Heute entscheidet das Verfassungsgericht über die Pendlerpauschale. Es gibt mehrere Optionen, wie die Subvention künftig aussehen kann. Drei mögliche Szenarien und ihre Folgen.
Es wird spannend an diesem Dienstag. Gegen elf Uhr wird das Bundesverfassungsgericht sein Urteil zur Pendlerpauschale verkünden. Seit Januar 2007 können die Arbeitnehmer die ersten 20 Kilometer zwischen Wohnort und Arbeitsplatz nicht mehr von der Steuer absetzen. Seitdem gilt das "Werkstorprinzip" - der Gesetzgeber geht mit diesem Prinzip davon aus, dass der Weg zur Arbeit nicht beruflich bedingt ist, sondern privat veranlasst, etwa weil es dem Arbeitnehmer auf dem Land besser gefällt als in der Stadt.
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Das Urteil aus Karlsruhe soll den Streit um die Pendlerpauschale beenden. (© Foto: ddp)
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Um Härtefälle abzufedern, hat die Regierung eine Ausnahme gemacht und es den Bürgern gestattet, Fahrtkosten ab dem 21. Entfernungskilometer "wie Werbungskosten" mit 30 Cent pro Kilometer abzuziehen.
Ist diese Änderung mit der Verfassung vereinbar? Die Verfassungsrichter können verschiedene Entscheidungen treffen - hier drei Szenarien und die Folgen für die Bürger.
Szenario 1: Die Neuregelung entspricht nicht der Verfassung und wird gekippt.
Dies ist das wahrscheinlichste Szenario; die Richter ließen bereits bei der mündlichen Anhörung im September durchblicken, dass die 20-Kilometer-Grenze in ihren Augen willkürlich ist. Für den Steuerzahler würde das bedeuten: Er bekäme Geld zurück. Und zwar in den allermeisten Fällen automatisch.
Da die Pauschale seit 2007 sehr umstritten ist und von Anfang an klar war, dass das Verfassungsgericht irgendwann darüber entscheiden muss, wurden alle Steuerbescheide in diesem Punkt offen gelassen. "Die Finanzämter müssen im Fall einer solchen Entscheidung die Steuerbescheide neu berechnen und die zu viel eingezogene Steuer an die Bürger zurückzahlen", sagt Uwe Rauhöft vom Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL).
Allerdings gab es einige Fernpendler, die darauf nicht warten wollten - sie hatten gegen die Steuerbescheide 2007 Einspruch eingelegt und die "Aussetzung der Vollziehung" beantragt. Das heißt: Sie haben das Geld bereits vom Finanzamt erhalten - und können nun auch nicht mehr mit Nachzahlungen rechnen.
Knifflig wird es für diejenigen, die zum Beispiel nur 18 Kilometer zur Arbeit gefahren sind und den Weg gar nicht in der Steuererklärung angegeben haben - etwa weil sie davon ausgegangen sind, dass dies ja seit 2007 grundsätzlich für den Fiskus nicht mehr relevant ist. "Diese Steuerzahler sollten dem Finanzamt die genaue Entfernung mitteilen und die Entfernungspauschale für 2007 beantragen", sagt Hans Daumoser vom Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine.
Liegen sie mit den Werbungskosten über dem Arbeitnehmerpauschbetrag von 920 Euro, gibt es ebenfalls Geld zurück.
Lesen Sie auf Seite zwei, welche beiden Szenarien noch denkbar sind.
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- Pendlerpauschale Willkürliche Grenze 08.12.2008
- Streit um Pendlerpauschale Gabriel will neue Regelung 04.08.2008
- Bundestag CSU lehnt Rückkehr zu alter Pendlerpauschale ab 25.09.2008
- Pendlerpauschale Sinn und Unsinn 03.09.2008
- CSU Knackpunkt Pendlerpauschale 09.12.2008
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O.k. Urteil war klar. Nu gehts drum, WIE neu geregelt wird. Ich WETTE, dass sie einfach pauschal gekürzt wird.
weil unsere nebenbeschäftigten Berufspolitiker schon lange keine ausgewogene und am Wohl der Allgemeinheit orientierte Politik und Gesetzgebung betreiben ...
