Klage gegen EU-Terrorliste:Hamas erzielt Teilerfolg vor dem Europäischen Gerichtshof

  • Der Europäische Gerichtshof hat die EU angewiesen, die Palästinenserorganisation Hamas von ihrer Liste mit terroristischen Organisationen zu nehmen. Grund ist ein Verfahrensfehler.
  • Allerdings räumte der Gerichtshof der EU eine Frist von drei Monaten ein, in der der Mangel behoben werden kann. So lange bleibt die Hamas auf der EU-Terrorliste.
  • Das Gericht bemängelt, dass in der Darlegung, warum die Hamas eine Terrororganisation sein soll, handfeste Erkenntnisse von Sicherheitsbehörden aus EU-Staaten fehlen.

Von Ronen Steinke

Seit 2001 steht die radikalislamische Hamas auf der Terrorliste der EU, ihre Konten in Europa sind eingefroren, ihre Führungspersonen dürfen sich nicht frei bewegen. Zu Unrecht, wie nun am Mittwochmorgen der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg festgestellt hat. Der Rat der EU habe sich nicht an das korrekte Verfahren gehalten, urteilten die Richter. Deshalb müsse die EU die Hamas von der Terrorliste streichen.

Damit gaben die Richter einer Klage der Hamas statt. Der militärische Arm der Hamas kam 2001 per EU-Verordnung auf der EU-Terrorliste, seit 2003 auch der politische Teil der Organisation, der seit 2007 im Gazastreifen regiert.

Die Innenpolitiker im Rat der EU haben nun drei Monate Zeit bekommen, um ihren Verfahrensfehler zu korrigieren. Bis dahin bleibt die Hamas vorerst auf der Terrorliste. Auch betonten die EuGH-Richter, dass sich ihr Urteil ausschließlich auf das korrekte Verfahren im Umgang mit der EU-Terrorliste beziehe. Das EuGH-Urteil lasse ausdrücklich die "Frage unberührt, ob die Hamas eine terroristische Vereinigung" ist.

Der Verfahrensfehler der EU-Innenpolitiker habe darin bestanden, dass sie ihre Entscheidung, die Hamas auf die Terrorliste zu setzen, nicht ausreichend begründet hätten. Der Rat der EU habe sich zur Begründung seiner Entscheidung lediglich auf Fakten gestützt, "die der Presse und dem Internet entnommen" waren, erklärte der Gerichtshof. Nötig sei jedoch, dass der Rat der EU handfeste Erkenntnisse von Sicherheitsbehörden aus EU-Staaten anführe.

Dies kann die EU-Exekutive nun nachholen - innerhalb der kommenden drei Monate. Israels diplomatische Vertretung bei der EU erklärte, man "respektiere" das Urteil. Die Entscheidung des Gerichtshofs mache deutlich, dass weiterhin keine sachlichen Gründe dagegen sprechen würden, die Hamas als terroristische Gruppe einzustufen. "Es ist eine juristische Entscheidung eines Gerichts, nicht eine politische Entscheidung europäischer Regierungen."

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