Die Karlsruher Entscheidung gegen die Online-Durchsuchung steht in einer Serie von wichtigen Urteilen, die gegen ein gefährliches Vorurteil ankämpfen: dass man Grundrechte klein machen müsse, um Straftaten wirksam zu bekämpfen.
Im Monatstakt versuchen die obersten Gerichtshöfe in Karlsruhe, der Legislative und der Exekutive wieder den Wert von Grundrechten beizubringen. Bisher vergebens. Am Montag hat der Bundesgerichtshof die Online-Durchsuchung für gesetzlos erklärt.
Anzeige
Die Bedenkenlosigkeit, mit der sich staatliche Hacker - an der Unverletzlichkeit der Wohnung und am Fernmeldegeheimnis vorbei - in private Computer hacken wollten, demonstriert ein Ausmaß von Grundrechtsmissachtung, wie man es noch vor ein paar Jahren für unmöglich gehalten hätte. Seit dem 11. September 2001 gilt bei den Sicherheitsbehörden offenbar alles als erlaubt, was technisch machbar ist.
Der Fall, mit dem sich der Bundesgerichtshof zu befassen hatte, betraf die staatliche Verwanzung von Computern. Vor drei Jahren hatte das Bundesverfassungsgericht die Verwanzung von Wohnungen, also den großen Lauschangriff, für partiell verfassungswidrig erklärt.
Die Richter haben diesen Lauschangriff zu domestizieren versucht, ihn für die Fälle schwerster Kriminalität reduziert und Wanzen in all den Fällen strikt untersagt, in denen sie lediglich in der Hoffnung auf Erkenntnisse installiert werden. Doch was das Gericht verboten hat, macht Sicherheitsbehörden erst richtig scharf: Wenn die Wanze in der Wohnung nicht erlaubt ist, dann wird sie halt via Internet im Computer platziert.
Die Karlsruher Entscheidung gegen die Online-Durchsuchung steht in einer Serie von wichtigen Urteilen, die gegen ein gefährliches Vorurteil ankämpfen: dass man Grundrechte klein machen müsse, um Straftaten wirksam zu bekämpfen.
Unwort Datenschutz
Die Entscheidungen wollen zeigen: Man kann das Recht nicht schützen, indem man es latent verletzt. Das Verfassungsgericht wollte dem Gesetzgeber und den Sicherheitsbehörden sagen, dass es einen unantastbaren Kernbereich privater Lebensführung gibt, den der Staat zu achten hat. Das Gericht hat aber offensichtlich tauben Ohren gepredigt.
Die Computer-Wanze dringt nämlich exakt in diesen Kernbereich ein: In Computer-Dateien finden sich Tagebücher und Liebesbriefe, die Dateien sind ein Schlüssel zur Intimität der Menschen. Wenn ein Bundesinnenminister glaubt, dass ein Zugriff ohne Weiteres möglich sein müsse, dann zeigt dies nur, wie weit die Veralltäglichung des Ungesetzlichen schon vorangeschritten ist.
Sicherlich: Man kann nun ein Gesetz machen, das die Online-Durchsuchung ausdrücklich zulässt und sie dann, hoffentlich rechtsstaatlich penibel, regelt. Zuvor aber sollte sich der Gesetzgeber klar machen, ob er wirklich jede Privatheit zur Disposition stellen will und darf.
Datenschutz ist seit längerem ein Unwort, wer davon spricht, muss sich entschuldigen und vorweg erklären, dass er nicht etwa ein Freund des Verbrechens sei. Die Gefahr einer Online-Durchsuchung lehrt nun wieder den Wert eines verhöhnten Rechts: Es schützt nicht irgendwelche kalten Daten, sondern die Persönlichkeit und Intimität der Bürger.
Joachim Gauck weiß, dass seine Israel-Reise eine Prüfung ist, persönlich und politisch. Der Bundespräsident besteht auch noch eine kleine Mutprobe. Seite Drei Jetzt lesen ...
(SZ vom 06.02.2007)
1.) Mit den meisten Software Herstellern wird es keine Mitarbeit in Sachen Bundestrojaner geben! Dies kündigten führende Unternehmen bereits an. Und selbst wenn nicht, wird es Scanner im Ausland geben die diese Spiele unterbinden. Da wird der Bundestrojaner, wie sein Spiegelbild in den USA die Zauberlaterne (Magic Lantern) es nicht lange durchhalten. Eine gemeldete Auffälligkeit oder ein Alarm in der Heuristik und die Signatur der Spionage Software ist aufgedeckt! Fazit? Dieser eventuelle Trojaner hätte keine Wertschöpfung und verursacht beim Steuerzahler wieder einmal nur Kosten, ein Fass ohne Boden ... Die Sinnlosigkeit dieser Gesetze liegt hier offen und die Befürworter werden hier Ihr scheinheiliges Gesicht verlieren!
