Österreich:Wiederholung, aber neu

Lesezeit: 1 min

Wenn die österreichischen Bürger am 2. Oktober erneut zur Stichwahl ihres Bundespräsidenten gehen werden, gelten schärfere Regeln. Für die Wähler, für die Kandidaten und für die zuständigen Behörden.

Von Ruth Eisenreich, München

Wenn die Österreicher am 2. Oktober erneut versuchen, einen Bundespräsidenten zu wählen, werden Nachrichtenmedien es schwer haben: Die in aller Welt üblichen Bilder von Kandidaten, wie sie ihre Stimmzettel in die Urne werfen, soll es in Österreich künftig nicht mehr geben. Auch können um 17 Uhr, gleich nach Wahlschluss, keine Hochrechnungen mehr veröffentlicht werden.

Das liegt an dem neuen Leitfaden für Wahlbehörden, den das Innenministerium nun veröffentlicht hat - als Folge daraus, dass das Verfassungsgericht die Stichwahl des Bundespräsidenten vom 22. Mai aufgehoben hat. Der Grüne Alexander Van der Bellen hatte die Wahl mit nur 31 000 Stimmen Vorsprung gewonnen vor Norbert Hofer von der rechtspopulistischen FPÖ. Die FPÖ hatte die Wahl dann angefochten und recht bekommen. Auf Wahlmanipulationen gab es zwar keine Hinweise, aber das Gericht befand, Schlampereien bei der Auszählung der Briefwahlstimmen hätten Manipulationen theoretisch möglich gemacht. Zudem könnten Wähler in ihrer Entscheidung beeinflusst werden durch die bisherige Praxis der Behörden, Teilergebnisse weiterzugeben an vorab ausgewählten Medien und Hochrechnungsinstitute.

Der neue Leitfaden schreibt nun vor allem detailliert vor, wer wann wie und wo welche Stimmen auszählen darf und wie all das protokolliert werden muss. Verschärfte Bedingungen gibt es auch für Briefwähler: Sie müssen nun angeben, warum sie nicht ins Wahllokal kommen können. Die Gründe sollen zwar nicht überprüft werden - wer witzig sein will und etwa Faulheit als Grund nennt, soll aber keine Wahlkarte bekommen. Das ist ein kleiner Sieg für die FPÖ, die die Briefwahl am liebsten ganz abgeschafft sähe: Sie schneidet bei Briefwählern traditionell schlecht ab. Im Mai kosteten die Briefwähler Norbert Hofer den Sieg.

Die Behörden bemühen sich also, die neue Wahl wasserdicht zu gestalten. Verfassungsrechtler haben trotzdem längst einen möglichen neuen Anfechtungsgrund entdeckt: Das Wählerverzeichnis für die Wiederholung ist dasselbe wie im ersten Wahlgang im April - daher sind mehr als 30 000 junge Menschen, die inzwischen 16 Jahre alt wurden und damit wahlberechtigt, von der Wahl ausgeschlossen.

© SZ vom 27.08.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: