Pegida:Angriff per E-Mail

Ein Staatsanwalt erhält Morddrohungen - weil er wegen der Galgenattrappe ermittelt, die bei einer Kundgebung der Dresdener Islamfeinde gezeigt wurde.

Der Staatsanwalt, der wegen einer Galgenattrappe bei einer Pegida-Demonstration ermittelt, hat Morddrohungen erhalten. In der Poststelle der Dresdner Staatsanwaltschaft sind mehrere entsprechende E-Mails eingegangen, sagte ein Sprecher des Justizministeriums am Mittwochabend. Darüber hatte die Bild-Zeitung in ihrer Online-Ausgabe zuerst berichtet. "Bedrohungen und Beschimpfungen gegenüber Staatsanwälten und Richtern darf es nicht geben", sagte Justizminister Sebastian Gemkow (CDU). Er betrachtet die Drohungen auch vor dem Hintergrund einer gerade im Osten mühsam errungenen unabhängigen Justiz. "Ein Angriff auf sie ist ein Angriff auf den Staat und damit auf uns alle", so der Minister. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) kritisierte die Morddrohungen als "unsägliche Grenzüberschreitung". Bedrohungen und radikale Hetze würden weiter mit der ganzen Härte des Rechts verfolgt.

Die Staatsanwaltschaft hat ein Verfahren wegen Bedrohung eingeleitet, um den anonymen Absender zu identifizieren. Dieser schrieb unter anderem: "Für Euch ist die Schlinge auch schon geknüpft" oder "Wir kriegen Euch alle". In einer Mail werde ihm mit Erschießung gedroht, "es komme der Tag der Abrechnung", berichtete Staatsanwalt Jan Hille. Der Jurist hatte am Vortag über Ermittlungen zum Pegida-Galgen informiert. Der Mann, der am Montag die für Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) "reservierte" Galgenattrappe zur Schau gestellt hatte, wird nach wie vor gesucht. Der Fall hatte bundesweit Empörung ausgelöst. Gegen den Mann wird seit Dienstag ermittelt - wegen des Verdachts einer Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten und der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten. Verschiedene Juristen merkten allerdings an, dass es sich bei der Attrappe zwar um einen geschmacklosen Protest handele, nicht aber um einen strafbaren Mordaufruf. Das Bundesverfassungsgericht habe in der Vergangenheit die Meinungsfreiheit in zahlreichen Entscheidungen immer wieder gestärkt.

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