Das Bundesverfassungsgericht präsentiert ein neues "Computer-Grundrecht". Es lässt aber trotzdem Trojaner und Online-Durchsuchungen in Ausnahmefällen zu und stellt genaue Regeln dafür auf. Das Grundsatzurteil ist kein Freibrief, sondern eine Mahnung.
Die Geburt eines neuen Sterns ist ein astrophysikalisches Schauspiel. Die Geburt eines neuen Grundrechts ist eine juristische und gesellschaftspolitische Sensation. Diese Sensation hat sich soeben in Karlsruhe ereignet.
Die Richter am Bundesverfassungericht haben das Recht auf Online-Durchsuchungen stark eingeschränkt. (© Foto: ap)
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Das Bundesverfassungsgericht hat, zum zweiten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik, ein neues Grundrecht erschaffen: Das erste war, im Streit über die Volkszählung vor 25 Jahren, das Grundrecht "auf informationelle Selbstbe-stimmung".
Das neue Grundrecht trägt einen noch komplizierteren Namen, die Richter nennen es "Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme". Man kann das neue Grundrecht auch "Computer-Grundrecht" nennen.
Es ist das neue Grundrecht des Internet-Bürgers: Es schützt private Computer und Speichermedien, es bewahrt Computer-Dateien vor beliebigem staatlichen Zugriff, es schützt die Persönlichkeit und Intimität der Bürger im elektronischen Zeitalter.
Hurtige Sätze reichen nicht
Gleichwohl läßt aber das Bundesverfassungsgericht in seiner nicht nur juristisch, sondern auch technisch kundigen Entscheidung die staatliche Online-Durchsuchung zu, aber nur unter strengen Voraussetzungen; sie hätten aber noch strenger sein können - und müssen. Das nordrhein-westfälische Gesetz freilich, das Gegenstand der Überfprüfung war, ist rundum verfassungswidrig. Es wurde für nichtig erklärt.
Der Bundesinnenminister wird nun sein Online-Durchsuchungsrecht (das er in einem geplanten Paragraphen 20 k des BKA-Gesetzes formuliert hat und das er dem Bundeskriminalamt gewähren will) völlig neu fassen müssen. Mit ein paar hurtigen Sätzen, wie bisher vorgesehen, wird es nicht abgetan sein.
Die lalligen Allgemeinplätze, die bisher die staatliche Infiltration in Computer-Systeme rechtfertigen sollten (wenn "die Abwehr der dringenden Gefahr oder die Verhütung von Straftaten ... auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre") sind verfassungswidrig.
Die Verfassungsrichter verlangen vom Gesetzgeber mehr Konkretisierung: Sie verbieten die Computer-Durchsuchung im bloßen Vorfeld von Straftaten, sie lassen die abstrakte Gefahr, von der Sicherheitsbehörden so gern reden, nicht genügen - sie verlangen eine Gefahrenprognose die auf eine "konkrete Gefahr" bezogen ist.
Sie verlangen Grundrechts-Sensibilität beim Zugriff auf Dateien - und weil die Richter ahnen, dass das nicht funktioniert, verlangen sie, dass bei der Auswertung der kopierten Dateien die höchstpersönlichen Daten sofort gelöscht werden müssen. Weil die Verfassungsrichter den staatlichen Zugriff auf Computer eindringlich und komplett unter Richtervorbehalt stellen, wird auch diese Datenlese und Datenlöschung richterlicher Kontrolle übertragen werden müssen.
Grundrechtsname als Mantra
Der neue Kampf um Troja ist also entschieden: Der Staat darf "Bundestrojaner" einsetzen, um in Computer einzudringen, er darf es aber nur in besonderen Fällen konkreter Gefahr und nur unter richterlicher Aufsicht und Kontrolle. Die Karlsruher Entscheidung ist also eine "Ja, aber-Entscheidung", wobei diesmal dem Ja nicht nur ein Aber, sondern viele große Aber folgen.
