NSU-Prozess:Tatwaffe kam aus Bern

Das Gericht hatte sich seine Meinung gebildet und daher reihenweise Zeugen der Verteidigung abgelehnt mit einer 23 Seiten langen Begründung. Jetzt wird es eng für Ralf Wohlleben, der wegen Beihilfe zum Mord angeklagt ist.

Von Annette Ramelsberger, München

Im NSU-Prozess scheint eine Vorentscheidung gefallen zu sein. Es geht um den Angeklagten Ralf Wohlleben, einen früheren NPD-Funktionär, dem Beihilfe zum Mord in neun Fällen vorgeworfen wird. Er soll die Tatwaffe, eine Ceska 83, die bei neun der zehn Morde des NSU benutzt wurde, besorgt haben, der Mitangeklagte Carsten S. hat sie dann an die Terrorzelle übergeben. Seit Monaten versuchen seine Anwälte die Glaubwürdigkeit eines Belastungszeugen zu erschüttern und dem Gericht schmackhaft zu machen, dass der NSU auch auf anderen Wegen zu der Waffe gekommen sein kann.

Doch nun hat das Gericht reihenweise Anträge abgelehnt, Zeugen zu dieser Variante zu hören, und deutlich gemacht, dass es den in der Anklage nachgezeichneten Weg der Ceska über einen Waffenversand in Bern über Mittelsmänner bis in den rechten Szeneladen "Madleys" in Jena für glaubhaft hält. In einem 23 Seiten langen Beschluss lässt das Gericht keinen Zweifel daran, dass es die Zeugen, die die Anklage stützen, für verlässlich hält. Damit wird es für Wohlleben immer enger. Schon im Frühjahr hatte das Gericht erklärt, dass es Wohllebens Hauptbelastungszeugen Carsten S. für glaubwürdig hält, die Aussagen von Wohlleben dagegen nicht. Carsten S. hatte sich von Beginn an selbst bezichtigt, die Tatwaffe übergeben zu haben und ausgesagt, der Auftrag dazu sei von Wohlleben gekommen. Der streitet das jedoch ab. Neben Beate Zschäpe sitzt auch Ralf Wohlleben seit dem Jahr 2011 in Untersuchungshaft.

© SZ vom 20.07.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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