Online-Durchsuchungen:Trojanerblindflug-Gesetz

Warum der Gesetzgeber vorsätzlich Gummigesetze produziert.

Von Heribert Prantl

Das Gesetz über die heimliche staatliche Infiltration von Computern kommt wie ein Dieb in der Nacht. Die Kritik daran wurde schon deutlich geäußert. Leider sind auch Inhalt und Gehalt des Gesetzes so schlecht wie dessen Zustandekommen. Der Berliner Richter Ulf Buermeyer als Sachverständiger sprach von einem "Trojanerblindflug-Gesetz".

Warum? Die Voraussetzungen für den staatlichen Eingriff in private Computer sind so vage und wabernd formuliert, dass man sie auch durch den Satz "wenn es die Ermittlungsbehörden für notwendig halten" ersetzen könnte. Also: Wenn es die Ermittlungsbehörden für notwendig halten, sollen künftig staatliche Schadprogramme in Computern und Handys installiert werden dürfen, die das Mitlesen jedweder Kommunikation und das Auslesen jedweden gespeicherten Materials möglich machen; dies sowohl auf den Computern eines Beschuldigten als auch auf den Computern anderer Menschen, wenn die Ermittler das im Sinne erfolgreicher Ermittlungen für unerlässlich halten.

Das ist keine lässliche Sünde, das ist eine Sünde wider den Geist des Rechtsstaats. Das ist vorsätzlicher legislativer Murks. Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber angehalten, alle Sicherheitsgesetze zu überprüfen und die Gummiformeln für Grundrechtseingriffe klar und konkret zu fassen. Der Gesetzgeber schert sich darum nicht. Er produziert den Gummi noch weicher als bisher.

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