Österreich:FPÖ wird wahrscheinlich Bundespräsidentenwahl anfechten

FPOe party leader Strache attends TV debate between presidential candidates Hofer and Van der Bellen in Vienna

Heinz-Christian Strache am 22. Mai bei einer TV-Veranstaltung.

(Foto: REUTERS)
  • Die Einspruchsfrist gegen das amtliche Endergebnis der österreichischen Bundespräsidentenwahl endet am 8. Juni.
  • Bereits jetzt spricht FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache von einer hohen Wahrscheinlichkeit, dass seine Partei die Möglichkeit nutzen wird.

Die rechtspopulistische Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ) wird nach den Worten ihres Vorsitzenden Heinz-Christian Strache wahrscheinlich die Bundespräsidentenwahl anfechten. Bei der Abstimmung im vergangenen Monat unterlag der FPÖ-Kandidat Norbert Hofer äußerst knapp dem früheren Grünen-Politiker Alexander Van der Bellen.

Wahrscheinlichkeit "über 50 Prozent"

In einem Interview des Senders Ö1 sagte Strache nun, die Wahrscheinlichkeit einer Anfechtung sei angesichts der bisher schon festgestellten Unregelmäßigkeiten bei der Abstimmung groß. Auf die Frage: "Wie hoch?" antwortete der FPÖ-Chef: "Das kann man jetzt schwer bemessen, aber über 50 Prozent."

Derzeit würden Juristen Unregelmäßigkeiten bei der Wahl prüfen, und wenn diese bestätigt würden, "dann haben wir eine Verantwortung auch im Sinne der Demokratie, diese Wahl anzufechten". Eine Entscheidung darüber werde kommenden Mittwoch fallen. An dem Tag endet die Einspruchsfrist.

Hofer selbst hatte Ende Mai gesagt, er wolle trotz des knappen Ausgangs das Ergebnis nicht anfechten, da es keine Anzeichen für Wahlbetrug gebe.

Amtliches Endergebnis noch knapper als die ersten Zahlen

Am Mittwoch hatte das amtliche Endergebnis dann ein noch knapperes Rennen gezeigt als zunächst festgestellt. Der Abstand schrumpfte von 31 026 auf 30 863 Stimmen, wie das Innenministerium mitteilte. Van der Bellen wurde demnach von 2 251 517 Wählern unterstützt (50,3 Prozent), Hofer von 2 220 654 (49,7 Prozent).

Das Innenministerium hatte in mehreren Fällen festgestellt, dass Wahlbezirke die Auszählung der letztlich entscheidenden Briefwahlstimmen bereits am Wahlabend begonnen hatten. Gesetzlich erlaubt ist diese Auszählung erst am Folgetag ab 9.00 Uhr. Eine etwaige Anfechtung sowie ein positives Urteil des Gerichts würde nach Überzeugung des Wahlleiters Robert Stein aber nur zu einer Teilwiederholung der Bundespräsidentenwahl in den betroffenen Bezirken führen. "Es käme nicht zur Wiederholung der gesamten Wahl".

Strache forderte nun außerdem Änderungen im Wahlrecht. Im System der Briefwahl habe es bereits in der Vergangenheit immer wieder Unregelmäßigkeiten gegeben. "So ein Missbrauchssystem darf es nicht geben, und ich sage daher, es muss die Briefwahl in der Form abgeschafft werden", erklärte Strache.

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