Öffentlich-Rechtlicher Rundfunk:Rundfunkbeitrag nicht gezahlt - Konto von AfD-Frau von Storch gepfändet

Öffentlich-Rechtlicher Rundfunk: Beatrix von Storch weigert sich, den Rundfunkbeitrag zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender zu zahlen.

Beatrix von Storch weigert sich, den Rundfunkbeitrag zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender zu zahlen.

(Foto: AFP)

Mit ihrer Weigerung zu zahlen, nimmt die Rechtspopulistin eine Forderung ihrer Partei vorweg.

Vor wenigen Tagen erst hat die Berliner AfD ihr Programm für die Abgeordnetenhauswahl im September beschlossen. Darin fordern die Rechtspopulisten unter anderem, dass der Rundfunkbeitrag zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender abgeschafft wird.

Die Landesvorsitzende Beatrix von Storch lebt offensichtlich jetzt schon so, als würde er gar nicht existieren. Jedenfalls weigerte sie sich, ihn zu bezahlen. Die Folge: Die offiziell "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" genannte Einrichtung hat der AfD-Politikerin das Konto gepfändet. Das gab von Storch auf Twitter bekannt, allerdings verwendete sie den im Volksmund immer noch verbreiteten Namen GEZ (Gebühreneinzugszentrale). Diese bestand allerdings nur bis 31. Dezember 2012.

Was im schlimmsten Fall passieren kann, wenn man sich weigert, für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu bezahlen, zeigt der Fall von Sieglinde Baumert. Sie saß seit dem 4. Februar in sogenannter Erzwingungshaft im Frauengefängnis der JVA Chemnitz - seit Montag ist sie wieder frei.

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