NSU-Prozess:Wink des Gerichts

Für den Angeklagten Ralf Wohlleben wird es im NSU-Prozess eng. Viel spricht dafür, dass am Ende ein Mord-Urteil steht. Doch wie wird die Rolle Beate Zschäpes beurteilt?

Ein Kommentar von Tanjev Schultz

Bis zum Urteil im NSU-Prozess ist es noch ein weiter Weg, aber man kann ungefähr absehen, wohin er führt. Deutlich wie nie zuvor haben die Richter jetzt erkennen lassen, wie sie die bisherige Beweisaufnahme bewerten. Sie haben den Antrag des Angeklagten Ralf Wohlleben abgelehnt, aus der Untersuchungshaft entlassen zu werden.

Aus der Begründung hierfür lässt sich folgern, dass Wohlleben, wenn nichts Überraschendes mehr geschieht, damit rechnen muss, wegen Beihilfe zu neun Morden verurteilt zu werden.

Auch für den Mitangeklagten Carsten S. wird es eng. Er kann allerdings auf Milde hoffen, weil er ausgesagt und sich selbst schwer belastet hat.

Die beiden Männer sollen die Pistole beschafft haben, mit der die Neonazis Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt neun Menschen ermordeten. Die Richter halten die Täterschaft von Mundlos und Böhnhardt offenbar für erwiesen. Für die Öffentlichkeit scheint das ohnehin längst festzustehen, aber so selbstverständlich ist es gar nicht. Alle Indizien müssen sauber zusammengefügt werden.

Und wie beurteilen die Richter die Rolle Beate Zschäpes? Dazu halten sie sich bedeckt. Anders als manche Ermittler, differenzieren sie genau zwischen den einzelnen Mitgliedern des Trios. Allerdings haben Zeugen die Anklage gestützt, indem sie die drei als verschworene Gemeinschaft beschrieben. Überraschend wäre es, wenn die Richter das anders sähen.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: