NSU-Prozess:"Der Ordner bleibt da"

Ein Verfassungsschützer hat im NSU-Prozess einen Aktenordner dabei. Gegen seinen Willen lässt Richter Götzl die Unterlagen sicherstellen.

Von Annette Ramelsberger

Es ist ein seltenes Spektakel, eines, das deutlich macht, wie sehr die Ansprüche eines Geheimdienstes und die Ansprüche des Rechtsstaats aufeinanderprallen. Da steht ein Mann als Zeuge vor Gericht, der von hinten aussieht wie ein Teddybär: mitten im Sommer dick verpackt, mit einer Kapuze über dem Kopf, dazu noch eine braune Perücke und eine Hornbrille.

Es ist ein Beamter des brandenburgischen Verfassungsschutzes, der einen V-Mann aus der rechten Szene geführt hat. Er soll im NSU-Prozess nach Erkenntnissen seines V-Manns zum NSU-Trio gefragt werden, aber das gestaltet sich schwierig.

Damit man seine Mundpartie nicht erkennt, hält sich der Zeuge ständig die Hand vor den Mund, so werden seinen Worte zum unverständlichen Genuschel. Und die Fragen, die ihm gestellt werden, hört er kaum - Perücke und Kapuze über den Ohren machen es schwer.

Eine geharnischte Verwarnung von Richter Götzl

Sehr schnell schon machen sich die Prozessbeteiligten lustig über die staatliche Maskerade. Verteidiger Olaf Klemke sagt ironisch, der Zeuge könne sich doch einen Zopf binden. "Ziehen Sie das nicht ins Lächerliche", mahnt Richter Manfred Götzl. Der Beamte dürfe vor Gericht nicht erkannt werden. Beate Zschäpes Verteidiger Wolfgang Heer fordert, der Mann möge die Maskerade zumindest soweit ablegen, dass man ihm ins Gesicht sehen kann.

Doch der Zeuge ist unwillig. Und das nicht zum ersten Mal. Bereits bei seiner ersten Befragung vor Gericht Anfang Juli wand er sich, selbst als ihn der Richter nach ganz Einfachem fragte, nämlich seinen Personalien. Ihr Vorname? "Das soll ich jetzt zu meiner Person sagen?", fragte der Verfassungsschützer damals entgeistert zurück. "Natürlich", antwortete der Richter.

Und er erinnerte ihn nach langen Befragungen, auf die der Beamte wenig sagen konnte, an seine Pflicht. "Es gehört zur Pflicht eines Beamten, sich vorzubereiten, das wissen Sie. Sich mit der Thematik auseinanderzusetzen und sich Gedanken zu machen, ist Ihnen bekannt?" Das ist für Richter Götzl eine geradezu geharnischte Verwarnung.

Richter Götzl ist unerbittlich

Am Mittwoch kam der Beamte dann wieder, er hatte einen Aktenordner dabei, mit dem er sich vorbereitet hatte - so wie es ihm Götzl nahegelegt hatte. Doch wieder wand sich der Zeuge. Und irgendwann beantragte der Nebenklagevertreter Thomas Bliwier, dass der Zeuge seinen Aktenordner dem Gericht aushändigt.

Dann geschieht etwas Spektakuläres. Der Richter wiegelt nicht etwa ab, sondern schlägt vor, dass das Gericht den Aktenordner sicherstellt, versiegelt und der Beamte erst mal mit seiner Behörde klärt, ob die Sachen herausgegeben werden können. Der Mann sitzt völlig verdattert da.

"Der Ordner bleibt da", ruft ein Anwalt

Sein Zeugenbeistand sagt, es gehe doch um Verschlusssachen. Götzl sagt, das gelte doch nur, wenn es um das Wohl der Bundesrepublik Deutschland gehe. Aber da seien handschriftliche Anmerkungen drin, das betreffe das Beratungsverhältnis von Anwalt und Mandanten, schiebt der Zeugenbeistand nach. Der Richter ist unerbittlich.

Die Bundesanwaltschaft grätscht dazwischen. "Der Zeuge ist Beamter, das sind Unterlagen seiner Behörde. Er darf sie nicht herausgeben. Das wäre ein Dienstvergehen." Götzl schlägt vor, der Zeuge und sein Anwalt sollten mit Potsdam telefonieren. Dafür brauchen sie natürlich den Ordner. "Der Ordner bleibt da", ruft ein Anwalt. Ein Verteidiger sagt, es seien in Sachen NSU schon so viele Akten verschwunden, dass er befürchte, der Ordner komme nicht vollständig zurück.

Daraufhin wird der Ordner, der Zeuge und sein Anwalt von einer Polizistin begleitet zum Telefon gebracht und von dort zurück. Das Brandenburger Innenministerium muss noch überlegen, wie es verfährt. Der Zeuge muss wiederkommen. Sein Aktenordner bleibt da, in der Obhut des Gerichts.

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