Sowohl der Finanzminister als auch Hessens Noch-Ministerpräsident fordern: Die alte Pendlerpauschale war unsinnig - und darf deshalb nicht wieder eingeführt werden.
Die Verfasser dieses Artikels haben eine gewisse gemeinsame Erfahrung mit dem Abbau von Steuersubventionen. Dieser Abbau ist und bleibt ein mühsames Geschäft, es gibt starke Lobbys, und selbst Totgesagte leben manchmal länger, als man vermutet oder: befürchtet hat. Gleichwohl hat die sogenannte Koch/Steinbrück-Liste seinerzeit eine Bresche in den Subventionsdschungel geschlagen.
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Die Entfernungspauschale war für viele eine Selbstverständlichkeit. Hessens CDU-Regierungschef Roland Koch ud Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) (rechts) sind jedoch der Meinung, dass es nicht Aufgabe des Staates ist, einen Teil der Fahrtkosten zum Arbeitsplatz zu übernehmen. (© Foto: dpa)
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Seit 2006 spart der Staat durch die Kürzung von Steuersubventionen und Finanzhilfen etwa zehn Milliarden Euro pro Jahr ein. Die große Koalition hat den Subventionsabbau und die Haushaltssanierung entschlossen fortgesetzt und deshalb beschlossen, auch die Entfernungspauschale abzuschaffen - finanziell kein kleiner Fisch und sicher eine Vergünstigung, die für viele zur Selbstverständlichkeit geworden war.
Nun versuchen manche, der Entfernungspauschale neues Leben einzuhauchen. Dabei sind die Motive in Politik und Rechtsprechung allerdings höchst unterschiedlich. Politisch erhält die Debatte Nahrung durch die gestiegenen Benzinpreise. Aber: Überzeugende Argumente für die politische Notwendigkeit einer Pendlerpauschale können daraus nicht gewonnen werden, denn der Preisanstieg ist auf weltwirtschaftliche Entwicklungen zurückzuführen. Der Markt reagiert auf das begrenzte Angebot sowie auf neue, energiehungrige Nachfrager wie China und Indien.
Die Erwartung vieler Menschen, der Staat könne quasi als Puffer globale Marktentwicklungen dauerhaft von ihnen fernhalten oder auch nur korrigieren, ist ein Irrglaube. Jeder Volkswirt wird das bestätigen. Wenn wir jetzt über steuerliche Maßnahmen in die globale Preissetzung eingreifen, würde dies nur die Gewinne der Ölförderländer und der Öl verarbeitenden Industrie erhöhen. Der Verbraucher stünde am Ende mit leeren Händen da - und die Staatskasse wäre auch noch geplündert.
Die Entfernungspauschale eignet sich auch nicht zum Symbol einer Gerechtigkeitsdebatte. Die Entscheidung für ihre Abschaffung wurde aus guten Gründen als Baustein eines Gesamtkonzeptes zur Haushaltskonsolidierung von allen drei Koalitionsparteien getragen, denn sie schafft finanzpolitischen Gestaltungsfreiraum für zukünftige Generationen. Dabei wurde in der Ausgestaltung eigens eine Härtefallregelung geschaffen, um übermäßige Belastungen Einzelner zu vermeiden.
Durch den Verzicht auf die Pendlerpauschale fließen pro Jahr Mehreinnahmen von etwa 2,5 Milliarden Euro in die Kassen von Bund, Ländern und Gemeinden, mit denen gezielt politische Zukunftsbereiche wie Bildung, Forschung und Entwicklung sowie die Infrastruktur gefördert werden. Davon profitieren vor allem unsere Kinder. An der Zahl wird zugleich deutlich, dass die Wiedereinführung der Pauschale vom ersten Kilometer an nicht ohne negative Folgen für ganz viele Bürger vonstatten gehen würde.
Der Streit vor dem Bundesverfassungsgericht über die Entfernungspauschale hat einen anderen Hintergrund und neben seiner politischen Bedeutung grundlegenden Charakter. Wenn die gegenwärtige Regelung zur Entfernungspauschale verfassungswidrig wäre, würden in Deutschland weitere Diskussionen über den Abbau von Steuersubventionen deutlich erschwert. Dann müsste die Politik zwangsläufig jede individuelle Lebensgestaltung von Arbeitnehmern von Verfassung wegen steuerlich berücksichtigen. Selbst Abweichungen wegen Geringfügigkeit oder die Möglichkeit der Pauschalierung wären damit dem Gesetzgeber faktisch genommen. Die Handlungsmöglichkeiten des Staates wären in einer Art eingeschränkt, die die Reformfähigkeit in der Steuerpolitik lähmen würde.
Bei der Neuregelung der Entfernungspauschale ging die Bundesregierung davon aus, dass die Höhe der Aufwendungen für Fahrten von und zur Arbeit genauso wie die Wahl des Wohnorts in der Regel privat mitveranlasst sind. Da sich jeder im Rahmen seiner Möglichkeiten selbst seine Wohnung und seine Arbeitsstelle wählt, ist dies auch unmittelbar einleuchtend.
Lesen Sie auf der nächsten Seite mehr über das 2007 beschlossene Werkstorprinzip und inwieweit sich die Debatte über die Pendlerpauschale auf den Gesetzgeber auswirken kann
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Die eingesparten 2,5 Mill. helfen also bei der Sanierung des Haushaltes und sind deshalb unabdingbar. Bei der Pleite der IKB, Fastpleite der Landesbanken NRW und Sachsen wurden zig Milliarden eingespeist, alles Steuergelder, kein Problem. Im sinnlosen Afganistankrieg werden jeden Monat Milliarden verplempert. Aber dioe 2,5 Mill. der Pendler sind für Bildung und Anderes zuständig. Eine eigenartige und unfassbare Sichtweise. Man kann nur hoffen, dass wir dieses Trauerspiel in 2009 beenden können.
Mich stört sehr, daß einige Aspekte völlig ausgeklammert werden:
(1) Sind unselbständige Arbeitnehmer eigentlich Sklaven, oder weshalb sonst dürfen nur Selbständige ihre Fahrtkosten absetzen bzw. auf ihre Kunden abwälzen und wieso bekommen z.B. Abgeordnete eine Aufwandsentschädigung in erheblicher Höhe u.a. eben für Fahrtkosten ?
(2) Ich spreche nicht für Steuersubventionen - ich bemängele die Bestrafung von mobilen Arbeitnehmern durch Steuern auf Steuern: Mehrwertsteuer auf Mineralöl- und Ökosteuer und davon immer mehr, je höher der Ölpreis steigt (von bereits versteuertem Einkommen). Ein Wegfall dieser Steuerlast wäre für mich keine Subvention, sondern ein Stück Gerechtigkeit.
(3) Niemand kann mir einreden, Fernpendler führen gerne mit dem Auto zur Arbeit, denn außer den immensen Kosten entstehen dadurch auch viel Zeitverlust, Streß und Gefahren im Vergleich zu einem wohnortnahen Arbeitsplatz. Dies alles nimmt jeder gewiß nur dann in Kauf, wenn es schwerwiegende Gründe dafür gibt - es sich also um eine Notlage handelt (z.B. Zwangsversetzung).
Richtig, ich wollte es nicht noch komplizierter machen als es ist. Vielleicht sollte man auch noch erwähnen, dass Frankreich z.B. Werbungskosten in Höhe von 10% des Bruttoeinkommens pauschaliert - also bezogen auf den Durchschnittsverdiener etwa 3000 statt 1600 plus bisher Pendlerpauschale wie hierzulande. Andere Staaten wie Holland oder Irland haben einen "Tax Credit" für diesen Zweck. Bei diesem sind die ersten X Euro fälliger Steuern frei. Bei anfänglich geringen Steuerlasten werden daher niedrige Einkommen prozentual stärker entlastet wie hohe. In Holland z.B. sind Zinsen einer Hypothek (Anfänglich 2/3 bis 4/5 der monatlichen Summe) bei selbstgenutztem Wohneigentum abzugsfähig. Uns wurde die Eigenheimzulage gestrichen.
Irgendwie hab ich den Eindruck, dass wir mit die höchsten Steuern auf Arbeitseinkommen in Europa haben und im Gegenzug die kleinsten Freibeträge und Abzugsmöglichkeiten.
Nur ergänzend:
Die Auswirkung auf die Steuer setzt erst ein, wenn der eingearbeitete Werbungskostenpauschbetrag überschritten wird.
Wenn also nur Fahrtkosten anfallen, fällt die Erstattung noch geringer aus.
es kann nicht gewollt sein, den Arbeitnehmer weniger pendeln zu lassen.
Steuererstattung: 15 Cent je gefahrenem Kilometer. Persönlicher Spitzensteuersatz von Otto Normal mit 30.000 Brutto in Steuerklasse III: 25%.
Je gefahrenem Kilometer werden also 3.75 Cent erstattet.
Kraftstoffkosten bei einem normalen Kleinwagen mit 6l Super und 1.45/l Benzin: 8,7 Cent/km alleine für Kraftstoff, davon 4.6 Cent für die Mineralölsteuer auf diese 6l Kraftstoff.
Man bekommt also weniger von der Lohnsteuer zurück, wie man an Mineralölsteuer an der Tanke gelassen hat. Wahnsinn diese "Pendlerpauschale". Erst ab einem Einkommen von etwa 50.000 in Steuerklasse III bzw. 25.000 in Steuerklasse I bekommt man die Mineralölsteuer erstattet, die bei einem Kleinwagen durch die Einspritzpumpe gehen. Auf Abschreibung, Inspektionen und den reinen Kraftstoffkosten bleibt man sitzen.
Es sei denn man ist Freiberufler oder bekommt einen Dienstwagen gestellt, da muss man statt 600 Vollkosten der Full-Service-Leasingrate eines Kleinwagens gerade mal 1/3 bis die Hälfte als geldwerten Vorteil versteuern.
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