NSU-Prozess:Zschäpe-Vertrauter kommt in Gewahrsam

Die Hände von Andre E., einem der Angeklagten im NSU-Prozess, zeigen die Tätowierung "Freiheit." Er ist ein Vertrauter von Susanne G., der jetzt in München der Prozess gemacht wird.

Die Hände von Andre E., einem der Angeklagten im NSU-Prozess, zeigen die Tätowierung "Freiheit." Er ist ein Vertrauter von Susanne G., der jetzt in München der Prozess gemacht wird.

(Foto: Kai Pfaffenbach/Reuters)

André E. war bis zuletzt engster Vertrauter des NSU-Trios. Die Bundesanwaltschaft fordert sofortige Haft für ihn. Solange der Antrag geprüft wird, muss E. nach München-Stadelheim.

Aus dem Gericht von Wiebke Ramm

André E. hat seine Freiheit schon an diesem Dienstag verloren. Zumindest vorerst. Die Bundesanwaltschaft hatte am Nachmittag überraschend Haftbefehl gegen den Angeklagten im NSU-Prozess beantragt. Wegen Fluchtgefahr sei E. in Untersuchungshaft zu bringen, sagte Bundesanwalt Herbert Diemer am Ende des Schlussvortrages. "André E. wurde heute erstmals mit der realen Möglichkeit einer sehr hohen Strafe konfrontiert", sagte der Bundesanwalt.

Das Oberlandesgericht prüft diesen Antrag auf Untersuchungshaft bis Mittwoch, ließ André E. aber jetzt schon in Gewahrsam nehmen. Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl ordnete an, E. in die Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim zu bringen. Den für Mittwoch geplanten Prozesstermin sagte Götzl ab.

Während die Richter dies beschlossen, durfte E. seinen Platz auf der Anklagebank nicht verlassen und stand unter intensiver Bewachung der Justizbeamten.

Zuvor hatte Diemer für E. eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwölf Jahren unter anderem wegen Beihilfe zum versuchten Mord und Beihilfe zu zwei Raubüberfällen gefordert. André E. war erstmals sichtbar geschockt.

Der 38-Jährige war bis zuletzt engster Vertrauter des NSU-Trios Beate Zschäpe, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos. Er soll für sie Wohnmobile gemietet haben, mit denen Böhnhardt und Mundlos zu Raubüberfällen und zum Anschlag in der Kölner Probsteigasse fuhren. Die Bundesanwaltschaft ist davon überzeugt, dass er genau wusste, dass seine Freunde morden und Anschläge verüben.

Zuvor hatte die Bundesanwaltschaft fünf Jahre Haft für Holger G. wegen Unterstützung der terroristischen Vereinigung NSU beantragt. Für die Hauptangeklagte im NSU-Prozess Beate Zschäpe forderte die Anklage lebenslange Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung.

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