Der Staat möchte elektronische Wanzen in Computern installieren dürfen. Dafür verlangt er von seinen Bürgern einen Vertrauensvorschuss. Warum die Diffamierung der Privatheit durch die Sicherheitsbehörden ein Ende haben muss.
Als vor fünfzehn Jahren die politische Kampagne zur Einführung des großen Lauschangriffs begann, warb der damalige Präsident des Bundeskriminalamts dafür, der Polizei nicht nur diesen Lauschangriff zu gestatten, sondern ihr auch "einen gewissen Vertrauensvorschuss" zu geben.
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Streit um Online-Durchsuchungen der Polizei (© Foto: dpa)
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Dieser Vertrauensvorschuss sollte an die Stelle des Rechtsschutzes treten - denn der Lauschangriff war und ist eine heimliche Angelegenheit: Wenn Wanzen in der Wohnung platziert werden, ohne dass der Bewohner davon erfährt, dann kann er sich nicht juristisch dagegen wehren. Daher meinte der BKA-Präsident: "Der Bürger darf das Zutrauen haben, dass der Rechtsgebrauch in einem rechtsakzeptablen Rahmen geschieht."
So ähnlich klingt es heute, wenn Jörg Ziercke, der derzeitige BKA-Chef, für die Online-Durchsuchung wirbt - bei der die elektronischen Wanzen nicht mehr, wie beim Lauschangriff, unter dem Bett, sondern via Internet im Computer installiert werden; man nennt sie Trojaner; mit ihrer Hilfe will die Polizei heimlich auf die Texte und Dateien zugreifen.
Zum Wundermittel stilisiert
Der Bundesgerichtshof hat soeben festgestellt, dass es eine gesetzliche Grundlage dafür derzeit nicht gibt. Seitdem drängen die Sicherheitspolitiker und die Kriminalisten, Jörg Ziercke an der Spitze, ein solches Gesetz eilends zu erlassen - mit weiten Befugnissen für die Polizei. Die Begründungen klingen exakt so wie einstmals bei der Einführung des Lauschangriffs: Es dürfe keine rechtsfreien Räume und keine Sicherheitsdefizite geben.
Heute heißt die Bedrohung "internationaler Terrorismus"; damals hieß sie "organisierte Kriminalität". Die maßgeblichen politischen Kräfte im Land hatten damals so getan, als hingen Sein und Nichtsein des Staates vom Lauschangriff ab; er wurde zum Wundermittel der Kriminalitätsbekämpfung stilisiert.
Wer ihm nicht zustimmte, galt als nützlicher Idiot des Verbrechers. Also wurde der große Lauschangriff gegen den Widerstand aller vertraulich arbeiten Berufsgruppen (von den Ärzten bis zu den Pfarrern) im Jahr 1998 Gesetz.
Selten kleinlaut
Fünf Jahre später fand vor dem Bundesverfassungsgericht die mündliche Verhandlung über diesen Lauschangriff statt - und dabei stellten sich die Ankündigungen über seine angeblich ungeheuere Bedeutung als Übertreibung heraus.
So kleinlaut und unsicher wie damals vor dem höchsten Gericht hat man Regierungsvertreter und Kriminalisten selten erlebt. Dies ist offenbar eine Erfahrung, an die sich jetzt Bundesjustizministerin Brigitte Zypries angesichts des Getrommels für ein schnelles Online-Durchsuchungsgesetz mit Schrecken erinnert.
Die Justizministerin war es nämlich auch, die die hohen Anforderungen an den Lauschangriff, die das höchste Gericht im Urteil des Jahres 2004 formulierte, in ein Gesetz gießen musste. Mit diesem Gesetz hadert jetzt - Jörg Ziercke. Der BKA-Chef murrt, dass der Lauschangriff für die Praxis nicht mehr tauge, weil es dabei so viel zu beachten gebe.
Der Unterschied zwischen dem Staat und einer Bande
Aber das ist es nun einmal, was den Staat von einer Räuberbande unterscheidet: Wenn er auf die Bürger zugreift, hat er die Regeln einzuhalten, die ihm die Verfassung vorgibt. Das ständige Lamento von Sicherheitsbehörden über Grenzen, die das Recht ihnen auferlege, gehen einem auf den Geist.
Erstens sind die Grenzen in den vergangenen Jahren vom Gesetzgeber ohnehin stets zurückgenommen worden; zum anderen ist es nun einmal Kennzeichen des Rechtsstaates, dass es Grenzen des staatlichen Agierens gibt.
Ein verfassungsgemäßes Gesetz für Online-Durchsuchungen muss zweifellos den Anforderungen genügen, die das Verfassungsgericht an den Lauschangriff gestellt hat. Wenn die Sicherheitsbehörden diese Anforderungen "aus praktischen Gründen" nicht akzeptieren wollen, bleibt die Online-Durchsuchung verboten. So einfach ist das . Der staatliche Hacker macht sich dann strafbar. Die Diffamierung der Privatheit durch die Sicherheitsbehörden muss ein Ende haben.
(SZ vom 17./18. Februar 2007)
Documenta-Leiterin Carolyn Christov-Bakargiev
Es erinnert an die Moral von Mafiabossen, wenn der (Polizei-)Staat unter der Führung unseres Innenministers anscheinend meint "wo kein Kläger, da kein Richter."
So darf es nicht verwundern, wenn viele Bürger/innen an totalitäre Strukturen erinnert werden, von den wir glaubten, sie gehörten - außer in total "demokratischen" Staaten wie zum Beispiel den USA unter der gegenwärtigen Regierung - der Vergangenheit an.
