NSU-Prozess:Das Ende der Geduld

NSU-Prozess: Die Angeklagte Beate Zschäpe kommt zu ihren Anwälten Hermann Borchert und Mathias Grasel in den Gerichtssaal im Oberlandesgericht.

Die Angeklagte Beate Zschäpe mit ihren Anwälten Hermann Borchert und Mathias Grasel im Gerichtssaal im Oberlandesgericht. Im Hintergrund ist Ralf Wohlleben zu sehen.

(Foto: dpa)
  • Richter Manfred Götzl hat an diesem Dienstag die Anträge der Verteidigung des Angeklagten Ralf Wohlleben abgelehnt, die einen weiteren Zeugen hören wollte.
  • Götzl wirft der Verteidigung Wohllebens Prozessverschleppung vor.
  • Die Verteidigung will nun offenbar am Mittwoch einen Befangenheitsantrag stellen.

Aus dem Gericht von Annette Ramelsberger

Manfred Götzl, der Vorsitzende Richter im NSU-Verfahren, kann von geradezu übermenschlicher Geduld sein. Seit fünf Jahren hört er sich Zeugen um Zeugen, Anträge um Anträge an. Er gibt Unterbrechungen, damit sich die Verteidiger vorbereiten können - auf weitere Anträge. Dann genehmigt er Pausen, damit die Verteidiger Befangenheitsanträge schreiben können. Mal stunden-, mal tagelang. Der Prozess ist mittlerweile am 414. Tag angelangt und seit mindestens 100 Tagen geschieht nichts wirklich Neues mehr. Aber Götzl hatte Geduld.

Doch nun reicht es ihm. Jetzt ist Schluss. Jetzt wird Götzl deutlich. So deutlich, wie er noch nie war. Er wählt das Wort, vor dem er bisher zurückgeschreckt ist: Prozessverschleppung. Nichts anderes seien die neuen Anträge der Verteidigung des Angeklagten Ralf Wohlleben. Jenes Angeklagten, dem Beihilfe zum Mord vorgeworfen wird, weil er die Tatwaffe für den NSU in Auftrag gegeben hatte. Die Waffe, mit der neun Menschen erschossen wurden. Wohlleben ist bekennender Rechtsextremist, er war Kader in der NPD, er wird von drei Verteidigern begleitet, die in der rechten Szene große Nummern sind. Und die alles dafür tun, damit das auch so bleibt. So haben sie schon gefordert, dass ein Demografieforscher gehört wird, der bestätigen sollte, dass dem deutschen Volk der "Volkstod" durch Überfremdung drohe. Der Antrag wurde abgelehnt.

Nun, im Februar, haben sie wieder einen Antrag gestellt. Ein Zeuge soll gehört werden, der auch mit Waffen zu tun hatte und der sicher bestätigen werde, dass nicht Wohlleben die Tatwaffe besorgt habe, sondern er selbst. Doch das lehnt Richter Götzl rundweg ab. "Es war den Antragstellern bewusst, dass die beantragte Beweiserhebung nichts Sachdienliches erbringen würde. Sie haben ihre Anträge ausschließlich in Verschleppungsabsicht gestellt." Alles, auf was sich die Verteidiger bezögen, sei schon seit der Anklageerhebung im Herbst 2012 bekannt. Sie hätten ihre Anträge bereits im Herbst 2014 stellen können. Und es hätten sich keine neuen Umstände mehr ergeben.

Götzl wendet sich direkt an die Verteidigung von Wohlleben

Und Götzl rechnet nun vor: Schon am 17. März 2017 hat er den Prozessbeteiligten eine Frist für die letzten Anträge gesetzt - also vor einem Jahr: Was danach noch komme, das betrachtet der Senat nicht mehr als Beitrag zur Wahrheitsfindung, sondern als Prozessverschleppung. Er verlängerte diese Frist dann noch bis zum 17. Mai 2017. Aber seitdem werden dennoch immer wieder Anträge gestellt. Doch nun ist Schluss.

Götzl wendet sich direkt an die Verteidigung von Wohlleben. Sie habe noch nicht mal deutlich gemacht, warum der Antrag erst jetzt gestellt wird. Er habe ihr eigens Gelegenheit dazu gegeben. "Sie haben es dennoch nicht gemacht." Der Senat gehe davon aus, dass dieser Antrag "ausschließlich in Verschleppungsabsicht erfolgt".

Götzl ist sichtlich sauer. Er wollte, dass an diesem Tag endlich die Plädoyers der Verteidigung von Beate Zschäpe beginnen. Er hat ihre fünf Verteidiger vollzählig vor sich sitzen, ihr Wahlverteidiger Hermann Borchert hat schon das Manuskript vor sich liegen. Doch er muss sich gedulden. Denn natürlich verlangt die Verteidigung von Wohlleben sofort nach den scharfen Worten Götzls eine Pause. "Wir haben Gesprächsbedarf mit unserem Mandanten. Das wird Sie nicht erstaunen", sagt Verteidiger Olaf Klemke.

An diesem Dienstag beginnen die Plädoyers nicht mehr. Die Verteidigung von Wohlleben will eine Unterbrechung für die Vorbereitung eines Befangenheitsantrags - bis Mittwochmittag. Sie bekommt sie. Aber eines ist klar: Das Ende der Geduld des Gerichts ist gekommen.

Die Mordserie des Nationalsozialistischen Untergrunds NSU wird seit Mai 2013 vor dem Oberlandesgericht in München verhandelt. Hauptangeklagte ist die Rechtsextreme Beate Zschäpe, der unter anderem die Mittäterschaft an zehn Morden und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen wird.

Mit ihren Pflichtverteidigern Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm spricht Zschäpe nicht. Sie haben mehrfach vergeblich beantragt, Zschäpe nicht länger vertreten zu müssen.

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