Sie gibt dem Bürger ein neues Grundrecht, gibt aber auch dem Staat sogleich den Zugriff darauf. "Was ist denn die Alternative zur Online-Duchsuchung?", so ist in den vergangenen Monaten in vielen sicherheitspolitischen Diskussionen gefragt worden. Die Antwort "keine Online-Durchsuchung" hat sich das höchste Gericht nicht zu geben getraut - angesichts der Hinweise der Sicherheitsbehörden darauf, dass per Internet und Computer auch Terrorpläne geschmiedet und gespeichert werden.
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sollten allemal auf seriösität an 24/7/365 - beobachtet werden...
dringend , zwingend notwendig
dann reden wir nochmal über private server..
mfg. carlcomma
,-) er sieht den roten balken wachsen ...
Duell !
Haben Sie auch irgendwelche Sachaussagen zu dem Artikel über die Online-Durchsuchungen?
"1. Ihr Spruch zum Zynismus war in der Form nicht angemessen."
Das ist Ihre Meinung. Ich habe eine andere:
!""Die Maßnahmen im Fall Schleyer waren durchaus geeignet, den Aufenthalt der Geisel zu ermitteln (sie waren ja letztlich sogar erfolgreich." "
Ich kann es nur für kranken Zynismus halten, dass der Tod von Herrn Schleyer hier als Erfolg verkauft werden soll. Davon distanziere ich mich auf das allerschärfste.
Herr Schleyer ist ermordet worden, weil es der Polizei nicht gelang ihre Ablauforganisation so zu gestalten, dass der Hinweis des Hausmeisters des Hauses, in dem Schleyer gefangen gehalten wurde, innerhalb der Polizei nicht weitergegeben wurde udn Herr Herold sich lieber um eine überzogene, nicht zielführende Rasterfahndung in seinem Wahn von der "Sozialhygiene" hingab.
"2. Ihc habe auch nicht behauptet, das BVG sei in seinen Ansichten pubertär, sondern mich wiederum auf Ihre halbstarke Attitüde bezogen "Wir werden nicht zulassen...","
Was soll ihr haarspalterischer Quatsch: Das BVG und ich haben die gleiche Meinung. Deshalb spreche ich von wir: Das nennen Sie pubertär. Ich kann nichts dafür, wenn Sie ein fragwürdiges Verhältnis zu Demokratie und Rechtsstaat haben. Herr Schäuble wird weiterhin keine Soldaten wehrlose Zivilisten über bewohnten Städten abschießen dürfen: Da hat das Bundesverfassungsgericht und die große Mehrheit der Deutschen eine ganz klare Meinung. Frau Merkel wollte auch unheimlich gerne in den Irak-Krieg. Aber für diesen Angriffskrieg gab es in Deutschland keine demokratische Mehrheit. Und das Bundesverwaltungsgericht hält den Krieg im Gegensatz zu Frau Merkel für völkerrechtswidrig. Auch wenn Sie da vielleicht auch für pubertär oder grosmäulig halten. Demokratie und Rechtsstaat sind nun mal anders, als der eine oder andere Christ es glaubt wie Frau Merkel oder Herr Schäuble.
"man muss ja mit Hern Meilenstien nicht einer meinung sein, aber Sprüche wie
"Ihr Zynismus ist krank."
sind nicht gerade überzeugend. Und ihre starken Sprüche, wie sie Schäuble verhindern wollen, wirken wirklich pubertär. man kann auch das richtige wollen und trotzdem das falsche schreiben. "
Hätte ich nach Ihnen denken sollen, dass es gesundes Volkesempfinden sei, dass der Tod von Herrn Schleyer ein Erfolg sei? Tut mir leid, ich kann die Einstellung, dass der gewaltsame Tod eines Menschens nicht als gesund empfinden.
Auch dass Sie die Meinung des Budnesverfassungsgerichtes, Herrn Schäubles irrationalen Meinungen mehrfach nicht zu teilen, sei es massenhaften Durchsuchen von Festplatten ohne Verdacht, sei es beim Abschiessen von wehrlosen Zivilisten über bewohnten Städten durch die Bundeswehr, für pubertär halten, sei Ihnen gegönnt. Mir aber machte es wenig, dass Sie die Meinung des Bundesverfassungsgerichtes für pubertär und den Tod des Herrn Schleyer für einen Erfolg halten. Ich werde mich von so irrationalen Verirrungen nicht anstecken lassen.
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