Patientenverfügung:Schwerer leichter Tod

Politiker ringen um praxistaugliche Patientenverfügungen. Die Unionsfraktion ist gespalten - die einen wünschen sich eine liberale Regelung. Die anderen pochen auf den Lebensschutz.

Nina von Hardenberg

Der Münchner Palliativmediziner Gian Borasio kennt Fälle, in denen keine Zeit für schriftliche Erklärungen bleibt. Er hat Patienten betreut, die an der Nervenkrankheit Amyotropher Lateralsklerose litten. Sie wussten, dass die Krankheit sie langsam immer mehr lähmen würde.

Patientenverfügung: Die Patientenverfügung als Streitpunkt.

Die Patientenverfügung als Streitpunkt.

(Foto: Foto: dpa)

Wenn ein solcher Patient ihn bitte, ihn nicht künstlich zu beatmen, wenn dann die Lungenmuskulatur streikt und er ohnmächtig wird, frage er nicht nach schriftlichen Verfügungen, sagt Borasio - zu Recht, wie der CSU-Politiker Wolfgang Zöller findet. Gemeinsam mit anderen Abgeordneten hat Zöller am Mittwoch einen neuen Entwurf für ein Patientenverfügungsgesetz vorgestellt, der Ärzte verpflichten soll, neben schriftlichen auch mündlich verfügte Behandlungswünsche zu beachten.

In der jahrelangen Debatte um Patientenverfügungen ist der Zöller-Entwurf der liberalste. Er entspricht den Wünschen vieler Ärzte und auch vieler Juristen, die eine allzu starre Regelung der Entscheidungen am Lebensende befürchten. Ob er sich im Parlament durchsetzen wird, ist allerdings fraglich. Die zwei bereits vorgestellten Entwürfe haben jeweils gewichtige Fürsprecher.

In der eigenen Fraktion etwa kommen Zöller und sein Mitinitiator Hans Georg Faust (CDU) mit ihren Argumenten kaum durch. Zu wortgewaltig ist die Gegenrede des CDU-Rechtsexperten Wolfgang Bosbach. Dieser hat vor einigen Wochen einen Vorschlag eingebracht, der auf den Lebensschutz pocht und deshalb die Hürden für Patientenverfügungen hoch legt.

Absolut verbindlich sollen diese nur bei einigen sehr schweren Leiden sein, sowie wenn die Krankheit mit Sicherheit tödlich verläuft. Uneingeschränkt sollen zudem nur solche Verfügungen gelten, die mit Hilfe von ärztlicher und notarieller Beratung entstanden sind.

Dahinter steht die Angst, dass Menschen Patientenverfügungen leichtfertig ausfüllen und damit ihr Leben aufs Spiel setzen können - eine Ansicht, die offenbar von vielen Abgeordneten auch über die Union hinaus geteilt wird. So gehören auch die Grünen-Parlaments-Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt und der SPD-Ethik-Experten Rene Röspel zu den Unterzeichnern des Entwurfs.

Die Abgeordnetengruppe um Zöller, zu der auch die frühere Justizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) und die Linkspolitikerin Monika Knoche gehören, lehnen solche hohen Hürden ab. Das Leben und Sterben sei in seiner Komplexität nicht "normierbar", schreiben sie und greifen damit eine Formulierung auf, die auch Ärztepräsident Jörg-Dietrich Hoppe schon häufiger gewählt hat.

Auch viele Juristen loben den liberalen Ansatz. So will sich der am Donnerstag beginnende Vormundschaftsgerichtstag mit dem Thema befassen. Eine Mehrheit des Vorstands sei gegen Reichweitenbegrenzungen, wie sie der Bosbach-Entwurf vorsehe, sagte Geschäftsführer Karl-Heinz Zander.

Doch der Beifall der Fachwelt nützt Zöller und seinen Mitstreitern bislang wenig. Wenn sie im Parlament eine Mehrheit für ihre Ideen finden wollen, müssen sie auf eine andere Abgeordnetengruppe zugehen: Es ist das Bündnis um den SPD-Politiker Joachim Stünker, das bereits 200 Unterstützer für seinen eigenen Entwurf geworben hat.

Stünkers Vorschlag stellt ähnlich wie die Zöller-Gruppe die Selbstbestimmung des Patienten in den Mittelpunkt. Faust und Zöller haben sie bislang aus politischem Kalkül gemieden. Doch für politische Spiele ist in dieser ethisch wichtigen Debatte kein Platz.

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