NSU-Prozess:Reue, Trotz und Propaganda

NSU-Prozess

Auf der Anklagebank im NSU-Prozess sitzt Beate Zschäpe in der ersten Reihe.

(Foto: Peter Kneffel/dpa)

Die mutmaßlichen Helfer des NSU verteidigen sich höchst unterschiedlich - mit teils bizarren Thesen.

Von Annette Ramelsberger und Wiebke Ramm

Die Mordserie des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) wird seit Mai 2013 vor dem Oberlandesgericht in München verhandelt. Hauptangeklagte ist Beate Zschäpe, der unter anderem die Mittäterschaft an zehn Morden und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen wird. Die anderen beiden NSU-Mitglieder, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos sind tot, sie sollen Suizid begangen haben. Trotzdem sitzt Zschäpe nicht allein auf der Anklagebank: In dem Prozess müssen sich noch vier weitere mutmaßliche Unterstützer der Terrorzelle verantworten.

Carsten S.

Die Ankläger werfen dem heute 37 Jahre alten Carsten S. Beihilfe zum Mord an neun Menschen vor, weil er die Tatwaffe Ceska, mit der der NSU neun Migranten erschoss, an die Bande übergeben hat. Er war damals 20 Jahre alt und stieg kurz darauf aus der rechten Szene aus, fing in Düsseldorf ein neues Leben an in der schwul-alternativen Szene. Doch die Tat holte ihn elf Jahre später ein. Er stellte sich als Kronzeuge zur Verfügung, gab alles zu und belastete sich und vor allem den Mitangeklagten Ralf Wohlleben schwer, dessen Adlatus er in der rechten Szene gewesen war. Carsten S. lebt seit sechs Jahren im Zeugenschutzprogramm und wird als Verräter beschimpft.

NSU-Prozess Carsten S Waffe Plädoyer

Die Verteidiger Johannes Pausch (links) und Jacob Hösl neben ihrem Mandanten Carsten S., der im Zeugenschutzprogamm ist und deswegen Kapuze trägt.

(Foto: Andreas Gebert/dpa)

Die Bundesanwaltschaft fordert für ihn drei Jahre Haft und wirft ihm vor, er habe es für möglich gehalten und billigend in Kauf genommen, dass Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe mit dieser Waffe Menschen töten würden. Ein psychiatrischer Sachverständiger gestand Carsten S. eine Entwicklungsverzögerung zu, sodass er nach Jugendstrafrecht verurteilt werden kann. Das drückt die Strafforderung für ihn erheblich.

Seine Verteidiger fordern für ihn dagegen Freispruch. Sie sehen keinen bedingten Vorsatz bei der Übergabe der Waffe. Carsten S. sei es nicht egal gewesen, was die NSU-Leute mit der Waffe machten, er habe es ihnen einfach nicht zugetraut. Carsten S. ist sichtbar voll Reue. Es belaste ihren Mandanten sehr, dass er in all den Jahren nie zur Polizei gegangen sei, sagen seine Anwälte. Er hat sich außerhalb des Prozesses mit Angehörigen der Mordopfer getroffen. Die baten um eine milde Strafe, sein Gewissen habe ihm "bereits den größten Teil seiner Strafe auferlegt".

Ralf Wohlleben

Ralf Wohlleben, ein ehemaliger NPD-Funktionär, gibt sich vor Gericht als friedliebender Patriot. Die Neonazi-Szene hält dem 43-Jährigen auch nach mehr als sechs Jahren Untersuchungshaft die Treue und unterstützt ihn mit "Freiheit für Wolle"-T-Shirts. Er dankt es mit Beteuerungen, dass sich seine politische Einstellung nicht geändert habe.

NSU-Prozess

Der Angeklagte Ralf Wohlleben im Gerichtssaal im Oberlandesgericht in München.

(Foto: dpa)

Mindestens drei Jahre lang soll Wohlleben die mutmaßlichen NSU-Terroristen im Untergrund unterstützt haben. Er soll die Hilfe für Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt organisiert und koordiniert haben. Zwölf Jahre Haft wegen Beihilfe zum Mord in neun Fällen fordert die Bundesanwaltschaft für ihn. Denn Wohlleben soll auch maßgeblich an der Beschaffung der Mordwaffe beteiligt gewesen sein. Er bestreitet, von den Verbrechen gewusst zu haben. Er behauptet zudem, dass er den Untergetauchten gerade keine Waffe besorgen wollte, angeblich aus Sorge, Böhnhardt könnte sich selbst töten. Seine Verteidiger versuchten zudem anzuzweifeln, dass die Waffe tatsächlich die Mordwaffe war. Sie fordern Freispruch für ihren Mandanten.

Insgesamt 46 Befangenheitsanträge gegen die Richter hat es im NSU-Prozess gegeben. Die meisten kamen von Wohllebens Anwälten. Erfolg hatte keiner. Die Anwälte provozierten mit Neonazi-Propaganda, die sie in Beweisanträge kleideten. Einmal wollten sie einen angeblichen Demografie-Experten als Zeugen hören, der bekunden sollte, dass "massenhaftes Einwandern Nichtdeutscher" dazu führe, dass den Deutschen der "Volkstod" drohe - eine beliebte Parole in der rechten Szene.

