NSU-Prozess:Schockstarre bei Beate Zschäpe

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Die Hauptangeklagte wirkt im Gerichtssaal, als habe sie mit der harten Strafe nicht gerechnet. Ihre Anwälte glauben, dass die Richter Fehler gemacht haben, und wollen das Urteil anfechten.

Aus dem Gericht von Wiebke Ramm

Beate Zschäpe sitzt kerzengerade auf der Anklagebank und blickt starr zum Vorsitzenden Richter. Es wirkt, als habe sie mit diesem Urteil tatsächlich nicht gerechnet. Statt in drei Jahren wieder in Freiheit zu sein, wie es ihr Wahlverteidiger Hermann Borchert in Aussicht gestellt haben soll, wird sie wohl die nächsten Jahrzehnte hinter Gittern verbringen.

Jedenfalls dann, wenn das Urteil Rechtskraft erlangt und der Überprüfung durch den Bundesgerichtshof standhält. Die Richter des 6. Strafsenats am Oberlandesgericht München haben Zschäpe am Mittwoch unter anderem als NSU-Terroristin und Mittäterin an zehn vorwiegend rassistisch motivierten Morden zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und zudem die besondere Schwere der Schuld festgestellt.

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:Zschäpes Verteidiger kündigen Revision an

Beate Zschäpe wird vom Oberlandesgericht in München des zehnfachen Mordes für schuldig befunden und zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Urteilsverkündung zum Nachlesen im SZ-Liveblog.

Von M. Anetzberger, X. Bitz, O. Das Gupta, B. Peters, A. Ramelsberger, W. Ramm

Der Senat unter Vorsitz von Manfred Götzl sieht es als erwiesen an, dass Zschäpe zusammen mit Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt Mitglied der rechtsextremen Terrorzelle "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) gewesen ist. Das Gericht ist in weiten Teilen der Argumentation der Bundesanwaltschaft gefolgt, dass das Puzzle aus Indizien das Bild einer Frau ergibt, die die rechtsextremen Anschläge, den Neonaziterror genauso gewollt hat wie Mundlos und Böhnhardt.

Ein Angeklagter kommt aus dem Grinsen kaum noch heraus

Zschäpe habe nach außen, gegenüber Nachbarn und Bekannten, den Schein der Normalität gewahrt, um den Männern das Morden zu ermöglichen. Die drei seien bei den Anschlägen arbeitsteilig vorgegangen, trägt Götzl vor: die Männer töteten, die Frau blieb zu Hause, in der Terrorzentrale.

Die Bundesanwaltschaft zeigt keinerlei Reaktion des Triumphes. Dabei haben Bundesanwalt Herbert Diemer, Oberstaatsanwalt Jochen Weingarten und Oberstaatsanwältin Anette Greger mit ihrer ambitionierten Anklage gegen Zschäpe in weiten Teilen Erfolg gehabt. Nur die Sicherungsverwahrung, die die Bundesanwaltschaft zusätzlich noch gefordert hatte, halten die Richter nicht für notwendig.

Zu den zwanzig Jahren, die die heute 43-Jährige zuletzt erst im Untergrund, dann in Untersuchungshaft lebte, kommen nun noch mindestens ebensoviele Jahre hinter Gittern hinzu. Auch die Mitangeklagten, Holger Gerlach, Carsten Schultze, Ralf Wohlleben und André Eminger sind zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden.

Es könnten Jahre vergehen, bis man weiß, ob das Urteil Bestand hat

Einer kommt aus dem Grinsen dennoch kaum noch heraus. Statt zwölf Jahre Haft, wie es die Bundesanwaltschaft gefordert hat, verurteilen die Richter Eminger lediglich wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung zu 30 Monaten. Vom Vorwurf der Beihilfe zum versuchten Mord wird er freigesprochen. Er kommt noch am Mittwoch frei.

Zschäpe aber wirkt wie in Schockstarre. Es ist möglicherweise das erste Mal in ihrem Leben, dass sie es nicht geschafft hat, mit ihrer Geschichte zu überzeugen. Richter Götzl und seine vier Richterkollegen glauben ihr nicht. Sie nehmen ihr nicht ab, dass sie von Januar 1998 bis November 2011 und damit fast 14 Jahre lang eine Art Geisel zweier rassistischer Serienmörder war und Mord für Mord für Mord nur deshalb bei ihnen blieb, weil sie zu schwach war, sich zu trennen. Sie nehmen ihr nicht ab, dass sie die die Morde und Anschläge nicht genauso wollte wie Mundlos und Böhnhardt - um Angst und Schrecken unter Migranten zu verbreiten und sie aus Deutschland zu vertreiben.

"Beate Zschäpe ist keine Terroristin. Sie ist keine Mörderin und keine Attentäterin", hatte ihr Altverteidiger Wolfgang Heer in seinem Plädoyer gesagt. Er und seine Kollegen Wolfgang Stahl und Anja Sturm meinten, alles, was nach fünf Jahren Prozess von den Anklagevorwürfen übrig geblieben ist, sei einfache Brandstiftung. Sie haben bereits angekündigt, in Revision gehen zu wollen.

"Das Urteil ist falsch", sagt auch Zschäpes Vertrauensverteidiger Mathias Grasel. "Anstatt Frau Zschäpe als Stellvertreterin zu bestrafen, muss es der Rechtsstaat aushalten, dass die wahren Täter nicht mehr für ihre grausamen Verbrechen belangt werden können." Auch er werde das Urteil in Karslruhe überprüfen lassen, kündigt er an.

Ob das Urteil rechtskräftig wird, hat nun der Bundesgerichtshof zu entscheiden. Bis zu einer Rechtskraft des Urteils wird noch einige Zeit vergehen. 93 Wochen haben Götzl und seine Kollegen maximal Zeit, ihr Urteil schriftlich zu begründen. Innerhalb eines Monats muss dann die Verteidigung ihre Revision begründen. Danach kann die Bundesanwaltschaft noch eine Stellungnahme abgeben. Es könnten also Jahre vergehen, bis der BGH entschieden hat, ob das Urteil im NSU-Prozess Bestand hat.

Die Nebenkläger hatten auf die Höchststrafe für Zschäpe gehofft. Enttäuscht vom Prozess sind sie trotzdem. Die Hinterbliebenen der Ermordeten haben keine Antwort bekommen auf die Fragen, die sie am meisten quälen. Warum mussten gerade ihre Väter, ihre Söhne, ihre Brüder sterben? Bestand der NSU wirklich nur aus Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt? Sie sind davon überzeugt, dass die drei Helfer vor Ort hatten, die bei der Auswahl der Opfer halfen. Helfer, die noch heute frei herumlaufen. Für sie ist mit dem Urteil in diesem Jahrhundertprozess die Suche nach der Wahrheit nicht vorbei.

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