Outsourcing öffentlicher Sicherheit:Security ohne Gewähr

  • Innerhalb weniger Tage sind zwei Vorgänge bekannt geworden, die die Auslagerung öffentlicher Sicherheitsaufgaben an private Dienstleister wieder einmal bedenklich erscheinen lassen.
  • Linke und Grüne fordern nun strengere Regeln für die Sicherheitsbranche.
  • Ob dies etwas bringen wird, ist fraglich. Ein Antrag der Linken vor zwei Jahren gilt im Archiv des Bundestags als "erledigt".

Von Kim Björn Becker

Für den stellvertretenden Vorsitzenden der Linksfraktion im Bundestag, Jan Korte, dürften die Ereignisse der vergangenen Woche einen dieser Wusste-ich's-doch-Momente ausgelöst haben, von denen, zumal in der Politik, nach einem ersten Hochgefühl meist nicht viel mehr bleibt als ein vages Sentiment der Genugtuung.

Vor ziemlich genau zwei Jahren nämlich wurde im Bundestag in erster Lesung ein Antrag des Niedersachsen zur Privatisierung der öffentlichen Sicherheit beraten; die Linksfraktion kritisierte darin, dass das staatliche Gewaltmonopol durch die Auslagerung hoheitlicher Aufgaben "aufgeweicht" werde und forderte die Bundesregierung auf, die "Staatsquote in den Bereichen der öffentlichen Sicherheit" zu erhöhen.

Zwei Fälle innerhalb weniger Tage

Passiert ist seither wenig, zumindest bis vor einer Woche. Da wurden innerhalb weniger Tage gleich zwei Vorgänge bekannt, die das Thema Privatisierung erneut in den Mittelpunkt rücken. Erst kam ans Licht, dass die Sendung mit dem defekten Kryptohandy des NSA-Untersuchungsausschussvorsitzenden Patrick Sensburg (CDU) geöffnet worden war - der Bundestag hatte es nicht per Sicherheitskurier ans zuständige Bundesamt geschickt, sondern in einem DHL-Päckchen.

Nur einen Tag später verursachten bislang unbekannte Täter am zukünftigen Berliner Hauptsitz des Bundesnachrichtendienstes (BND) einen Schaden in Millionenhöhe, indem sie im Innern Armaturen abmontierten. Die vermeintlich am besten bewachte Baustelle Berlins wurde nicht von der Polizei gesichert, sondern von einem privaten Wachdienst.

"Dass nun auch die Wasserhähne im BND-Neubau in Berlin nicht bewacht werden konnten, zeigt einmal mehr, wie weit Anspruch und Wirklichkeit in der privatisierten Sicherheitswelt auseinanderklaffen", sagte Jan Korte der Süddeutschen Zeitung. Und auch bei den Grünen regte sich Kritik. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Konstantin von Notz bemühte spontan eine alte Fußballerweisheit, um die Lage des BND zu beschreiben: "Hast du Scheiße am Fuß, dann hast du Scheiße am Fuß."

Outsourcing hoheitlicher Aufgaben bereitet Sorgen

Das "zunehmende Outsourcen originär hoheitlicher Aufgaben bereitet uns aus rechtsstaatlicher Sicht Sorgen", sagte Notz am Montag. "Zumal es oftmals nur geringe Vorgaben für den Einsatz privater Sicherheitsunternehmen gibt." Die beiden Fälle markieren das vorläufige Ende einer ganzen Serie ähnlich gelagerter Pannen: Zu Beginn der Edathy-Affäre ging die Mitteilung der Staatsanwaltschaft Hannover an Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) verloren, in der dieser über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen den damaligen SPD-Abgeordneten informiert wurde. Das Schreiben wurde über einen privaten Postdienstleister verschickt - am Ende waren die Aufkleber zweier Anbieter darauf und ein bereits geöffneter Brief erreichte nach sechs Tagen den Bundestag.

Und auch bei privaten Sicherheitsdiensten lief nicht immer alles glatt. Der bislang spektakulärste Fall ereignete sich im Juli 2013; damals drang ein Mann ins Innere einer Regierungsmaschine vom Typ Airbus A319 ein, die in einem Hangar auf dem militärischen Teil des Flughafens Köln-Bonn stationiert war. Die Liegenschaft gehört zur Flugbereitschaft des Verteidigungsministeriums und soll von einem privaten Wachdienst beaufsichtigt worden sein.

Grünen für Verschärfung der Vorschriften

Nachdem dann im vergangenen Herbst Berichte aufgekommen waren, wonach Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes Flüchtlinge in einer Unterkunft in Nordrhein-Westfalen misshandelt haben sollen, stellten die Grünen den Antrag, die Vorschriften für den Einsatz privater Sicherheitsdienste deutlich zu verschärfen.

Ob dies etwas bringen wird, ist fraglich: Der Antrag der Linken vor zwei Jahren wurde noch in den Innenausschuss überwiesen, dann kam im September 2013 die Bundestagswahl. Seither lautet der Status des Vorgangs im Archiv des Bundestags "Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode".

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