Kein Ministerium kommt ohne die Beratung von externen Juristen aus - ganz vorn dabei sind die Ressorts von Schäuble und Steinbrück. Mit Graphik.
Aus Anlass des Streits um die Gesetzesarbeit der Bundesregierung hat die Transparenz-Initiative Lobbycontrol ein Lobbyisten-Register nach amerikanischem Vorbild gefordert. Darin müssten Lobbyisten, egal ob sie für Verbände, Kanzleien oder Denkfabriken arbeiten, ihre Auftraggeber und Kunden, ihre Finanzquellen und Budgets sowie die Themen, Gesetzesvorhaben und Adressaten ihrer Lobbyarbeit offenlegen.
Bild vergrößern
Kein Ministerium kommt ohne externe Beratung aus: Klicken Sie hier, um zu sehen, welcher Minister wie viel ausgibt. (© Infografik: SZ-Graphik; Quelle: Bundeshaushaltsplan)
Anzeige
"Es gibt in Deutschland eine wachsende Lobbyszene, die immer unübersichtlicher wird, und wo es explizite, verdeckte Einflussnahme gibt", sagte Ulrich Müller, geschäftsführender Vorsitzender von Lobbycontrol am Donnerstag zur SZ.
In der Bundesregierung ist ein Streit ausgebrochen über die Frage, inwieweit es ratsam und legitim ist, wenn Ministerien bei Gesetzen externe Anwaltskanzleien einschalten. Bundeswirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) hatte einen Gesetzentwurf zur Zwangsverwaltung maroder Banken von der Anwaltskanzlei Linklaters erarbeiten lassen.
Zypries spricht von "Steuerverschwendung"
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) warf Guttenberg daraufhin vor, dass sein Ministerium offenbar nicht über genügend eigene Sachkompetenz verfüge, und sprach von "Steuerverschwendung". Zuvor hatten beide Ministerien von der Bundesregierung den Auftrag erhalten, Alternativen aufzuzeigen, wie kriselnden Banken geholfen werden könne, ohne dass die Eigentümer enteignet werden müssten. Das Justizministerium machte sich selbst an die Arbeit, hat aber bis jetzt - im Gegensatz zu Guttenberg - noch keinen fertigen Entwurf präsentiert.
Allerdings lässt sich auch das Zypries-Ministerium von externen Anwälten helfen - wenngleich in sehr viel geringerem Ausmaß (siehe Graphik). So arbeitete ein Partner der Kanzlei Nörr, Stiefenhofer, Lutz an einem im November 2005 in Kraft getretenen Gesetz mit, das Hauptversammlungen beschleunigen soll.
Aktionärsschützer hatten das kritisiert, weil die Kanzlei - wie die meisten Großkanzleien - in erster Linie die Interessen von Unternehmen vertritt und nicht die von Kleinanlegern. Anders als Linklaters hatte diese Kanzlei damals kein Honorar für die Arbeit ihres Mitarbeiters verlangt. Das Justizministerium sagt heute, der Anwalt habe lediglich ein Praktikum absolviert und nur auf Anweisung des Referatsleiters gehandelt.
Bei Nörr hält man diese Form der Gesetzesarbeit nicht für verwerflich. Es sei ja nicht so, dass der Anwalt frei nach seinen Wünschen Vorschriften formulieren könne, sagte Tobias Bürgers, Managing Partner der Kanzlei. "Die inhaltliche Hoheit hat das Ministerium." Zudem werde ein Gesetzentwurf ja anschließend in den Ausschüssen beraten, wo sich die unterschiedlichsten Verbände und Interessengruppen einbringen. "Das letzte Wort bleibt beim Parlament", sagte Bürgers.
Lobbycontrol-Geschäftsführer Müller sieht das anders. "In der Lobbyszene gilt der Grundsatz: Je früher man ein Gesetz beeinflussen kann, desto besser." Man könne sich leider nicht darauf verlassen, dass der Bundestag alles wieder bereinige. "Gesetze müssen in den Ministerien geschrieben werden", sagte er daher.
Finanzministerium will sich für 6,2 Millionen Euro beraten lassen
Ohne externe Hilfe jedoch kommt kein Minister aus. Das zeigt ein Blick in den Haushaltsentwurf für das kommende Jahr. Das Finanzministerium ist mit 6,2 Millionen Euro für Gutachten eines der Häuser, die sich am intensivsten beraten lassen. Ob dabei Anwaltskanzleien mit der Erstellung eines Gesetzesentwurfs beauftragt werden oder Gutachten bei Wissenschaftlern bestellt, geht aus der Aufstellung allerdings nicht hervor.
