Von Marco Völklein

Heute entscheidet das Verfassungsgericht über die Pendlerpauschale. Es gibt mehrere Optionen, wie die Subvention künftig aussehen kann. Drei mögliche Szenarien und ihre Folgen.

Es wird spannend an diesem Dienstag. Gegen elf Uhr wird das Bundesverfassungsgericht sein Urteil zur Pendlerpauschale verkünden. Seit Januar 2007 können die Arbeitnehmer die ersten 20 Kilometer zwischen Wohnort und Arbeitsplatz nicht mehr von der Steuer absetzen. Seitdem gilt das "Werkstorprinzip" - der Gesetzgeber geht mit diesem Prinzip davon aus, dass der Weg zur Arbeit nicht beruflich bedingt ist, sondern privat veranlasst, etwa weil es dem Arbeitnehmer auf dem Land besser gefällt als in der Stadt.

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Das Urteil aus Karlsruhe soll den Streit um die Pendlerpauschale beenden. (© Foto: ddp)

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Um Härtefälle abzufedern, hat die Regierung eine Ausnahme gemacht und es den Bürgern gestattet, Fahrtkosten ab dem 21. Entfernungskilometer "wie Werbungskosten" mit 30 Cent pro Kilometer abzuziehen.

Ist diese Änderung mit der Verfassung vereinbar? Die Verfassungsrichter können verschiedene Entscheidungen treffen - hier drei Szenarien und die Folgen für die Bürger.

Szenario 1: Die Neuregelung entspricht nicht der Verfassung und wird gekippt.

Dies ist das wahrscheinlichste Szenario; die Richter ließen bereits bei der mündlichen Anhörung im September durchblicken, dass die 20-Kilometer-Grenze in ihren Augen willkürlich ist. Für den Steuerzahler würde das bedeuten: Er bekäme Geld zurück. Und zwar in den allermeisten Fällen automatisch.

Da die Pauschale seit 2007 sehr umstritten ist und von Anfang an klar war, dass das Verfassungsgericht irgendwann darüber entscheiden muss, wurden alle Steuerbescheide in diesem Punkt offen gelassen. "Die Finanzämter müssen im Fall einer solchen Entscheidung die Steuerbescheide neu berechnen und die zu viel eingezogene Steuer an die Bürger zurückzahlen", sagt Uwe Rauhöft vom Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL).

Allerdings gab es einige Fernpendler, die darauf nicht warten wollten - sie hatten gegen die Steuerbescheide 2007 Einspruch eingelegt und die "Aussetzung der Vollziehung" beantragt. Das heißt: Sie haben das Geld bereits vom Finanzamt erhalten - und können nun auch nicht mehr mit Nachzahlungen rechnen.

Knifflig wird es für diejenigen, die zum Beispiel nur 18 Kilometer zur Arbeit gefahren sind und den Weg gar nicht in der Steuererklärung angegeben haben - etwa weil sie davon ausgegangen sind, dass dies ja seit 2007 grundsätzlich für den Fiskus nicht mehr relevant ist. "Diese Steuerzahler sollten dem Finanzamt die genaue Entfernung mitteilen und die Entfernungspauschale für 2007 beantragen", sagt Hans Daumoser vom Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine.

Liegen sie mit den Werbungskosten über dem Arbeitnehmerpauschbetrag von 920 Euro, gibt es ebenfalls Geld zurück.

Lesen Sie auf Seite zwei, welche beiden Szenarien noch denkbar sind.

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