Es gibt außerdem noch dutzende Maßnahmen die sich der PC Nutzer aneignen kann, so dass diese Software kaum eine Chance haben wird. Wachsam sollten wir alle sein, der Herr Schäuble und seine Schnüffel AG unternehmen immer öfter Alleingänge ohne Richterliche Anweisungen und Beschlüsse, sozusagen illegal und somit Kriminell, weil Sie die derzeitigen Gesetze und die Verfassung missachten und unterwandern !!! Allein hier sehe ich sofortigen Handlungsbedarf der Bundesregierung, wäre Sie nicht selber hier verstrickt. Eine in meinen Augen Kriminelle Bande die sofort weg gehört um die Sicherheit und Zukunft unser aller zu Garantieren - Artikel 20 GG Absatz (4) !
Also, wenn die Behoerden in einen privaten Computer eindringen, dann versuchen sie kriminelle Unterlagen oder sonstiges zu finden?! Keine Ahnung wie das gehen soll?
Wenn wir jetzt nur von 20 Millionen Computer ausgehen und jeder hat so im Schnitt 5 GB an Daten, dann sind das 100 Millionen Gigabyte an Daten, die sie durchsuchen muessen.
Viel Spass!!!!!
Ausserdem haben die Leute, die die Computer fuer kriminelle Handlungen missbrauchen, meist sehr gute Computerkenntnisse und nuetzen sichere Technologien wie Datenverschluesselung, Linux, externe Speichermedien, usw..
Ich weiss echt nicht, was das soll? Und Bill Gates und Microsoft wird das gar nicht gefallen, da ihre Systeme die ersten sein werden, in die die staatlichen Hacker eindringen werden! Und da werden sie kaum etwas finden, den ich glaube nicht, dass die Kriminellen Producte von Microsoft verwenden.
Fuer Linux und Apple ist es jedoch sehr gut, wenn die Politiker mit Online Untersuchungen beginnen, denn dann werden mehr und mehr User auf Apple und Linux umsteigen.
Da ich ein Linux Fan bin kann ich nur sagen: Weiter so, liebe Herren Politiker!
Ich für meinen Teil habe mit dem Gedanken einer korrekten Politik abgeschlossen. Wenn jemand in mein Haus einbricht, werde ich ihn erst ausser Gefecht setzen und erst dann nachfragen, was er will. Wenn jemand auf meinen Rechner einbricht, kann er sein www-Dasein erstmal vergessen. Und das so lange bis er mir einen verdammt, guten Grund für den virtuellen Hausfriedensbruch nennt. Eine staatliche Genehmigung ist für mich kein guter Grund. Ich habe mich, trotz meiner Kenntnisse nie als 'Hacker' betätigt, aber Ich werde diese Fähigkeiten auf jeden Fall zum Schutz der Privatsphäre meiner Familie einsetzen.
Das wäre eigentlich die Aufgabe unseres Staates, wenn ich mich recht erinnere.
Die hier meinen, in altvorderer Art, nichts zu verbergen zu haben, übersehen leider nachfolgenden Aspekt: Da die mit diesen Mitteln ausgestatteten Behörden ganz sicher nicht gleich unterhalb der Allwissenheit Gottes angesiedelt sind, sondern viel weiter unten, manchmal eher näher dem Sparifankerl, muss auch beachtet werden, dass diese Mittel ( freigehaltene Ports in allen Securityeinrichtungen ( you know what I mean?), - speziell präparierte Hackersoftware )ratz fatz über undichte Stellen in die Hände derer gelangen werden, die damit überwacht werden sollen. Und was die damit anstellen können, dazu braucht es doch nicht viel Fantasie - damit wäre das Internet hier in Deutschland tot und alle seine Annehmlichkeiten ( auch die GEZ-Gebühr für Internet-PCs wäre dahin). Am Anfang des Informationszeitalters würden wir in das Industriezeitalter zurückbefördert. Wer kann das denn noch mögen? Vielleicht ewig Gestrige an den Hebeln der Macht? Die überwachungsorgane haben tausendfach andere Möglichkeiten bereits jetzt. Also Hände weg von unseren Daten! Es sind meine, deine, Ihre Daten. Sonst niemandens Daten!
Wer sagt denn, dass sich die "polizeilichen Trojaner" loyal verhalten?
Plötzlich habe ich Kinderpornos auf meinem Rechner, die ich vorher noch nicht hatte.
Ist erst die Tür offen, dann kann alles passieren.
Paging