Das Gesetz über die Patientenverfügung ist historisch, weil es dem Kranken nach vielen Jahrhunderten der finalen Entmündigung ein Recht gibt auf den eigenen Tod.
Nach nichts erkundige ich mich eingehender als danach, wie ein Mensch gestorben sei: mit welchem Gesicht und welcher Haltung, mit welchen letzten Worten. Es ist eine persönliche Angelegenheit, ob und was man zu Mittag isst, wie man sich anzieht und seine Freizeit gestaltet. Es ist eine hochpersönliche Angelegenheit, ob man am Sonntag in die Kirche geht oder den Tag im Bett verbringt. Und es ist eine höchstpersönliche Angelegenheit, wen man heiratet, wie man mit seinem Lebenspartner verkehrt und wem man sein Erbe vermacht.
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Eine große Entscheidung des Bundestages: Nach einem Leben in Würde ist jetzt auch ein Sterben in Würde möglich. (© Foto: AP)
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Das Wort "höchstpersönlich" ist das intimste juristische Wort, das es gibt; der Respekt des Rechts vor dem Willen des Menschen kommt darin am schönsten zum Ausdruck. Höchstpersönlich sind die Rechte des Menschen, die ganz eng an ihn gebunden sind. In diese höchstpersönlichen Angelegenheiten soll der Staat sich nicht einmischen; das Recht soll hier nur darauf achten, dass der Wille des Menschen auch wirklich rechtliche Geltung hat. Das nennt man Selbstbestimmungsrecht.
Der Bundestag hat soeben in einer großen Entscheidung das Selbstbestimmungsrecht des Menschen im Sterben gestärkt. Der klare Wunsch eines Menschen, in elender Lage sterben zu dürfen, wird nun als ein Höchstpersönlichkeitsrecht anerkannt - wenn dieser Wille in seiner "Patientenverfügung" zum Ausdruck kommt.
Würde im Sterben
Das Gesetz über die Patientenverfügung ist ein historisches Gesetz: erstens deshalb, weil es das Ergebnis einer Fundamentaldiskussion ist, die in Deutschland vor 31 Jahren begann, als der Jurist Wilhelm Uhlenbruck das erste deutschsprachige "Patiententestament" formulierte. Zweitens deshalb, weil dieses Gesetz dem Kranken nach vielen Jahrhunderten der finalen Entmündigung ein Recht gibt auf den eigenen Tod. Die Medizin und früher die Kirche hatten dem Kranken dieses Recht fürsorglich aus der Hand genommen.
Das Grundgesetz hat vor 60 Jahren die Würde des Menschen für unantastbar erklärt. Nun macht das neue Gesetz deutlich, dass es nicht nur eine Würde im Leben gibt, sondern auch im Sterben; sie schützt den Menschen davor, zum Objekt der Menschenwürde-Definitionen anderer zu werden. Zur Selbstbestimmung der Person gehört die Gewissheit, dass sie ihr auch in hilfloser Lage nicht genommen wird - nicht von Ärzten, nicht von Geistlichen, nicht von Angehörigen.
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Documenta-Leiterin Carolyn Christov-Bakargiev
ich kann Wetzer123 nur beipflichten.
Wenn es soweit ist will auch ich bestimmen wie ich gehe. In Würde.
und Prantl legt auch schön dar warum, gleichzeitig zeigt es auch, dass die Politik noch zu guten Gesetzen fähig ist. Und das anscheinend vor Allem wenn auf den Grundgesetzeswidrigen Fraktionszwang wie in diesem Falle verzichtet wurde.
Das sollten die Politiker zukünftig vielleicht auch stärker bedenken, nämlich ein Gesetz ist gut wenn es den Bürgern nützt und nicht weil es gegen den Willen einer anderen Partei durchgesetzt wird.