NSU-Prozess:Wohlleben stellt Befangenheitsantrag

Ralf Wohlleben soll die Tatwaffe für neun Morde des NSU organisiert haben. In seinem Antrag geht es um Zschäpes Verteidiger.

Von Annette Ramelsberger, München

Im NSU-Prozess hat der Angeklagte Ralf Wohlleben einen Befangenheitsantrag gegen das Gericht gestellt, über den nun ein anderer Senat des Oberlandesgerichts München beraten muss. Es ist bereits der siebte Befangenheitsantrag. Wohllebens Verteidiger Olaf Klemke erklärte, das Gericht habe "abwegig und offensichtlich willkürlich" über seinen Antrag entschieden. Es ging darum, ob die Hauptangeklagte Beate Zschäpe ordnungsgemäß verteidigt wird - trotz der Querelen zwischen ihr und ihren drei alten Verteidigern. Das Gericht hält Zschäpe für ordnungsgemäß verteidigt. Von dieser Haltung des Senats sei auch Wohlleben berührt, meinte Klemke, denn seinem Mandanten wird vorgeworfen, bei den Taten, die Zschäpe zur Last gelegt werden, geholfen zu haben. Wohlleben soll die Tatwaffe für neun Morde des NSU organisiert haben.

© SZ vom 15.10.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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