Verteidiger Wolfram Nahrath spickte sein Plädoyer sogar mit Hitler-Zitaten. Tatsächlich war es weniger ein Plädoyer für seinen Mandanten, als vielmehr der Versuch eines Plädoyers für den Nationalsozialismus. Nahrath wollte den Nationalsozialismus als eine Art menschenfreundliche Ideologie darstellen - indem er Hitler unter anderen mit den Worten zitierte: "Ich will den Frieden." Über Ausführungen zur sogenannten Rassenkunde kam Nahrath zu dem Schluss, dass es sich bei Mundlos und Böhnhardt um Psychopathen, nicht um Neonazis gehandelt habe.

"Unser Mandant ist Nationalsozialist"

André E.

André E. ist bekennender Neonazi, was er auch durch zahlreiche Tattoos ausdrückt. So hat er auf seinem Bauch die Worte "Die, Jew, Die" (Stirb, Jude, Stirb) tätowiert. Er hat den ganzen Prozess über nicht geredet und ließ seinen Verteidiger im Plädoyer mitteilen: "Unser Mandant ist Nationalsozialist, der mit Haut und mit Haaren für seine politische Überzeugung steht." Zunächst sah es so aus, dass André E. nichts Schwerwiegendes nachzuweisen ist, obwohl er ein enges Verhältnis zu den NSU-Männern und Beate Zschäpe pflegte. Er war es auch, der Zschäpe nach dem Selbstmord ihrer Freunde bei der Flucht geholfen hat.

NSU Prozess

Der Angeklagte Andre E. sitzt im Gerichtssaal in München an seinem Platz neben seinem Anwalt Michael Kaiser.

(Foto: picture alliance / Peter Kneffel)

Dann aber forderte die Bundesanwaltschaft im Herbst 2017 überraschend zwölf Jahre Haft für ihn - die Ermittler halten es für erwiesen, dass E. in die Mordpläne des NSU eingeweiht war und das Wohnmobil anmietete, mit dem die NSU-Männer im Jahr 2000 zu einem Bombenanschlag nach Köln fuhren. Als eine Art Geständnis wertet die Anklage, dass André E. zu Hause quasi einen Altar mit den Bildern von Böhnhardt und Mundlos mit der germanischen Rune "Unvergessen" eingerichtet hat. Die Bundesanwaltschaft will ihn wegen Beihilfe zum versuchten Mord verurteilt sehen. André E. wurde wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft genommen.

Seine Verteidigung sieht die Lage völlig anders und fordert Freispruch für ihn und die sofortige Aufhebung des Haftbefehls. Nur weil André E. überzeugter Nationalsozialist sei, könne man ihm nicht alles zutrauen. Zu der Zeit, als der NSU den Bombenanschlag in Köln verübte, für den er das Fahrzeug besorgt haben soll, sei er - mit damals 21 Jahren - noch keine ausgereifte Persönlichkeit gewesen. Er habe sein eigenes Leben geführt, ohne zu wissen, dass Mundlos und Böhnhardt durch das Land zogen und Menschen umbrachten.

Holger G.

Er ist der wichtigste Belastungszeuge gegen Beate Zschäpe. G. schilderte Zschäpe als durchsetzungsstark und dominant. Sie sei es gewesen, die sich um die Finanzen des Trios gekümmert habe. Der 44-Jährige hat früh gestanden, Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt nach deren Untertauchen geholfen zu haben. Er hat ihnen einen Reisepass, einen Führerschein, eine Krankenkassenkarte und eine scharfe Waffe übergeben - die jedoch nicht für einen Mord genutzt wurde. Sonst stünde auch Holger G. wegen Beihilfe zum Mord vor Gericht. Mit seinem Pass und seinem Führerschein mieteten die mutmaßlichen NSU-Terroristen Wohnmobile, mit denen sie zum Morden fuhren. Holger G. traf die Untergetauchten immer wieder. Von den Morden und Bomben will er nichts gewusst haben.

Fortsetzung NSU-Prozess

Holger G. (r), Mitangeklagter, und sein Anwalt Pajam Rokni-Yazdi sitzen im Oberlandesgericht München im NSU-Prozess.

(Foto: picture alliance / Tobias Hase/d)

Holger G. habe bloß seinen Freunden helfen wollen, sagten seine Verteidiger in ihrem Plädoyer. Dass seine Freunde Terroristen sein könnten, habe er niemals auch nur geahnt. Die Verteidiger bezweifelten zudem, dass der NSU nach dem letzten Mord an der Polizistin Michèle Kiesewetter 2007 noch eine Terrorvereinigung gewesen sei. Danach folgten noch Raubüberfälle.

Aus der terroristischen sei eine kriminelle Vereinigung geworden, meinen die Anwälte. Somit habe sich Holger G. nur der Unterstützung einer kriminellen Vereinigung schuldig gemacht. Dann bliebe als strafbare Handlung nur übrig, dass Holger G. seinen Reisepass 2011 Böhnhardt überließ. Alles andere sei verjährt. Eine Freiheitsstrafe von weniger als zwei Jahren fordern die Verteidiger deshalb für Holger G.

Holger G. hat genau gewusst, dass seine Freunde bereit waren, ihre rechtsextremen Ziele mit Gewalt durchzusetzen, sagt hingegen die Bundesanwaltschaft. Die Ankläger haben eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren beantragt. Spätestens bei der Übergabe der Waffe müsse G. klar gewesen sein, dass Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt auch vor Mord nicht zurückschreckten. Warum hat er ihnen trotzdem geholfen? Die Antwort der Bundesanwaltschaft: "Holger G. war die Freundschaft zu Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt immer wichtiger als das Leben von Ausländern."

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