziehen - also Nachzahlungen für einige aus dem Jahr 2007 und höhere Abgaben für 2008. "Politisch wäre es aber ein Schlag ins Gesicht der Steuerzahler, sie für eine Übergangszeit eine als verfassungswidrig eingestufte Steuer zahlen zu lassen", sagt NVL-Geschäftsführer Rauhöft. "Letztlich wäre die Politik dann gefordert, möglichst rasch die vom Verfassungsgericht geforderte Neuregelung umzusetzen."

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(SZ vom 09.12.2008)