Peggy:Eine Spur

Es muss nun Ermittlungen geben. Aber bitte keine Hysterie.

Von Heribert Prantl

Ist es wirklich schon ein Verdacht, ein richtiger Verdacht? Oder handelt es sich nur um eine Spekulation, um eine stofflich gestärkte Fantasie? Sicher ist: Es gibt eine Spur - eine, die von den sterblichen Überresten des Mädchens Peggy Knobloch hin zum toten rechtsextremen Terroristen Uwe Böhnhardt führt. Mehr nicht. Es gibt, so heißt das im Strafrecht, einen Anfangsverdacht. Der sagt noch nicht viel aus; der führt noch lang nicht zum echten Täter; er führt nur dazu, dass ermittelt werden muss.

Spuren sind alle Ab- und Eindrücke, Stoffe und Gegenstände, die Rückschlüsse auf Tatablauf, Tatumstände und Täter ermöglichen können. Die DNA-Spur im vorliegenden Fall ist ein schwaches Indiz. Die Spur ist aber stark genug, um Ermittlungen zu beginnen. Von einem substanziellen Verdacht kann und darf man nicht reden und nicht schreiben: Es gibt keinen hinreichenden Tatverdacht, es gibt keinen dringenden Tatverdacht. Es gibt nur den Anfangsverdacht, einen kleinen Anhaltspunkt also, eine kleine Wahrscheinlichkeit dafür, dass Böhnhardt, eines der Mitglieder des NSU, etwas mit dem Mord an Peggy zu tun haben könnte. Auch so ein kleiner Verdacht löst aber für Staatsanwaltschaft und Polizei die Pflicht aus, mit den Ermittlungen zu beginnen und, wie es im Gesetz heißt, "den Sachverhalt zu erforschen".

Solange der Verdacht so klein ist, gibt es die Pflicht zur Zurückhaltung. Es braucht Besonnenheit und Sorgfalt. Hysterie ist immer Gift für Ermittlungen.

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