Wir haben in Deutschland schon jetzt eher zu viel staatliche Bevormundung und überwachung als zuwenig. Wer schützt uns eigentlich zur rechten Zeit vor staatlicher Willkür?
Ein Vertrauensvorschuß ist schnell verspielt, aber danach nur schwer wieder aufzubauen.
Seit unsere Regierung auf der Gehaltsliste der Industrie steht und konkret gegen die Interessen der Bürger handelt, kann von Vertrauen nicht mehr die Rede sein. Wenn jemand in meinen Rechner einzubrechen versucht, hat er mit den Konsequenzen zu rechnen. Ich gehe davon aus, dass jemand der auf meinen PC zugreifen will, keinen Wert mehr auf seine Internet-Präsenz(Email-Adressen, Internet-Banking, Homepage, 'geschützte' oder 'private' Informationen) legt. Ich tue Ihm den Gefallen und unterbinde sein 'Online-Leben'. Ob das seinen Regeln entspricht oder nicht, ist mir egal.
Wenn mir jetzt jemand erzählen will, dass das Willkür ist, lache ich ihn aus, denn:
Der Staat ist mein Vorbild...
1) Vertrauensvorschuss: verspielt!
Für den Grossen Lauschangriff wurde ein vertrauensvorschuss gefordert und auch (von mir nicht) gegeben. Das ergebnis ist ja bekannt: Er wurde kräftig missbraucht. Es wurde vielmehr abgehört als vorgesehen oder notwendig. Bei der Online-Durchsuchung wird natürlich alles mit rechten dingen zu gehen. Versprochen! Ich würde sagen: ausgeschissen!
2) Einbruch in den PC
- direkt: Da müssen sie ja in echtzeit deine IP wissen und dann noch alle typen von routern, netzwerkkonstellationen und betriebssysteme auszutricksen wissen
- indirekt: an wieviele verdächtige müssen sie denn den trojaner schicken um eine signifikante anzahl von deppen zu erwischen die ihn auch installiert? Naja, im prinzip ist ja jeder verdächtig, dann lohnt sichs auch.
3) Verwendbarkeit vor Gericht
Wer sich einen trojaner eingefangen hat, hat nicht mehr die alleinige kontrolle über seinen PC. Ausserdem ist es wahrscheinlich dass er noch anderes ungeziefer drauf hat oder hatte. Man kann nicht mehr nachweisen, dass die daten vom verdächtigen selbst gespeichert wurden.
4) Verfassungsschutz
Wenn ein herr schäuble nach dem urteil des bundesverfassungsgerichtes meint, dass man dann halt das gesetz (grundgesetz) ändern müsse, dann ist er selbst eine gefahr für die verfassung und hat in der regierung nix zu suchen. Die verfassungsartikel sind zeitlos und werden nicht obsolet durch den technologischen fortschritt. Eine änderung hat für die grundrechte heute die selben folgen wie sie vor 30 oder 50 jahren gehabt hätte.
Saludos aus dem exil.
Im Grunde wäre ein offiziell gestatteter Zugriff auf alle Rechner ein Segen für den unmündigen Bürger. Endlich könnten wir Einblicke nehmen in unsere Akten auf dem Finanzamt, könnten auf den Rechnern der Justiz flanieren (und vielleicht irgendwas iteressantes entdecken, könnten uns auf die Konten von x und y einnisten und auf youTube veröffentlichen. Wer nichts zu verbergen hat, der muss auch nichts befürchten. Ideal wäre es für fleissige Punktesammler in Flensburgg. Wenn ich die Daten sehen, kann ich sie bestimmt auch löschen. Dann wären wir alle vor dem (online-) Gesetz gleich.
Hallo Forum,
unabhaengig von verfassungsrechtlichen Bedenken, halte ich folgendes Szenario fuer eine erhebliche Bedrohung.
Angenomen der "Bundestrojaner" wird legalisiert, was ich keinesfalls hoffe, und organisierte Kriminelle, Terroristen und Geheimdienstmitarbeiter besorgen sich den?
Fall A: ein Israel ablehnender Staat, solls ja geben, beauftragt seine Geheimdienstmitarbeiter den Bundestrojaner downloaden und auf dem Rechner eines israelischn Diplomaten zu installieren. Moechte Schaeuble und Zierke wirklich eine Schlagzeile: "BKA spioniert israelische Diplomaten aus!"
oder "Israeliche Botschaftsangehoerige vom BKA bespitzelt - muss Ziercke gehen?"
Fall B: Per Reverse engering und durch einen Debugger gejagt , fast jede Software wurde bisher gecrackt, kann man das Programm analysieren, aendern und neu compilieren. Dann werden die Daten nicht mehr ans BKA gesandt sondern dummerweise nach Afghanistan oder Syrien. Mehr als peinlich wenn Mitglieder von Hisbollah die emails des deutschen Innenministers lesen oder sich mal die Word-Documente des Generalbundesanwalts durchlesen.
Ziercke, Beckstein und Schaeuble oeffnen die Buechse der Pandora und davor muss man sie stoppen.
Und @Rademacher - die haben ja sicher auch nichts zu verbergen, oder?
Ist ja nicht schlimm wenn Cracker, nein Hacker sind was anderes, netterweise ein Tool vom Staat bekommen mit dem sie modifiziert sich auf allen moeglichen Rechnern austoben koennen. Ach ja haben die Server von Commerzbank.com auch ncihts zu verbergen?
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