NSU-Prozess:Zschäpes Gutachter: "Ich halte mich nicht für befangen"

NSU-Prozess: Joachim Bauer

Psychiater und Gutachter von Beate Zschäpe im NSU-Prozess: Joachim Bauer im Gerichtssaal in München.

(Foto: dpa)
  • Psychiater Joachim Bauer weist den Vorwurf der Befangenheit in einem Schreiben an das Gericht zurück - er sehe sich nicht als "Retter" von Beate Zschäpe.
  • Mehrere NSU-Opfer hatten einen Ablehnungsantrag gegen den Psychiater gestellt und ihm fehlende Distanz zur Hauptangeklagten im NSU-Prozess vorgeworfen.
  • Gutachter Bauer hält Zschäpe für psychisch krank und vermindert schuldfähig.

Von Wiebke Ramm

Beate Zschäpes Gutachter, Psychiater Joachim Bauer aus Freiburg, wehrt sich gegen den Vorwurf der Befangenheit. Er sei der mutmaßlichen NSU-Terroristin mit professioneller Unvoreingenommenheit begegnet und habe seine neutrale Haltung auch während der Erstellung und Erstattung seines Gutachtens beibehalten, heißt es in einem Schreiben Bauers an das Oberlandesgericht München. "Ich halte mich nicht für befangen", so Bauer. Das Gericht hat sein Schreiben am Mittwoch an die Prozessbeteiligten verschickt. Die Hauptverhandlung ist derzeit für zwei Wochen unterbrochen.

In der siebenseitigen Stellungnahme von Bauer heißt es unter anderem, dass er weder den NSU-Prozess mit einer "Hexenverbrennung" verglichen noch den Senat oder andere Verfahrensbeteiligte angegriffen, sondern "Kritik an der eifernden medialen Begleitung des Prozesses" geübt habe. Falsch sei ebenso, dass er die Mindestanforderungen für Gutachten im Bereich der Schuldfähigkeit nicht kenne. Und als Zschäpes Retter sehe er sich auch nicht.

Das Gericht hatte Bauer um Stellungnahme gebeten, nachdem die Anwälte der Familie von Halit Yozgat - dem neunten Mordopfer des NSU - im Namen ihrer Mandanten im NSU-Prozess einen Ablehnungsantrag gegen Bauer gestellt hatten. Mehrere Nebenkläger schlossen sich dem Befangenheitsantrag an. Sie werfen dem Psychiater vor, "offenkundig jede professionelle Distanz verloren" zu haben.

Es geht um eine Mail von Bauer an einen Journalisten der Welt. Deren Inhalt lässt Familie Yozgat daran zweifeln, dass Bauer die Hauptangeklagten im NSU-Prozess mit der gebotenen Objektivität begutachtet hat.

In der Mail schrieb Bauer, er habe ein Gutachten vorgelegt, das "einigen nicht passt, weil es aufgedeckt hat, dass die Angeklagte jahrelang körperlicher Gewalt ausgesetzt war und eine schwere psychische Störung hat". Und weiter: "Das Stereotyp, dass Frau Zschäpe das nackte Böse in einem weiblichen Körper ist, darf nicht beschädigt werden. Eine Hexenverbrennung soll ja schließlich Spaß machen." Wer dieses Stereotyp angreife, würden von den Medien "angegriffen und weggeschossen".

Bauer hat mit Zschäpe etwa 16 Stunden gesprochen

Der Begriff der "Hexenverbrennung" sei eine "unfassbare Entgleisung", heißt es in dem Ablehnungsgesuch, das Anwältin Doris Dierbach im Prozess vorgetragen hatte. Statt als neutraler Gehilfe des Gerichts sehe sich Bauer offenbar als eine Art "Retter" der Angeklagten, trug sie vor.

Nach Bauers Widerspruch hat nun der Senat über den Ablehnungsantrag zu entscheiden. Dabei geht es nicht darum, ob der Psychiater tatsächlich befangen ist. Es geht darum, ob Familie Yozgat aus nachvollziehbaren Gründen Bauers Unvoreingenommenheit anzweifelt.

Bauer hat Zschäpe im Auftrag ihrer Verteidiger Mathias Grasel und Hermann Borchert begutachtet. Er hat mit ihr etwa 16 Stunden lang gesprochen. Er ist dabei zu der Erkenntnis gelangt, dass Zschäpe an einer schweren abhängigen Persönlichkeitsstörung leidet, weswegen sie im Zeitraum der zehn Morde, zwei Bombenanschläge und 15 Raubüberfälle nur eingeschränkt schuldfähig war.

Der vom Gericht beauftragte Psychiater Henning Saß hält Zschäpe hingegen für psychisch gesund, voll schuldfähig und im Falle ihrer Verurteilung als NSU-Terroristin für weiter gefährlich.

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