Parteiverbot:Verfassungsrichter zweifeln an Schlagkraft der NPD

In dem Verfahren um ein Verbot der NPD wird klar, dass das Gericht die Partei für rassistisch hält. Deren Handlungsfähigkeit beurteilen die Richter aber skeptisch.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

In dem Verfahren um ein Verbot der NPD ist nach dem Abschluss der Anhörung keine klare Tendenz des Bundesverfassungsgerichts zu erkennen. Am dritten Verhandlungstag deutete sich lediglich an, dass der Zweite Senat die Partei wegen ihrer ausländerfeindlichen und rassistischen Haltung im klaren Widerspruch zur Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes sieht. Weil die NPD "Fremden" jegliches Bleiberecht in Deutschland abspreche, gehe sie "weiter als die NSDAP in ihrem Programm", hielt Verfassungsrichter Peter Müller dem NPD-Vorsitzenden Frank Franz vor. Zugleich wiederholten die Richter ihre Zweifel, ob die randständige und in manchen Regionen handlungsunfähige Partei schlagkräftig genug sei, um - wie es im Grundgesetz heißt - die freiheitlich-demokratische Grundordnung "beeinträchtigen" zu können.

Lorenz Caffier, der Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern, schilderte Beispiele "örtlicher Dominanz" der NPD in ostdeutschen Kommunen wie Jamel, Anklam und Lübtheen und verwies auf Einschüchterungsversuche. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann machte die NPD für die ausländerfeindliche Stimmung verantwortlich. Ihr "Agitieren in unserem Land" führe zu einer "unmittelbaren Gefährdung von Menschen". Müller hielt beiden Ministern die Verfassungsschutzberichte der Länder vor, sie zeugen nahezu durchgängig von Mitgliederschwund oder Inaktivität der NPD. Eine unmittelbare Beeinträchtigung des parlamentarischen Betriebs durch die Partei konnte Sylvia Brettschneider dem Gericht vor Augen führen. Sie ist die Präsidentin des Parlaments von Mecklenburg-Vorpommern, in dem die NPD fünf Abgeordnete stellt. Deren Verhalten ziele auf permanente Provokation, mehr als 1000 Ordnungsmaßnahmen innerhalb von zehn Jahren seien zu verzeichnen. Der Fraktionsvorsitzende Udo Pastörs habe beispielsweise die "Vernichtung des jüdischen Bolschewismus" als gute Idee bezeichnet, und ihr selbst seien von NPD-Seite "Euthanasie" und "Gaskammer" gewünscht worden.

Den NPD-Bundesvorsitzenden Franz und den ehemaligen sächsischen Abgeordneten Jürgen Gansel unterzogen die Richter einem äußerst kritischen Verhör. Damit wollten sie aufklären, was mit Sätzen wie "Ein Afrikaner, Asiate oder Orientale wird nie Deutscher werden können" oder "Angehörige anderer Rassen bleiben körperlich, geistig und seelisch immer Fremdkörper" gemeint ist. Die beiden Funktionäre versuchten zu beschwichtigen. Ein kategorischer Ausschluss einer Einbürgerung von Ausländern sei damit nicht gemeint. Es solle lediglich der ethnische Volksbegriff betont werden. Andere Äußerungen wie die Qualifizierung des Islam als "fremdkörperhafte Aggressionsreligion" oder einen Facebook-Eintrag über "alkoholisierte Asyl-Neger" versuchte Gansel als rhetorische Zuspitzung abzutun.

Ob das Gericht nach Abschluss der Anhörung weitere Verhandlungstage für erforderlich hält, ist offen. Mit einem Urteil ist erst in einigen Monaten zu rechnen.

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