Öffentlicher Dienst:Sogenannte Warnstreiks

Was Verdi als Warnstreik tituliert, schädigt manche Unternehmen massiv. Das ist zwar legal aber nicht fair.

Von Detlef Esslinger

Kita ist zu, der Bus fällt aus, der Müll wird nicht abgeholt. Für viele Menschen war der Mittwoch ärgerlich, aber ärgerliche Tage gehören zum Leben. Damit muss man immer rechnen: dass die Beschäftigten eines Betriebs, auf den man angewiesen ist, ihren Arbeitgeber per Warnstreik unter Druck setzen.

Die Gewerkschaft Verdi ist jedoch dabei, den Begriff "Warnstreik" neu zu definieren. Darunter wurde bisher verstanden, mithilfe von ein paar Stunden Arbeitsniederlegung zu signalisieren, welche Kräfte eine Gewerkschaft aufbieten könnte, sollten die Arbeitgeber sich stur stellen. Aber abgesehen davon, dass selbst Verdi-Chef Frank Bsirske in den nächsten Tagen eine Einigung erwartet: Unter "Warnstreik" wurde bisher nicht verstanden, bei unbeteiligten Dritten Schäden in Höhe von sieben- bis achtstelliger Eurobeträgen anzurichten. Nichts anderes ist das Ergebnis des "Warnstreiks" an sechs Flughäfen. Er traf vor allem die Lufthansa und Air Berlin, die mit der Auseinandersetzung im öffentlichen Dienst nichts zu schaffen haben. Er ärgerte sie nicht bloß. Er schädigte sie.

Juristisch ist dieser Streik kaum zu beanstanden: Er zielt auf einen Tarifabschluss, die Friedenspflicht ist abgelaufen, und Gewerkschaften dürfen im deutschen Arbeitskampfrecht grundsätzlich selbst bestimmen, welche Mittel sie in welcher Intensität einsetzen. Aber nicht alles, was legal ist, ist auch fair.

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