NSU-Prozess:Zschäpe zeigt drei ihrer Anwälte an

Der Streit um Beate Zschäpes Anwälte eskaliert - jetzt hat die Hauptangeklagte die Verteidiger Stahl, Sturm und Heer angezeigt. Sie sollen gegen ihre Schweigepflicht verstoßen haben.

Beate Zschäpe hat drei ihrer Pflichtverteidiger angezeigt. Wolfgang Stahl, Wolfgang Heer und Anja Sturm sollen gegen ihre Schweigepflicht verstoßen haben.

Konkret geht es um den Paragrafen 203 des Strafgesetzbuches - Verletzung von Privatgeheimnissen.

Angeklagte und Anwälte
:Die Protagonisten im NSU-Prozess

Seit Mai 2013 steht im NSU-Prozess in München Beate Zschäpe vor Gericht. Doch wer verteidigt die mutmaßliche Terroristin? Wer sind die Männer, die mit ihr auf der Anklagebank sitzen? Und wer muss am Ende ein Urteil fällen über den rechten Terror? Die Protagonisten des NSU-Prozesses.

Von Anna Fischhaber

Darüber hatte zunächst die Bild-Zeitung auf ihrer Webseite berichtet. Demnach hat die Staatsanwaltschaft München den Eingang der Anzeige bestätigt. Zschäpe hat sich von ihrem vierten Pflichtverteidiger, Mathias Grasel, und dem Anwalt Hermann Borchert bei der Anzeige helfen lassen.

"Die Vorwürfe sind haltlos", sagte Wolfgang Stahl Spiegel Online.

NSU-Prozess
:Strippenzieherin Zschäpe

Die Hauptangeklagte im NSU-Prozess zeigt Genugtuung darüber, wie sie im Streit um die Verteidiger ihren Willen durchsetzt. Dadurch entlarvt sie sich als die Person, die die Anklage in ihr sieht.

Kommentar von Annette Ramelsberger

Die Auseinandersetzung Zschäpes mit ihren drei Anwälten ist in den vergangenen Wochen und Monaten immer wieder eskaliert. Im vergangenen Jahr hatte sie vergeblich versucht, alle drei Anwälte auf einmal loszuwerden. Vor einigen Wochen lehnte das Oberlandesgericht München einen Antrag Zschäpes ab, Anja Sturm zu entpflichten. Derzeit versucht sie, Wolfgang Heer loszuwerden - über diesen Antrag hat das Gericht bislang nicht entschieden. Heer, Stahl und Sturm hatten zwischenzeitlich ihrerseits versucht, das Mandat loszuwerden, was das Gericht ablehnte.

© Süddeutsche.de/dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: