NSU-Prozess-Zeugin über Wohlleben:"So ein bisschen Psycho"

NSU-Prozess

Ralf Wohlleben (hier am 25. Februar im Gericht) wird durch die Aussagen einer Zeugin belastet.

(Foto: dpa)
  • Beim NSU-Prozess sagt ein früheres Mitglied der rechten Szene in Jena aus: Christina H. schildert ihre Freundschaft zu Carsten S., der gestanden hat, dem NSU die mutmaßliche Tatwaffe überbracht zu haben.
  • Der Zeugin zufolge wurden die untergetauchten NSU-Mitglieder in der rechten Szene wie Helden und Märtyrer verehrt.
  • Mit ihrer Aussage belastet die Zeugin den Angeklagten Ralf Wohlleben. Dessen Verteidiger versucht, Christina H. zu diskreditieren.

Aus dem Gericht von Tanjev Schultz, München

Christina H. suchte Halt bei Neonazis. Ihre Eltern hatten sich getrennt, von einem "traumatischen Einschnitt" spricht sie im NSU-Prozess. In Jena hing sie dann bereits als Zwölfjährige mit Skinheads herum, 1997 lernte sie auch Carsten S. kennen, einen der Angeklagten. Wie er stieg sie später aus der rechten Szene aus. Sie ist jetzt 30 Jahre alt, eine zierliche Person, Erzieherin und Studentin ("Soziale Arbeit"). Als Zeugin vor Gericht an diesem 188. Verhandlungstag ist sie konfrontiert mit den alten Zeiten.

Die erste Begegnung mit Carsten S.: Gemeinsam klauten sie einem Obdachlosen ein Bier und fuhren in einen Jugendclub. Sie war immer noch sehr jung und eher "partymäßig" bei den Rechten dabei - eine "Mitläufersache", sagt sie. Die Inhalte hätten sie eigentlich gar nicht interessiert, sie sei auf der Suche gewesen nach einem Familienersatz.

Carsten S. war ein paar Jahre älter. Zwischen ihnen entwickelte sich im Laufe der Zeit eine enge Freundschaft, die offenbar bis heute andauert. "Er hat mich in Schutz genommen, als wir noch in der Szene waren, ich war die Jüngste. Wir haben uns als Verbündete gefunden und auch den Schritt zum Ausstieg gewagt", sagt die Zeugin. Der Ausstieg war nach der Jahrtausendwende.

Über die drei wurde wie über Helden gesprochen

Erst viel später, als der NSU schon entdeckt worden war, will Christina H. erfahren haben, dass Carsten S. etwas mit den Terroristen zu tun hatte. Er hat gestanden, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt die mutmaßliche Tatwaffe von neun Morden überbracht zu haben, eine Pistole der Marke Ceska 83 mit Schalldämpfer.

Die Zeugin hat, wie sie sagt, das untergetauchte Trio nicht persönlich gekannt. Sie habe aber mitbekommen, dass in der Szene über die drei wie über Helden und Märtyrer gesprochen worden sei. Sie seien dafür gelobt worden, dass sie ernst machen würden.

Als "Leitpersonen" der damaligen rechten Szene in Jena benennt Christina H. den Angeklagten Ralf Wohlleben und den Beschuldigten André K., die beide viel telefoniert und organisiert hätten. Sie hätte "eine angsteinflößende und respektvolle Aura" umgeben - "so ein bisschen Psycho". André K. habe ständig auf ihr rumgehackt. Er habe sie, weil sie noch so jung war, "Windelscheißer" genannt.

Glaubhafte Reue

Die Zeugin hat auch Wohlleben, der angeklagt ist, die von Carsten S. übergebene Waffe organisiert zu haben, in schlechter Erinnerung. Einmal sei sie gemeinsam mit anderen bei Wohlleben in der Wohnung gewesen. Ein Junge sei hinzugestoßen, ebenfalls noch jung, und sei von Wohlleben gedemütigt worden. Der Junge habe zehn Liegestütze machen müssen - zur Strafe dafür, dass er einen Döner gegessen haben soll.

Wohlleben und André K. seien die "krankesten Hirne" gewesen, sagte Christina H. bei der Polizei. Im Gericht nimmt sie das nicht zurück. Den beiden sei es nur darum gegangen, andere zu indoktrinieren. Über Carsten S. berichtet die gute Freundin dagegen erwartungsgemäß vor allem Positives. Sie habe gespürt, dass er vielleicht homosexuell sei, es sei dann ja auch zum Outing und zum Ausstieg aus der Szene gekommen. Er sei ein "tiefgründiger" und "nach Innen gerichteter Typ".

Tatsächlich ist Carsten S. der einzige Angeklagte im NSU-Prozess, der eine umfangreiche Aussage gemacht und sich dabei schwer selbst belastet hat. Seine Reue wirkt glaubhaft; der Prozess und das Leiden der Opfer scheinen ihm nahe zu gehen. Es mache ihn aus, dass er sich den Geistern, die in ihm stecken, stellen wolle, sagt Christina H.

Eines Tages - sie waren gerade bei einer NPD-Veranstaltung - hätten sie und Carsten S. sich darüber unterhalten, dass sie sich in der Szene nicht mehr wohlfühlten und "was das für eine Schwachsinn ist, den die da erzählen". Ralf Wohlleben habe sie, als sie ihm später verkündete, dass sie nicht mehr kommen werde, durch psychischen Druck dazu gebracht, sich vor der ganzen Gruppe zu erklären. In dem Moment habe sie Angst gehabt.

Die Verteidiger versuchen ihre Aussage zu erschüttern

Kurz vor Silvester 2011 habe Carsten S. sich ihr offenbart, erinnert sich die Zeugin. Er habe befürchtet, er könnte dem NSU die Mordwaffe geliefert haben. Sie habe das zunächst nicht glauben wollen und habe ihren Freund beruhigt, sagt Christina H. "Er ist ein Typ , der sich schnell mal hineinsteigert. Ich wollte es einfach nicht wahrhaben und habe nicht viel nachgefragt." Erst als der Freund festgenommen wurde, sei ihr der Ernst der Lage klar geworden.

Angeblich hat sie in den früheren Jahren nie mit Carsten S. über das Trio gesprochen, für das er in den ersten Monaten nach dem Untertauchen als Kontaktperson und Kurier tätig gewesen sein soll. Sie will aber mitbekommen haben, wie André K. Kontakt zum Trio gehabt habe. Es sei darum gegangen, die Flüchtigen in Südafrika unterzubringen.

Die Verteidiger von Ralf Wohlleben versuchen, die Aussagen der Zeugin zu erschüttern. Rechtsanwalt Olaf Klemke erkundigt sich intensiv nach dem Alkoholkonsum von Christina H. zur damaligen Zeit:

Anwalt Klemke: Gab es denn Anlass für Herrn K., Sie zu maßregeln wegen Alkoholkonsums?

Zeugin: Eigentlich nicht wirklich. Ich hatte den Eindruck, er wollte auf mir rumhacken. Andere hatten auch Entgleisungen.

Anwalt Klemke: Also, Sie hatten auch Entgleisungen?

Zeugin: Das ist das, worüber wir gerade reden. Wenn man mal ein bisschen über den Durst trinkt.

Anwalt Klemke: Waren Sie auch mal betrunken?

Zeugin: Ich war sicher auch mal angetrunken.

Anwalt Klemke: Was hat das mit Entgleisungen zu tun?

Zeugin: Wenn man Alkohol getrunken hat, passieren auch mal Entgleisungen. Dass man doofe Sachen sagt. Das kennen Sie doch, oder?

Mache im Saal müssen schmunzeln. Der Verteidiger findet es offenbar nicht sehr komisch. Und auch für seinen Mandanten sind die Aussagen der Zeugin nicht gerade vorteilhaft.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: