Ein Kommentar von Heribert Prantl

Die Akzeptanz von Sicherheitsgesetzen stößt bei der Online-Durchsuchung an eine Grenze. Schließlich gilt der PC, weit mehr als das Telefon, vielleicht sogar mehr als das Schlafzimmer, als Inbegriff der Privatheit.

Es gibt einen Satz, der zwar so in keiner Gesetzesbegründung steht, mit dem aber alle Innenminister der vergangenen fünfundzwanzig Jahre ihre Verschärfungsgesetze begründet haben. Dieses Zimmermann-Schäuble-Seiters-Kanther-Schily-Axiom lautet: "Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befüchten'".

Anzeige

Dieser Satz hatte unglaublichen Erfolg; er dazu geführt, dass sich die Deutschen den Totalumbau des Systems der inneren Sicherheit mit Gelassenheit, ja Wohlwollen haben gefallen lassen - weil sie sich selbst nicht für verdächtig, also von Überwachungsmaßnahmen nicht für betroffen gehalten haben.

Und so kann Jörg Ziercke, der Chef des Bundeskriminalamts, bei dem von Innenminister Wolfgang Schäuble geplanten Online-Durchsuchungsgesetz so tun, als seien nur Terroristen und sonstige Verbrecher betroffen.

Das stimmt aber so wenig wie bei anderen Sicherheitsgesetzen vorher, die die Unterscheidung zwischen Verdächtigen und Unverdächtigen nicht mehr kennen, weil bei der Anwendung dieser Gesetze grundsätzlich jeder Einzelne als Risikofaktor gilt; er muss es sich daher gefallen lassen, dass er, auch ohne Verdacht, erst einmal "zur Sicherheit" kontrolliert wird.

Besonders krass ist das bei der Vorratsdatenspeicherung. Erstmals sollen hier auf breitester Basis, nämlich von jedem, die Telefon-, Handy- und Internetdaten gespeichert werden - nur damit die Sicherheitsbehörden im Fall späterer Ermittlungen darauf zurückgreifen können.

Schlüssel zur Intimität des Menschen

Mit dieser Vorratsdatenspeicherung ist wohl der Rubikon der Akzeptanz der Sicherheitsgesetze erreicht. Mit dem geplanten heimlichen staatlichen Zugriff auf private Computer wird er überschritten. Weil der Computer so etwas wie das Allerheiligste des modernen Menschen ist, sieht es so aus, als ob das Axiom "Wer nichts zu verbergen hat, hat nichts zu befürchten'" zum ersten Mal nicht mehr funktioniert.

Der Widerstand gegen die Online-Durchsuchung ist erheblich größer, als man das bisher bei Sicherheitsgesetzen gewohnt war. Der PC gilt, weit mehr als das Telefon, vielleicht sogar mehr als das Schlafzimmer, als Inbegriff der Privatheit, die den Staat nichts angeht. In Computerdateien finden sich Tagebücher und Liebesbriefe; die Dateien sind ein Schlüssel zur Intimität der Menschen. Die Sensibilität für den Datenschutz, der ansonsten fast zu einem Schimpfwort geworden ist, wird wach, wenn es um den eigenen PC geht.

Innerhalb der Koalitionsparteien herrscht daher Streit über die Online-Durchsuchung. Die SPD spaltet sich in dieser Frage wie zuletzt beim Lauschangriff. Nordrhein-Westfalens Innenminister Ingo Wolf (FDP) warnt Schäuble und spricht vom drohenden Überwachungsstaat. Der Mann hätte besser geschwiegen, weil er selbst im eigenen Land dem Verfassungsschutz den Hacker-Angriff gesetzlich ermöglicht hat. Sein Parteifreund Gerhart Baum hat dagegen Verfassungsbeschwerde eingelegt, über die Karlsruhe im Sommer verhandeln wird.

Leser empfehlen 

(SZ vom 11.04.2007)