NSU-Prozess:Ungehörte Schüsse

Er will von dem Mord in dem Internetcafé, das er zur Zeit des Attentats besuchte, nichts mitbekommen haben, auch die Leiche will er nicht gesehen haben. Der Richter im NSU-Prozess glaubt der Aussage eines Mitarbeiters des Verfassungsschutzes.

Von Bernd Kastner und Annette Ramelsberger

Sie haben ihn befragt, wieder und wieder. Nicht nur der Vorsitzende Richter hat gebohrt, auch den Bundesanwälten und den Vertretern der Nebenklage war jedes Detail wichtig. An sechs Tagen saß Andreas T. auf dem Zeugenstuhl im NSU-Prozess. Das ist jener hessische Verfassungsschützer, der am 6. April 2006 in einem Kasseler Internetcafé surfte, als dessen Betreiber Halit Yozgat erschossen wurde. Die Fragen klangen, als habe der Vorsitzende Richter Manfred Götzl große Zweifel, dass T. die Wahrheit sagt. Doch nun ist klar: Das Oberlandesgericht hält T. für glaubwürdig. Deshalb lehnte der Senat am 296. Verhandlungstag diverse Beweisanträge der Nebenklage ab, die weitere Zeugen hören wollte, um mehr Licht in jenen Apriltag zu bringen. Doris Dierbach, Anwältin der Familie Yozgat, bleibt dabei: Für sie ist T. "total unglaubwürdig", seine Angaben seien "überhaupt nicht plausibel". Das Gericht aber will nicht tiefer in die Klärung einsteigen, ob der Verfassungsschützer in die Mordserie verwickelt ist.

Der 21-jährige Halit Yozgat wurde mit zwei gezielten Kopfschüssen ermordet, das war gegen 17 Uhr. Zu dieser Zeit saß T. hinten im Internetcafé und will nichts mitbekommen haben. Wenige Minuten nach der Tat fand Izmail Yozgat seinen Sohn hinter dem Tresen liegend, er starb in den Armen des Vaters. Insbesondere wollen die Nebenkläger nicht glauben, dass T. dreimal an dem Sterbenden vorbeiging, und ihn nicht habe liegen sehen.

Der Beschluss des NSU-Senats klingt fast wie eine Ehrenerklärung für den Verfassungsschützer. "Sachlich, nachvollziehbar und plausibel" habe er vor Gericht seine Wahrnehmungen geschildert und auch persönliche Fehler eingeräumt. Der größte sei gewesen, sich nicht als Zeuge gemeldet zu haben. T. war auf einer Flirtseite unterwegs, wovon seine Ehefrau nichts erfahren sollte. Dass T. das am Boden liegende Opfer nicht gesehen habe, glaubt ihm der Senat. Schließlich habe auch ein anderer Besucher des Cafés Halit Yozgat kurz nach den Schüssen nicht wahrgenommen. T. habe Halit Yozgat damals gesucht, um zu zahlen. Er habe keine Veranlassung gehabt, hinter dem Tresen nachzuschauen, so das OLG. Zudem habe das Opfer wohl so gelegen, "dass es beim Vorbeigehen nicht in jedem Fall bemerkt werden musste". Damit hält der Senat die Wahrheitssuche in einem der schwierigsten Fälle des NSU-Komplexes offenbar für abgeschlossen.

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