Von Silke Bigalke, Guido Bohsem und Daniela Kuhr

Kein Ministerium kommt ohne die Beratung von externen Juristen aus - ganz vorn dabei sind die Ressorts von Schäuble und Steinbrück. Mit Graphik.

Aus Anlass des Streits um die Gesetzesarbeit der Bundesregierung hat die Transparenz-Initiative Lobbycontrol ein Lobbyisten-Register nach amerikanischem Vorbild gefordert. Darin müssten Lobbyisten, egal ob sie für Verbände, Kanzleien oder Denkfabriken arbeiten, ihre Auftraggeber und Kunden, ihre Finanzquellen und Budgets sowie die Themen, Gesetzesvorhaben und Adressaten ihrer Lobbyarbeit offenlegen.

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Kein Ministerium kommt ohne externe Beratung aus: Klicken Sie hier, um zu sehen, welcher Minister wie viel ausgibt. (© Infografik: SZ-Graphik; Quelle: Bundeshaushaltsplan)

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"Es gibt in Deutschland eine wachsende Lobbyszene, die immer unübersichtlicher wird, und wo es explizite, verdeckte Einflussnahme gibt", sagte Ulrich Müller, geschäftsführender Vorsitzender von Lobbycontrol am Donnerstag zur SZ.

In der Bundesregierung ist ein Streit ausgebrochen über die Frage, inwieweit es ratsam und legitim ist, wenn Ministerien bei Gesetzen externe Anwaltskanzleien einschalten. Bundeswirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) hatte einen Gesetzentwurf zur Zwangsverwaltung maroder Banken von der Anwaltskanzlei Linklaters erarbeiten lassen.

Zypries spricht von "Steuerverschwendung"

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) warf Guttenberg daraufhin vor, dass sein Ministerium offenbar nicht über genügend eigene Sachkompetenz verfüge, und sprach von "Steuerverschwendung". Zuvor hatten beide Ministerien von der Bundesregierung den Auftrag erhalten, Alternativen aufzuzeigen, wie kriselnden Banken geholfen werden könne, ohne dass die Eigentümer enteignet werden müssten. Das Justizministerium machte sich selbst an die Arbeit, hat aber bis jetzt - im Gegensatz zu Guttenberg - noch keinen fertigen Entwurf präsentiert.

Allerdings lässt sich auch das Zypries-Ministerium von externen Anwälten helfen - wenngleich in sehr viel geringerem Ausmaß (siehe Graphik). So arbeitete ein Partner der Kanzlei Nörr, Stiefenhofer, Lutz an einem im November 2005 in Kraft getretenen Gesetz mit, das Hauptversammlungen beschleunigen soll.

Aktionärsschützer hatten das kritisiert, weil die Kanzlei - wie die meisten Großkanzleien - in erster Linie die Interessen von Unternehmen vertritt und nicht die von Kleinanlegern. Anders als Linklaters hatte diese Kanzlei damals kein Honorar für die Arbeit ihres Mitarbeiters verlangt. Das Justizministerium sagt heute, der Anwalt habe lediglich ein Praktikum absolviert und nur auf Anweisung des Referatsleiters gehandelt.

Bei Nörr hält man diese Form der Gesetzesarbeit nicht für verwerflich. Es sei ja nicht so, dass der Anwalt frei nach seinen Wünschen Vorschriften formulieren könne, sagte Tobias Bürgers, Managing Partner der Kanzlei. "Die inhaltliche Hoheit hat das Ministerium." Zudem werde ein Gesetzentwurf ja anschließend in den Ausschüssen beraten, wo sich die unterschiedlichsten Verbände und Interessengruppen einbringen. "Das letzte Wort bleibt beim Parlament", sagte Bürgers.

Lobbycontrol-Geschäftsführer Müller sieht das anders. "In der Lobbyszene gilt der Grundsatz: Je früher man ein Gesetz beeinflussen kann, desto besser." Man könne sich leider nicht darauf verlassen, dass der Bundestag alles wieder bereinige. "Gesetze müssen in den Ministerien geschrieben werden", sagte er daher.

Finanzministerium will sich für 6,2 Millionen Euro beraten lassen

Ohne externe Hilfe jedoch kommt kein Minister aus. Das zeigt ein Blick in den Haushaltsentwurf für das kommende Jahr. Das Finanzministerium ist mit 6,2 Millionen Euro für Gutachten eines der Häuser, die sich am intensivsten beraten lassen. Ob dabei Anwaltskanzleien mit der Erstellung eines Gesetzesentwurfs beauftragt werden oder Gutachten bei Wissenschaftlern bestellt, geht aus der Aufstellung allerdings nicht hervor.

Für das Wirtschaftsministerium ist eine Summe von 2,37 Millionen Euro vorgesehen, für das laufende Jahr sind lediglich 724.000 Euro geplant. Im Haushaltsentwurf heißt es dazu: "Zusätzlicher Bedarf im Zusammenhang mit der Wirtschafts- und Finanzkrise."

Auch Bundespräsident Horst Köhler holt sich externen Rat. Das Bundespräsidialamt weist für 2010 geplante Ausgaben für "Sachverständige" in Höhe von 120.000 Euro aus.

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(SZ vom 14.08.2009/dmo)