NSU-Prozess in München:Journalist klagt gegen neues Akkreditierungsverfahren

Neues Akkreditierungsverfahren - neuer Ärger: Ein freier Journalist hat beim Verfassungsgericht Klage gegen das Losverfahren im NSU-Prozess eingereicht. Bei der ersten Akkreditierung hatte er einen Platz bekommen - bei der Verlosung ging er leer aus. Auch soll es bei der neuen Platzvergabe zu Unregelmäßigkeiten gekommen sein.

Das Bundesverfassungsgericht muss sich ein weiteres Mal mit der Platzvergabe im NSU-Prozess befassen. Am Dienstag ging in Karlsruhe die Verfassungsbeschwerde des freien Journalisten Martin Lejeune ein, wie das Gericht bestätigte. Lejeune hatte im ersten Akkreditierungsverfahren einen der 50 reservierten Presseplätze im Gerichtssaal erhalten. Im zweiten Anlauf ging der Journalist aus Berlin bei der Platzverlosung am Montag leer aus.

Lejeune rügt unter anderem, dass "den im vorigen Vergabeverfahren erfolgreichen Journalisten der Platz nicht einfach wieder weggenommen werden" dürfe. Außerdem sei der Sitzungssaal zu klein; freie und Online-Journalisten seien bei der Vergabe benachteiligt worden. Ljeune hatte die rechtlichen Schritte bereits am Montag angekündigt. Auch mehrere überregionale Zeitungen, die ebenfalls nicht als Beobachter zugelassen sind, prüfen Klagen.

Am Montag waren die 50 festen Presseplätze in einem Losverfahren erneut verteilt worden. Dabei gingen viele große deutsche Zeitungen leer aus. Die Neuvergabe der Plätze war nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nötig geworden. Die Verfassungsrichter hatten festgelegt, dass auch Medien aus den Ländern zugelassen werden müssen, aus denen die meisten Opfer der rechtsextremen Mordserie stammen. Das Gericht reservierte daher fünf Plätze für türkische und griechische Medien.

Doch zu der Kritik an dem Losverfahren kommen noch angebliche Unregelmäßigkeiten: Einem Bericht der ARD-Tagesschau zufolge landete die Bewerbung des MDR-Hörfunks versehentlich im Korb für die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender. Außerdem sei in diesem Topf das Los eines freien WDR-Mitarbeiters gewesen, der zunächst nicht mitbekommen hatte, dass sich die ARD als Pool bewirbt. Als er dies erfuhr, habe er seinen Antrag auf Akkreditierung zurückgezogen, doch seine Bewerbung sei im Loskorb geblieben - und wurde auch gezogen. Beim Oberlandesgericht München war zunächst keine Bestätigung zu bekommen.

Plätze werden getauscht und geteilt

Die Deutsche Presse-Agentur (dpa) hat unterdessen einen ihrer Plätze einer anderen Nachrichtenagentur zur Verfügung gestellt. Die dpa war mit dem deutschen, als auch mit dem englischen Dienst akkreditiert worden. Sie wolle nun den Platz, der am Montag der dpa English Services GmbH zugelost worden war, den Agenturen Agence France-Presse (AFP) und Reuters für eine gemeinsame Poolberichterstattung anbieten. "Wir verzichten damit zwar auf die Möglichkeit, zeitlich parallel auf Deutsch und auf Englisch direkt aus dem Oberlandesgericht München berichten zu können", erklärte dpa-Chefredakteur Wolfgang Büchner.

Die Illustrierte Brigitte, die ebenfalls einen Platz in dem Gerichtssaal zugelost bekommen hatte, will sich diesen mit den Kollegen vom Magazin Stern teilen, das wie die Brigitte zum Verlagshaus Gruner und Jahr gehört, berichtet das Handelsblatt.

Der Prozess gegen die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe und vier weitere Angeklagte soll am Montag vor dem Oberlandesgericht München beginnen. Der ursprüngliche Prozessbeginn war wegen des Streits um die Platzvergabe an Journalisten verschoben worden.

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