NSU-Prozess:Das Verdienst der Nebenkläger im NSU-Prozess

NSU-Ausschuss des Hessischen Landtages

"Ich habe Ihnen mehrmals gesagt, der Agent hat meinen Sohn ermordet": Die Eltern des in Kassel ermordeten Halit Yozgat erhoben im NSU-Prozess schwere Vorwürfe gegen Verfassungsschutz und Justiz.

(Foto: Frank Rumpenhorst/dpa)

Die Vertreter der Opfer konzentrieren sich nicht nur auf die Anklagten, sie wenden sich auch gegen die Bundesanwaltschaft. Das zieht den NSU-Prozess in die Länge, hat aber seine Berechtigung.

Kommentar von Annette Ramelsberger

In den vergangenen Wochen gab es große, ergreifende Momente im NSU-Prozess. Dann, wenn die Hinterbliebenen der zehn NSU-Mordopfer auftraten. Dann, wenn nicht mehr die Paragrafen den Prozess dominierten, sondern sichtbar wurde, um was es eigentlich geht: die Hinrichtung von rechtschaffenen Menschen durch rechtsradikale Mörder. So eindrucksvoll die Worte der Söhne, Töchter, Eltern waren - sie sind manchem zu viel. Denn die reine Lehre besagt, dass der Strafprozess sich nicht um die Opfer, sondern um die Täter drehen soll. Nur um deren Schuld oder Unschuld soll es gehen. Die Opfer sind allenfalls Beiwerk. Kurzer Auftritt, danke, das war's.

Diese juristische Tradition hat der Bundestag in den letzten Jahrzehnten aufgeweicht. Die Nebenkläger, also die Opfer, haben immer mehr Rechte bekommen. Viel zu viele, sagen Strafverteidiger. Sie sehen die Angeklagten von Emotionen umzingelt und fürchten um die sachliche Wahrheitsfindung. Nicht nur die Rechte, auch die Zahlen der Nebenkläger haben zugenommen, denn der Staat bezahlt sie. Im NSU-Prozess sind es mehr als 80, im Loveparade-Prozess sind es gut 60. Das führt zu immer mehr Aufwand, zu immer größeren Sälen, bis hin zur Anmietung einer Messehalle in Düsseldorf.

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Allein durch die schiere Menge an Anwälten entwickelt sich eine ganz eigene Wucht. Man kann das im NSU-Prozess beobachten. Acht Tage lang hat die Bundesanwaltschaft plädiert, 18 Tage lang reden bereits die Nebenkläger. Ihre Stoßrichtung ist nicht so sehr die Anklagebank, die meisten von ihnen wenden sich gegen die Bundesanwaltschaft.

Die hatte sich festgelegt, dass der NSU nur aus einer abgeschotteten Dreiergruppe aus Beate Zschäpe und ihren beiden Freunden bestand. Viele Nebenkläger halten es aber für plausibler, dass der NSU mehr Helfer hatte als die paar, die nun auf der Anklagebank sitzen. Die Bundesanwaltschaft habe die mögliche Verwicklung von V-Männern in die Morde nicht genügend aufgeklärt und institutionellen Rassismus der Ermittler ausgeblendet - das ist die Kritik. Wäre es noch wie früher, müssten sich die Gegner im Morgengrauen zum Duell treffen, um die eigene Ehre wiederherzustellen.

Fakt ist: Es gibt nicht mehr nur Anklage und Verteidigung, sondern eine weitere Front im Gerichtssaal, die aktiven, auch aggressiven Nebenkläger. Das ist mühevoll, das kostet mehr Zeit. Das zwingt die Bundesanwaltschaft zum Nachprüfen ihrer Ermittlungsergebnisse und das Gericht dazu, mehr Zeugen zu hören als geplant.

Aber die Kritik bringt auch etwas: Engagierte Anwälte haben durch eigene Recherchen den Sumpf des NSU ausgeleuchtet, sie haben Belege gefunden, die das Bundeskriminalamt mit all seiner Macht nicht finden konnte. Natürlich gibt es auch die anderen: Beutelschneider, die den Gerichtssaal als Wärmestube benutzen und ihre Mandanten allein und hilflos auf dem Zeugenstuhl Platz nehmen lassen. Einer vertrat gar ein Opfer, das gar nicht existierte.

Doch nicht die faulen Anwälte sind aus Sicht der Justiz das Problem. Es sind die engagierten. Die Faulen kosten nur Geld, die Engagierten aber sind der Sand im Getriebe, so wird das von vielen gesehen. Der NSU-Prozess wird daher dafür herhalten müssen, Zahl und Rechte der Nebenkläger zu beschränken. Zu Unrecht.

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