Gesetze und Reformen sind gekennzeichnet von bestenfalls kostenneutralen Änderungen - in der Regel immer auf Kosten, zu Lasten und zum Nachteil der Arbeitnehmer, der Arbeitslosen, der Jugendlichen und der Rentner ...
Den politisch interessierten Bürger wundert es auch nicht sonderlich, nachdem die Gesetze und Reformen inzwischen regelmäßig zuvor hinter verschlossenen Türen "in erfolgreicher Zusammenarbeit" zwischen nebenbeschäftigten Politikern, gesponsorten Wirtschaftswissenschaftlern und führenden Vertretern der Wirtschaft ausformuliert werden ...
Dies geschieht nicht selten auch in den sog. "Think-Tanks" der Wirtschaft, namentlich im "Konvent für Deutschland" und insbesondere in der "Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft" ...
Im Ergebnis werden Einkommen, Leistungen und Rechte für Arbeitnehmer und normale Bürger gekürzt und Ausgaben, Belastungen erhöht - während die Arbeitgeberseite und die Wirtschaft parallel entlastet, weniger kontrolliert und reguliert wird ...
Bei der Bundestagswahl 2009 wird der Wahltag hoffentlich auch zum Zahltag ...
Für das Jahr 2007 finden wir uns damit ab, dass die Pendlerpauschale abgeschafft wurde. Ab dem Jahr 2009 finden wir uns dann damit ab, dass für Kapitalvermögen unsere eigenen Aufwendungen nicht mehr anerkannt werden. Sondern nur noch den Pauschbetrag von EUR 51,00 ansetzten können. Egal ob wir Depotgebührn von über diesem Pauschbetrag bezahlen oder nicht. Darüber beschwerd sich allerdings wieder mal keiner.
Die Pendlerpauschle soll die Aufwendungen der Arbeitnehmer auffangen, damit er seine Einkünfte erziehlen kann. Es werden damit keine "Häuser im Grünen" subventioniert. Inzwischen ist es auch so, dass es keine Rolle mehr spielt, ob der Arbeitsweg mit dem Auto, Fahrrad, zu Fuß oder mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt wird. Jeder Arbeitnehmer darf dafür seine EUR 0,30 für jeden Kilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ansetzten.
Jetzt verlierst du, DerekReign, allerdings 7 Km (EUR 2,10 pro Tag, bei 230 Arbeitstagen im Jahr, Werbungskosten pro Jahr EUR 483,00) für die Berechnung deiner Pendlerpauschale. Mit diesen EUR 483,00 Werbungskosten verlierst du also in deiner Steuererklärung gar nix, da du unter dem Pauschbetrag von EUR 920,00 liegst. In meinem Fall fahre ich 17 Km in die Arbeit. Bei der selben Berechnung wie oben könnte ich nach alten Recht EUR 1173,00 als Werbungskosten an setzen. Durch die neue Regelung würde ich also EUR 253,00 mehr Einkünfte zu versteuern haben.
Ich werde auch beim Kapitalvermögen auf Werbungskosten sitzen bleiben, da es da keine Möglichkeit mehr gibt diese ab zu setzen. Könntest du (DerekReign) bitte mir mal erklären, warum du dich so intensiv über Dinge beschwerst, die dich gar nicht betreffen? Ich nehm dich hier jetzt einfach mal ganz speziell raus, weil ich es in deinem Fall einfach erkennen kann. Ich will dich hier keinen Falls persönlich angreifen.
warum wird die pendlerpauschale nicht geändert - und zwar so:
bis zu den *ersten* 20 km ist der weg absetzbar - und darüberhinaus nichts mehr
folge: *alle* bekommen was, aber diejenigen, die arbeitsplatznah wohnen bekommen prozentual am meisten
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