Für das Wirtschaftsministerium ist eine Summe von 2,37 Millionen Euro vorgesehen, für das laufende Jahr sind lediglich 724.000 Euro geplant. Im Haushaltsentwurf heißt es dazu: "Zusätzlicher Bedarf im Zusammenhang mit der Wirtschafts- und Finanzkrise."
Auch Bundespräsident Horst Köhler holt sich externen Rat. Das Bundespräsidialamt weist für 2010 geplante Ausgaben für "Sachverständige" in Höhe von 120.000 Euro aus.
(SZ vom 14.08.2009/dmo)
Documenta-Leiterin Carolyn Christov-Bakargiev
Am Mangel an Juristen kann es eigentlich nicht liegen. Die Behörden in Bund und Ländern stellen zunehmend Juristen ein. Auch die Fachbehörden. Wo früher ein Wissenschaftler, Ingenieure oder auch Mediziner die Politik beraten haben, da sitzen heute zumeist Juristen oder Verwaltungsangestellte. Wieso also brauchen die Ministerien noch juristischen Rat von Aussen?
Und alle juristische Expertise nützt nichts wenn man in der Sache selbst keine Ahnung hat. Anders ist es nicht zu erklären, warum unsere Politik zunehmend Gesetze produziert, A) deren Einhaltung nicht überprüft werden kann, B) deren Nutzen mehr als fragwürdig ist und C) deren Konsequenzen keiner wirklich zu überblicken scheint.
Natürlich ist es von Zeit zu Zeit nützlich, über den Tellerrand zu schauen. Die Unterschiede zwischen den Völkern Europas werden zunehmend kleiner und eine gute juristische Lösung könnte ja woanderns schon mal gefunden worden sein.
Aber dazu dient diese Beratungspraxis gar nicht. Häufig dient sie den Ministerien als Ausrede für Untätigkeit. Solange ein Gutachten erstellt wird muss man nicht handeln. Und die Erstellung eines Gutachtens kann laaaange dauern. Dann dienen diese Aufträge auch gern der Finanzierung von Parteifreunden, die an den Beratungsfirmen beteiligt sind. Und schliesslich gilt es einfach als schick und weltoffen, sich beraten zu lassen. Schlieslich kann man einer Behörde die sich beraten läßt kaum Beratungsresistenz vorwerfen.
Und dass "es explizite, verdeckte (und auch weniger verdeckte) Einflussnahme gibt" -
ist wiederum ein offenes Geheimnis ...
Weshalb die Forderung der "Transparenz-Initiative Lobbycontrol (nach) ein(em) Lobbyisten-Register" nur ein erster Schritt sein kann.
Ein "Lobbyisten-Register" nämlich, worin sämtliche "Lobbyisten, egal ob sie für Verbände, Kanzleien oder Denkfabriken arbeiten, ihre Auftraggeber und Kunden, ihre Finanzquellen und Budgets sowie die Themen, Gesetzesvorhaben und Adressaten ihrer Lobbyarbeit offenlegen müssen."
Nachdem allerdings die Einflussnahme der gut vernetzten ANTISOZIALEN Lobbyisten - allen voran die INSM - bereits heute so stark ist, dass man schon von einer "Machtübernahme" sprechen kann ...
Dürfte allein schon die Einrichtung eines "Lobbyisten-Register" durch unsere "fern- bzw. fremd-gesteuerten" Parteien und Politiker ein (sozialromantischer) Wunschtraum bleiben ...
Wenn "Schwarz-Gelb" die anstehende BTW gewinnen sollten, wäre eher mit weiterem Lohndumping, mit zunehmender Armut, mit weiterer "Privatisierung von Gewinnen und Sozialisierung von Verlusten", mit Arbeitszwang für Arbeitslose, mit 2-Klassen-Bildung, mit 2-Klassen-Gesundheitswesen, mit 2-Klassen-Altersversorgung, etc. zu rechnen ...
man wäre ja schon froh , wenn diese die Gesetze wenigstens lesen würden über die sie abstimmen
Nu wird der schöne Baron wieder verteidigt....
Beratung ist aber etwas anderes als das Formulieren eines kompletten Entwurfes...
... Gesetze zu schreiben, die unsere Leben regeln?
Dann ist es so wie ich seit geraumer Zeit feststelle:
Die machtgierige, ferngesteuerte von Lobbyisten diktierten Gesetze, in der Parteidemokratie unter der wir noch leben dürfen, lässt sich nur durch das Volk ändern. Da das Chaos einer Revolution keiner will, ist nur die Bundesweite Volksabstimmung eine Lösung. mehr-demokratie.de