NSU-Prozess:Neonazi-Opfer bringt mutmaßlichen NSU-Helfer Wohlleben in Bedrängnis

  • Martin K. wurde im Juli 1998 als 17-Jähriger an einer Jenaer Straßenbahnhaltestelle von Neonazis verprügelt.
  • Der Angeklagte Carsten S. hatte den Vorfall bekannt gemacht und Ralf Wohlleben als Mittäter genannt.
  • Der Zeuge bestätigt im NSU-Prozess die Version von Carsten S. und lässt Wohllebens Leugnen unglaubhaft erscheinen.

Aus dem Gericht von Wiebke Ramm

Das Gesicht des Jugendlichen ist übel zugerichtet. Die Nase ist offensichtlich gebrochen, sein rechtes Auge zugeschwollen und von einem großen Bluterguss bedeckt. Martin K. ist im Juli 1998 als 17-Jähriger das Opfer einer Schlägerei an einer Straßenbahnendhaltestelle in Jena-Winzerla geworden. Richter Manfred Götzl zeigt am Dienstag im NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München Fotos aus seiner Krankenakte.

Der heute 36-jährige Martin K. muss an diesem Tag als Zeuge aussagen. Martin K. berichtet vor Gericht, dass er damals mit einem Freund nachts an einer Ampel stand, als sie von etwa sechs Neonazis angegriffen wurden. Er sei zu Boden gerissen, geschlagen und getreten worden. Martin K. habe vergeblich versucht zu fliehen. Die Angreifer hätten ihn in das Holzhäuschen einer Gartenbaufirma gezerrt und dort weiter auf ihn eingeprügelt. Zehn Tage musste er im Krankenhaus behandelt werden. "Ich habe heute noch Probleme, wenn ich abends unterwegs bin", sagt Martin K.: "Wenn ich auf betrunkene, grölende Männergruppen treffe, gehen bei mir die Alarmsignale an." Es falle ihm schwer, über den Vorfall zu sprechen.

Mit seiner Aussage unterstreicht Martin K. die Glaubhaftigkeit der Angaben des Angeklagten Carsten S. - und belastet indirekt den Mitangeklagten Ralf Wohlleben. An einem früheren Verhandlungstag hatte Carsten S. unter Tränen und voller Scham von dem Vorfall berichtet. Seiner Erinnerung nach sei auch Wohlleben an dem Angriff beteiligt gewesen. Wohlleben bestreitet das und zog in Zweifel, dass es die Schlägerei überhaupt gegeben hat.

Eigentor der Wohlleben-Verteidigung

Auf Antrag der Verteidiger von Wohlleben hat das Gericht bereits zahlreiche Zeugen gehört, die laut Carsten S. damals an der Prügelei beteiligt gewesen sein sollen. Konkrete Erinnerungen an die Tat hatte keiner von ihnen. Auch der Geschäftsführer des Jenaer Nahverkehrs musste im NSU-Prozess aussagen. Zur Aufklärung konnte auch er nichts beitragen. Erst durch Nachforschungen eines Opferanwalts und durch Ermittlungen des Bundeskriminalamtes konnte Martin K. vor wenigen Wochen als Opfer identifiziert werden. Dass die Wohlleben-Verteidigung in diesem Fall nicht locker gelassen hat, hat sich zum Eigentor entwickelt.

Martin K. ist ein guter Zeuge. Er antwortet ruhig und sachlich auf Fragen des Richters. Er sagt, wenn er etwas nicht weiß, und wirkt nicht so, als neige er zur Dramatisierung. Seine Darstellung passt zur Schilderung von Carsten S. Der Zeuge erwähnt auch das Holzhäuschen, von dem Carsten S. immer gesprochen hat und dessen Existenz die Verteidigung von Wohlleben ins Reich der Fantasie abtun wollte.

Ob jedoch Wohlleben einer der Schläger war, könne er nicht sagen, sagt der Zeuge. Er habe Bomberjacken, Armeehosen, Springerstiefel und kurze Haare in Erinnerung. Konkrete Gesichter habe er nicht mehr vor Augen. Auch namentlich gekannt habe er die Angreifer nicht.

Am Ende des Prozesstages richtet Carsten S. das Wort an den Zeugen. "Ich wollte Ihnen sagen, dass mir sehr leid tut, was passiert ist", sagt S. und kämpft mit den Tränen: "Ich habe damals mitgemacht und dafür wollte ich mich entschuldigen."

Carsten S. und Wohlleben sind wegen Beihilfe zum Mord in neun Fällen angeklagt. Sie sollen den mutmaßlichen NSU-Terroristen Böhnhardt und Mundlos die Pistole beschafft haben, mit der sie neun Männer türkischer und griechischer Herkunft ermordeten. Carsten S. hat die Waffenlieferung bereits gestanden und zugleich Wohlleben belastet. Wohlleben bestreitet, in die Waffenbeschaffung involviert gewesen zu sein.

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