NSU-Prozess:Soll im NSU-Prozess ein Tonband mitlaufen?

NSU Prozess

Schon zu Beginn des Verfahrens hatte die Verteidigung Beate Zschäpes beantragt, dass alle Aussagen aufgenommen werden.

(Foto: dpa)
  • Schon zu Beginn des NSU-Verfahrens hatte die Verteidigung der Angeklagten Beate Zschäpe beantragt, das Verfahren in Wort und Bild aufzunehmen.
  • Die Richter lehnten diesen Antrag ab: Die Aufnahmen könnten die Zeugen beeinflussen oder einschüchtern.
  • Aber: Eine Expertenkommission des Bundesjustizministeriums hat sich für mehr audiovisuelle Aufnahmen im Gericht ausgesprochen.

Aus dem Gericht von Annette Ramelsberger

Der Mitschnitt des ersten Auschwitzprozesses in Frankfurt dauert 430 Stunden. Man kann die Stimme des Richters hören, der elf Stunden lang das Urteil begründet; man hört die ehemaligen KZ-Häftlinge, wie sie unter Eid über ihre Erlebnisse berichten. Ein unvergleichlicher historischer Schatz. Dennoch sollte dieser Schatz vernichtet werden. Denn die Mitschnitte wurden nur "zur Stützung des Gedächtnisses des Gerichts" angefertigt - kaum war das Urteil rechtskräftig, sollten sie gelöscht werden.

Nur weil sich KZ-Überlebende dagegen wehrten, blieb der Mitschnitt erhalten. Im ebenfalls wichtigen Treblinka-Prozess in Düsseldorf dagegen wurde der Mitschnitt vernichtet.

Vom NSU-Verfahren gibt es keine Mitschnitte

Auch 50 Jahre später ist die Justiz äußert restriktiv, wenn es darum geht, ihr Tun auf Band aufzunehmen - von Film ganz zu schweigen. Auch für den wichtigsten Prozess der Nachwendezeit, das NSU-Verfahren in München, gibt es keine Mitschnitte. Was im Gerichtssaal stattfindet, soll dort auch bleiben.

Den Antrag der Verteidigung der Angeklagten Beate Zschäpe, das Verfahren in Wort und Bild aufzunehmen, hat das Gericht schon gleich zu Anfang abgelehnt. Und die Richter nutzen auch nicht die Möglichkeit, wie zum Beispiel die Staatsschutzsenate in Düsseldorf, den Prozess zum Nachhören für sich aufzuzeichnen.

Die Münchner können sich offensichtlich ohne technische Hilfsmittel an jede Nuance der bisher 335 Verhandlungstage erinnern. Was zählt, ist das Gehör des Richters und die Mitschriften seiner Beisitzer - und die können variieren. Doch selbst die fortschrittlichen Düsseldorfer vernichten die Mitschnitte sofort nach dem Urteil - juristisch einwandfrei, Historiker jedoch seufzen. Noch nicht einmal der Honecker- Prozess in Berlin wurde aufgezeichnet.

Nun kommt es in München erneut zum Streit um einen Mitschnitt. Denn die Verteidigung von Beate Zschäpe will, dass zumindest die Aussage des psychiatrischen Sachverständigen Henning Saß aufgezeichnet wird, der Zschäpe auf ihre Schuldfähigkeit hin begutachtet. Einer der wichtigsten Tage des Prozesses.

Eine Aufnahme könnte die Zeugen einschüchtern, sagt die Bundesanwaltschaft

Die Bundesanwaltschaft stellt sich dagegen und hält den Zeugenschutz hoch - die Zeugen sollten ganz unbeeinflusst aussagen können, eine Aufnahme könnte sie einschüchtern oder irritieren.

Aber was, wenn der Zeuge fast jeden Gerichtssaal der Republik kennt und dort über Jahrzehnte seine Gutachten vorgetragen hat? Wenn er also kein verschüchterter Nachbar ist, der einen Mord gesehen hat, sondern ein "gestandener Mann" wie die Bundesanwaltschaft den Psychiater Henning Saß von der Universität Aachen nennt?

Die drei Alt-Verteidiger von Zschäpe, Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm, wollen die Aussage von Saß einem Gegen-Gutachter vorspielen, der im Januar verhindert ist, ins Gericht nach München zu kommen. Aber die Bundesanwaltschaft sagt: Selbst wenn Saß der Aufnahme zustimme, könne er doch eine innere "Mental-Reservation" verspüren, ein Wort, auf das Oberstaatsanwalt Jochen Weingarten wohl das Copyright hat. Will heißen: Selbst wenn Saß ja sagt, meint er eigentlich nein. Und überhaupt, sagt Weingarten: Die Verteidiger könnten ja einen "berufsmäßigen Tastschreiber oder einen Stenografen" beauftragen, wenn sie die Aussage schon wörtlich haben wollen.

Auch Experten des Justizministeriums sprechen sich für mehr Aufnahmen aus

Die Verteidigung hat kurz mal vorgerechnet, was das kosten würde: 3000 bis 4000 Euro am Tag, und es würden dann auch zwei Stenografen benötigt, weil sich die beiden abwechseln müssten. Die Tonbandaufnahme dagegen sei ohne Aufwand zu haben.

Und die Verteidiger haben eine alte BGH-Entscheidung ausgegraben, die schon 1964 erklärte, dass es bei einer Tonbandaufnahme im Gericht zu keiner belästigenden Einwirkung auf Zeugen komme, da "für den modernen Menschen die Begegnung mit technischen Gerätschaften etwas Vertrautes und Gewohntes geworden" sei. Das war vor 53 Jahren.

Auch eine Expertenkommission des Bundesjustizministeriums hat sich inzwischen für mehr audiovisuelle Aufnahmen im Gericht ausgesprochen - die Wahrheitsfindung werde verbessert, Streit über Zeugenaussagen könnte schneller geschlichtet werden, heißt es dort.

Nächste Woche will das Gericht in München über die Aufzeichnung entscheiden. Sollte es den Mitschnitt ablehnen, hat die Verteidigung schon beantragt, das Gericht möge die Kosten für die Stenografen übernehmen.

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